Johann Gottlieb ELIAS

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Johann Gottlieb ELIAS
occupation Bürger u. Zinngießermeister
religion EV

Events

Type Date Place Sources
death 10. January 1782
burial 13. January 1782
[1]
birth 1713
[2]
marriage 2. November 1739
[3]
marriage 13. September 1757
[4]

??spouses-and-children_en_US??

Marriage ??spouse_en_US??Children
2. November 1739
Goslar
Dorothea Maria KRAGE
13. September 1757
Goslar
Sabina Maria HAGEN VON

Notes for this person

Erlangt das Bürgerrecht zu Goslar am 21.9.1739/Nr.42

Johann Gottfries(lieb) Elies bezahlt Vollbord.

Begebenheit aus dem Leben des J.G.Elias:

Auszug aus Starcke Weibespersonen: Arbeits- und Lebensbedingungen

von Ingeborg Titz-Matuszak Verlag G. Olms, 1994 Seiten 251 -255

Magd Johanna Dorothea Jahnen gegen Johann Gottlieb Elias, Zinngießermeister

in Goslar

Aus einem Amtshilfeersuchen der Goslarer Richter an ihre Kollegen in Clausthal

können wir in Kürze den Fall Jahnen entnehmen; hierin heißt es:

"Es ist alhier vor dem Gericht und Wiehtamt eine von Clausthal gebürtige Frauens

Person, welche ihren Nahmen Johanna Dorothea Jahnen angiebet, und deren Vater

ein alter in Gnadenlohn stehen der Bergmann Jahn wäre, deshalb in Arrest gerahten,

weil sie bekannt hatt, daß als sie vor etwa 3 Jahren bey dem hiesigen Zinngießer

Mstr. Elias in Diensten gewesen, sie von denselben, da er doch seine eheliche Frau

gehabt, geschwängert worden, und sie davon, nachdem sie sich nach dem Clausthal

begeben, daselbst, welches im Sommer oder gegen den Herbst ao 1755 gewesen seyn

wird, ein todtes Kind zur Welt gebracht hätte"

Die Tatsache, daß die Dienstmagd Jahnen von einem Ehemann geschwän�gert worden

ist - also ein Ehebruch vorlag - führte somit drei oder vier Jahre später, 1758, zur sofortigen

Verhaftung der Frau in Goslar. Daß die Schuld dieses sexuellen Vergehens - zumindest nach

der Aussage der Dienstmagd Jahnen - eindeutig bei ihrem Dienstherrn lag, spielte dabei keine

Rolle. Meister Elias wurde hierzu nicht einmal persönlich vernommen. Die vierundzwanzig- oder

fünfundzwanzigjährige Johanna Dorothea Jahnen schilderte den Hergang nach ihrer Festnahme

am 8. Februar 1758 folgendermaßen.

"Vor etwan drey oder vier Jahren wäre sie hieselbst bey dem Zinngießer Mstr. Elias in Diensten

gewesen, welcher sich in Abwesenheit seiner damahligen Ehefrau fleischlich mit ihr vermischet,

so daß sie schwanger davon geworden, und nachhero auf dem Clausthal bey ihrer Schwester

Ilse Catharinen Jahnen ein todtes Kind zur Weld gebohren hätte; als Mstr. Elias ihr zum ersten

mahle dergleichen Unzucht zugemuthet, wäre er durch seine damahlige nunmehro verstorbene

Ehefrau daran verhindert, welcher Arrestatin auch nachhero den Verlauf davon erzehlet, und

selbige gebethen hätte, sie des Dienstes zu erlaßen, weil aber diese darauf bestanden, daß sie

ferner bleiben solle, ihr auch � Thlr. an Jahrlohn zugelegt und ihr eine blaue leinen Schürze

gegeben, hätte sie sich den Dienst zu continiren bereden laßen, nicht lange nachher aber, als

besagte Eliasche Ehefrau nach dem Bockelschen Markte, sie Arrestatin also mit deren Ehemann

allein im Hause gewesen, sey letzterer, als sie dessen Gesellen das Bette zurecht gemachet,

bey sie auf die Kammer kommen, hätte sie sofort ins Bette geworffen, und wie sie sich seiner

nicht wehren könne, sich fleischlich mit ihr vermischet, da sie ihn einige Wochen nachher geklaget,

daß sie krank hievon geworden, hätte er ihr gerahten, sie solle machen, daß es nicht kundig wäre,

und wie sie sich darauf noch ezliche Wochen bey ihm aufgehalten, so daß sie über ein halb Jahr

und ezliche Wochen in dessen Diensten gewesen, habe er ihr vor ein ganzes Jahr das Lohn mit

6 Thlr, gegeben, und zwar hätte dessen damahlige Ehefrau ihr solche nach Abzug etwan 1 1/2 Thlr,

vor geschenkte Trauer beym Absterben des Eliaschen Kindes, damit sie vor der Zeit aus dem Dienst

gehen mögte, zugestellt" .

Nach 'großzügiger' Abrechnung des Lohnes entließ man also die schwan�gere Dienstmagd, die

nun bei ihrer Schwester Zuflucht suchte. Bei ihr in Clausthal gebar sie nach langer Krankheit ein

totes Kind. Wieder genesen, ließ sich Johanna Dorothea Jahnen, die nicht schreiben konnte, von

einem Bergmann einen Brief verfassen, in dem sie von Meister Elias die Beglei�chung der Arzt-

und Hebammenkosten sowie Schmerzensgeld verlangte. Meister Elias antwortete jedoch nicht,

sondern ließ sie "durch das ordinaire Clausthaler Bohten Mädgen" vertrösten. Statt seiner

meldete sich allerdings seine Schwester, die Witwe Meyer, bei der ehemaligen Magd "und hätte

sich bey ihr erkundiget, ob es an dem wäre, daß sie ein Kind von ihrem Bruder habe, wie die Leuthe

sagten, und als sie solches bejahet, habe sie weiter gefraget, wie viel sie denn von ihm haben wolle,

sie habe aber nichts gefordert, sondern gesagt, er würde ihr schon schicken was recht wäre, darauf

sie erwiedert, sie wolle in drey oder vier Tagen kommen und ihr Geld bringen" .

Johanna Dorothea Jahnens naives Vertrauen wurde allerdings schwer enttäuscht. Als sich die Witwe

Meyer nicht wieder blicken ließ, sah sich die Magd zu einem zweiten Brief an Meister Elias gezwungen,

der das Clausthaler Botenmädchen beim Überbringen hierfür schlagen wollte und seiner ehemaligen Magd

durch die Botin ausrichten ließ,

"wenn sie Arrestatin ein gut Gewissen hätte, so könne sie selbst anhero nach Goslar herunter kommen" .

Johanna Dorothea Jahnen hatte nach ihrer Niederkunft und Krankheit zunächst versucht, ihren Unterhalt

mit dem "Verkauff erhandelter Heringe und Victualien, welche sie auf denen Dörffern umbher verkauffet"

zu bestreiten. Schließlich fand sie erneut eine Stelle als Dienstmagd bei dem Bergsteiger Gröger in der

Goslarer Ziegenstraße, dem sie sich anvertraute und ihr Vorhaben mitteilte, Meister Elias verklagen zu

wollen. Ihr neuer Dienstherr Gröger informierte den Procurator Bauer über das Anliegen der Magd, der

  • in realistischer und bezeichnender Einschätzung der Situation - riet, "daß solches Mädchen, weil es zum

Klagen kein Geld anzuwenden hätte, besser thun würde, wenn es suchte in Güte ein Stück Geld von

Mstr. Elias zu erlangen, und weil es damit friedlich gewesen, so hätte er die Eliasche Ehefrau, welche

bereits verstorben, zu sich kommen laßen, diese habe sich zwar anfänglich zu nichts verstehen wollen,

auf weitere Vorstellung aber, daß er anderer Gestalt die Klage würcklich gegen deren Ehemann anstellen

würde, hätte sie ihm aufgetragen, vorgemeldete Dienstmagd zur Abfindung übehaupt 5 Rthlr. zu biethen,

welche 5 Rthr. denn auch dieselbe (...) von ihm angenommen, und dagegen einen ihr vorgelegten

schriftlichen Revers mit 3 Kreuzen zu unterzeichnen hätte, welches des Inhalts gewesen, daß Arrestatin

nichts als Ehr und Gutes von Mstr. Elias hieselbst zu sagen wisse, er auch nicht Vatter zu ihrem zur Weld

gebohrenen todten Kinde war" .

Auch Johanna Dorothea Jahnen berichtete, daß sie 5 Rthlr. erhalten und dafür ein Schriftstück mit drei

Kreuzen hätte unterzeichnen müssen, über dessen Bedeutung sie sich aber keineswegs klar gewesen ist:

"Herr Bauer habe ihr zwar solche Schrift vorgelesen, deren Inhalt sie aber nicht verstanden".

So forderte Johanna Dorothea Jahnen nach kurzer Zeit von Frau Elias eine weitere Abfindung, welche

für dieses Ansinnen nun den Prokurator Bauer verantwortlich machte: Er habe das Revers "nicht bündig

genug aufgesetzt"; die Klausel "so wahr mir Gott helffe" fehlte nach Meinung der Frau Elias, zu

der sich aber der Rechtsanwalt Bauer bei diesem ohnehin recht unlauteren Verfahren, das die Naivität

der Magd schamlos ausnützte, nun doch nicht bewegen lassen wollte.

Daraufhin nahm der Prokurator Schmidt die Sache in die Hand, um sie ohne großes Aufsehen und ohne

größere Kosten aus der Welt zu schaffen. Er verhandelte mit der Schwester von Meister EIias, der Witwe

Meyer, die wie ihre Schwägerin ebenfalls 5 Rthlr. für das geschädigte Dienstmädchen zur Verfügung stellte.

Von den 5 Rthlr. händigte der Prokurator Schmidt allerdings nur 2 1/2 Taler nach Aussage der Johanna

Dorothea Jahnen aus 1182 er selbst konnte (oder mochte) sich an die Höhe seines Honorars im nachhinein

nicht mehr erinnern1183. Auf jeden Fall bemühte er sich etwas nachdrücklicher um eine Unterschrift von

Frau Jahnen, welche wiederum eine Verzichtserklärung unterzeichnen sollte, indem er "ihr die Hand geführt

und ihren Nahmen unterschrieben, nachdem er ihr solches zuvor vorgelesen, sie hätte aber nichts davon

verstanden, weil er so geschwind gelesen" habe .

Das recht zweifelhafte Verhalten der beiden Rechtsanwälte kümmerte das Gericht offensichtlich wenig, man

forschte nach weiteren Einzelheiten im Fall Jahnen und wandte sich daher um Amtshilfe an die Justiz in Clausthal.

Johanna Dorothea Jahnen war inzwischen (18. Februar) im zugigen Ge�fängnis schwer erkrankt, so daß ein

Arzt gerufen werden mußte, welcher "ein hitziges Fieber" diagnostizierte1185. Dennoch blieb die kranke Frau

weiter in Haft, um über die Umstände ihrer Niederkunft Rechenschaft abzulegen, weshalb auch das eingangs

zitierte Amtshilfeersuchen nach Clausthal abgesandt wurde.

Von den damals in Clausthal anwesenden Personen waren ihre Schwester sowie der Bergmann Wiechmann,

in dessen Haus sie in einer hinteren Kammer entbunden hatte, in der Zwischenzeit verstorben. Weitere

Einzelheiten konnten die Clausthaler Richter bei ihren Vernehmungen vor Ort nicht überprüfen, außer, daß

ihnen der sehr schlechte Gesundheitszustand der Magd sowie ihre schwere Entbindung bescheinigt wurden.

So hatte Johanna Dorothea Jahnen nach Aussage der Clausthaler Hebamme Dorothea Catharina Löffler

"schwer darnieder gelegen1186. Für die Bemühungen der Hebamme sowie die zweimalige Konsultation

des Clausthaler Arztes Johann Abraham Bürger stand noch die Rechnung aus. Der Arzt befand Johanna

Dorothea Jahnen im Oktober und November des Jahres 1754

"in sehr schlechten Umständen, daß man sie mehr vor todt als lebend hielt; so bekahm selbe auch bey

ihren Schwangergehen, als den 17ten Noverhb. 1754, eine wehe Brust, selbe auch zu verbinden, weil

selbe wieder curiret, verlangen davor 1 rt 30 gr" .

Nach dieser Auskunft aus Clausthal scheint man in Goslar den Fall Jahnen auf sich beruhen gelassen

zu haben. Die Akte schließt ohne eigentliches Dekret. Vermutlich wurde die im Gefängnis an hitzigem

Fieber erkrankte Johanna Dorothea Jahnen ohne großes Aufsehen aus der Stadt verwiesen.

Sources

1 Markt 1
 
2 nicht Goslar
 
3 Markt 11
 
4 Markt 7
 

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