Kersten I. BALDER

Kersten I. BALDER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Kersten I. BALDER
Religionszugehörigkeit RK

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1430
Tod nach 1487 Goslar nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1460

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1460
(N.N.) �DE BALDERSSCHE

Notizen zu dieser Person

Bürger zu Goslar.
Besitzt 1457 ein Haus in der Marktpfarre (nahe dem Anfang des
Umgangs); damals einzig genannter Namensträger in der Stadt.
Schließt zusammen mit anderen Bürgern 1487 einen Vertrag mit Conrad
Hirschman, den der spätere Ratschreiber Hinrik Balder noch vor seinem
Universitätsbezug 1489 aufsetzt. Cordes (Goslarer Schriftsprache,
a.a.O.) schließt daraus, daß Hinrik ein Sohn Carstens I. sei und den
Schreibauftrag durch väterliche Verwendung bekommen habe. Demnach muß
dieser Carsten mit dem Kersten von 1457 identisch sein.
Cordes' Argumentation ist zu folgen, zumal der Schoß 1457 keine
weiteren Namensträger der Elterngeneration belegt. Vorsicht ist
dagegen mit Christine Magins (Inschriften, a.a.O.) Wiedergabe des hier
formulierten Zusammenhangs geboten, da sie nach wohl flüchtiger
Lektüre von Cordes' Gedankengang das von diesem postulierte
Vater-Sohn-Verhältnis umkehrt und daher auch Großvater- und
Enkelgeneration durcheinanderbringt: Sie verwechselt den Bürger
Carsten (Kersten) I. des 15. Jahrhunderts mit dem später berühmten
Bürgermeister der Lutherzeit, Carsten II. Balder. Der 1517/18
verstorbene Kleriker Hinrik ist also Carstens I. Sohn und nicht der
Vater Carstens II., sondern wohl dessen Onkel.
Mitgeteilt von Herrn Gunnar Söffge, Goslar am 10.11. 2004

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