Arnoldus VON BREITENBEND

Arnoldus VON BREITENBEND

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Arnoldus VON BREITENBEND
Beruf Besitzer 1326 bis 1331 Linnich,Düren,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
Beruf Ritter, Patrizier, wurde "dominus" genannt. 1312
title leitet er in seiner Eigenschaft als villicus (Meier) eine Sitzung des Gerichts 6. Oktober 1310 Aachen,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
title Er ist Richter am Gericht zu 3. September 1315 Aachen,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
title Arnoldus ist auch Inhaber der Vogtei 18. April 1315 Aachen,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt zu einem Zeitpunkt zwischen 1260 und 1270 Aachen,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
Tod 9. Januar 1343 Aachen,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
Wohnen Aachen,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
Renten und Pfandschaften 1312 bis 1342
Streitsache 28. September 1310 Aachen,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
Bürgerrecht 1310
Geschenk 1338 Aachen,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
Verhandlung mit dem Markgrafen zu Jülich 1338
Fromme Stiftungen Aachen,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
Ausweisung 1309
Heirat etwa 1291

Notizen zu dieser Person

Arnoldus Parvus gehörte zur Aachener Oberschicht und ist der Stadt trotz vorübergehender Spannungen immer verbunden geblieben. Das städtische Patriziat wurde zu Beginn des 14. Jh. in Aachen wie auch in anderen Städten (siehe "Die Kölner Patrizier"), in erster Linie von handeltreibenden Kaufleuten gebildet. Arnold ist vor allem im Geldgeschäft tätig gewesen, sein Tätigkeitsfeld wird sich über den gesamten niederländischen und niederrheinischen Raum erstreckt haben.
Dass er villicus und scabinus war, wurde bereits gesagt. Ausserdem war er advocatus und gehörte als Vertreter der Grafschaft Nuove porze zum städtischen Rat. Die Mitgliedschaft im Rat und das Schöffenamt waren Ämter, die die Stadt Aachen zu vergeben hatte. Bei den anderen Ämtern handelte es sich um Reichsämter, die vom König an benachbarte Große übergeben oder verpfändet worden waren, die sie dann ihrerseits weiter vergaben. So befand sich die advocatio während dieser Zeit in der Hand des Jülichers und die sculteria, mit der die villicatio zusammenhing, in der des Valkenburgers (für den Herzog von Brabant).
Alle drei Ämter (Schöffe, Meier und Vogt) in einer Hand zu halten, das bedeutete für den Inhaber der Ämter eine gehörige Ballung von Macht. zur Bedeutung dieser Ämter sei Oitdtman zitiert:
" Über diesem Stadtrath standen die höheren Beamten des Königs, dem ursprünglich aller Grund und Boden gehört hatte, nämlich der Vogt (advocatus) als höchster Richter und Vertreter der königlichen Rechte überhaupt, ihm unterstand die eigentliche Pfalz, der Schultheiß (scultetus) als sein Vollziehungsbeamter, als Erheber der königlichen Einkünfte und Inhaber der niederen Gerichtsbarkeit, Meier (villicus), welcher die Häuser und Höfe, die auf königlichem Grund und Boden aufgeführt waren, verwaltete. Schultheissen- und Meieramt finden sich häufig in einer Hand vereinigt."
Als advocatus ist Arnoldus bis zum Jahr 1329 nachgewiesen. Die Vereinigung von Meier und Vogt in einer Hand, bedeutete die alleinige Übernahme des Gerichtsvorsitzes, die Arnoldus dann aber auffallenderweise fast immer einem Stellvertreter aufträgt. Er selbst hat offensichtlich die Schöffenbank vorgezogen, so konnte er seine Verbundenheit mit Aachen deutlich dokumentieren.
Diese Ämter brachten hohe Einkünfte. Daher wird verständlich, dass alle Amtsinhaber Parteigänger der großen Teritorialherren, entweder des Herzogs v. Brabant oder des Grafen v. Jülich waren.

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Hochgeladen 2013-11-24 18:39:12.0
Einsender user's avatar Manfred Wimmers
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