Hans KRIEGER

Hans KRIEGER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hans KRIEGER
Beruf 1/2Kätner,Schneider i. Ostenfeld

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 9. Dezember 1758 Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, nach diesem Ort suchen
Bestattung 12. September 1820 Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, nach diesem Ort suchen
Taufe 14. Dezember 1758 Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, nach diesem Ort suchen
Tod 8. September 1820 Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, nach diesem Ort suchen
Heirat 15. November 1785 Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
15. November 1785
Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,,
Catharina LAMMERT

Notizen zu dieser Person


Der Schneider von Ostenfeld
fleht die Majestäten an (1796 – 1800)
Ein Nachspiel zur Verkoppelung
Von Dr. Karl Sax Feddersen, Ostenfeld
(Reprint des Jahrbuchs der schleswigschen Geest nach 1960)
Erstellt mit OCR Software von Ernfried Jebe, 31.10.2010

Der Schneider von Ostenfeld
fleht die Majestäten an (1796-1800)
Ein Nachspiel zur Verkoppelung
Von Dr. Karl Sax Feddersen, Ostenfeld
„Wat de eene sin Ul,
is de anner sin
Nachtigall!"
A. Schneider und König
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war der König von
Dänemark, der seit der Inkorporierung von Schleswig 1721 auch
dessen absoluter Monarch war, einer der uneingeschränktesten
Fürsten seiner Zeit. Von 1766—1808 war Christian VII. König-
Herzog. Er kam mit 17 Jahren durch den frühen Tod seines Vaters
zur Macht und war leider keine Zierde seines Standes. Sein Geist
umnachtete sich frühzeitig, Günstlinge übten für ihn das Regiment
aus, unter anderen von 1770—1772 der Vorleser des Königs, der
Altonaer Arzt Johann Friedrich Struensee, ein Sohn des
Generalsuperintendenten Adam Struensee von Schleswig. Von 1772
bis 1784 war des Königs Halbbruder, der Erbprinz Friedrich, der
wirkliche Regent, von 1784—1808 war es der Sohn des Königs, der
Kronprinz Friedrich, der als Friedrich VI. von 1808—1839 König-
Herzog und mithin 55 Jahre der Träger der Macht war.
In Gottorp residierte ab 1768 als Statthalter der Schwager von
König Christian VII., der Landgraf Karl von Hessen.
Die Zeiten unter Christian VII. und Friedrich VI. wurden getrübt
durch unglückliche Ereignisse in den Napoleonskriegen, in denen die
Dänen Verbündete der Franzosen waren, durch den für sie
unglücklichen Abschluß der Kriege, den resultierenden
Währungsverfall und den Staatsbankerott. Trotz allem war das letzte
Drittel des 18. und der Beginn des kommenden Jahrhunderts die Zeit
großzügiger Reformen, z. B. wurde überall die alte Feldgemeinschaft
durch die sogenannte Verkoppelung abgelöst, und die
Leibeigenschaft wurde aufgehoben.
Im Zuge dieser Reformen stellten sich vielerorts Schwierigkeiten
ein, die zum Teil geradezu örtliche Klassenkämpfe auslösten. Wir
werden im folgenden einen Vorgang behandeln, der die entstehenden
Zwistigkeiten in Ostenfeld beleuchtet. Wir werden eine Reihe von
Eingaben von Ostenfelder kleinen Leuten bringen. Diese Schriftsätze
richten sich zunächst an den König direkt und, nachdem man die
Stellung des Kronprinzen erkannt hatte, an den Kronprinzen. Der
Schneider und Kätner Hans Krieger, der sich vorerst im Hintergrund
hält und der erst später als Initiator der Eingaben vortritt, läßt für die
Sache der kleinen Leute zunächst zwei Insten sprechen, die
wahrscheinlich noch weniger zu verlieren hatten als er. Die ganze
Angelegenheit ist ein typisches Zeichen für die Zwiespältigkeit der
damaligen Verhältnisse.
Der Tenor der Eingaben und die devote Einstellung zum König-
Herzog bzw. dem Kronprinzen erinnern geradezu an eine
mittelalterliche Vorstellungswelt,
so wie im Märchen der einfache Mann zum König
spricht. Der Untertan ist der Gnade des Landesherrn ausgeliefert und
vertraut von vornherein auf die Huld und das Gerechtigkeitsgefühl des
Monarchen.
Daß in der Eingabe die Supplikanten sich als „treue dänische"
Untertanen bezeichnen, wollen wir nicht allzu ernst nehmen, es war
wohl mehr eine Floskel, um ein gutes Verhandlungsvorfeld zu
schaffen.
Ist die Einstellung zum Monarchen durchaus konservativ und staatsbejahend,
um so aufgeklärter und klassenbewußter und um so
kritischer ist. die Einstellung zu den Großbauern des Dorfes, die '
ihnen angeblich das Leben schwer machen.
; Hätten die Supplikanten gewußt, daß die Sicherung und Festigung
der Hufen bei den Maßnahmen der Verkoppelung Pate stand, daß
Kurzhalten der Kätner und Insten auch von oben gesteuert war, um
den Hufnern die Tagelöhner zu garantieren, so hätten sie
wahrscheinlich von
vornherein resigniert.
B. Die Ordnung der dörflichen Welt von ehedem
t In Vorträgen und Schriftsätzen habe ich wiederholt darauf hingewiesen,
daß im Kirchspiel Ostenfeld — vor allem im Kirchdorfe selbst —
seit altersher eine stark konservative Prägung der sozialen Schichtung
bestand, daß das soziale Gefüge sehr hart und für uns heute fast
unverständlich anmutet; erst die letzten hundert Jahre haben die
krassen Gegensätze verschwinden lassen. "Wir werden im folgenden
versuchen, etwas von dem Kampf der kleinen Leute: Kätner gegen die
Hufner festzuhalten. Der Versuch, sich gegen die Bauern (Hufner
=Stafenbesitzer) durchsetzen, ist, wie wir weiter unten sehen werden,
aus der Not geboren, spricht aber für die Befreiung der Geister, die
sich im westlichen Europa allgemein nach der großen französischen
Revolution in dem letzten Jahrzehnt des 8. Jahrhunderts anzubahnen
scheint.
Für den uneingeweihten Leser müssen wir einiges zur
Verständigung der Vorgänge vorausschicken. Das älteste Recht auf
den Dörfern lag seit je bei den Bauern, die sich in unserer Gegend
Hufner oder Stavener (Stavenbesitzer) nannten. Sie waren Besitzer
ihres Hausgrundstückes mit den Gebäuden, ihres Ackerlandes,
welches in Äckern und nicht wie jetzt in Koppeln lag, seit 1570 in
der Gemeinde Ostnfeld auch ihrer Wiesen, waren Besitzer des
Holzes, das in ihren Schiften stand, deren Boden allerdings zur
Allmode gehörte, also landesherrlich war, und waren nachbarsgleich
nutzungsberechtigt an der Allmode, die ihnen die Weide für das Vieh
und die Möglichkeit zum Plaggenhieb (Heidetorfgewinnung) bot:
das waren die Bonden oder Bondenhufner oder Bondenstavener. Die
Bonden waren von altersher die eigentlichen freien Besitzer, die im
Ding und im Bondengericht das Rückgrat bildeten. Der Veste- oder
Festehufner oder -Stavener1) war nur Besitzer des Hausgrundstückes
mit den Gebäuden, alles andere war ihm nur verfestet, es gehörte der
Landesherrhaft oder einem anderen Grundherrn (Domkapitel,
Ariewatthof = Rodehus). Bei dem jedesmaligen Wechsel des
Festehufners mußte (also vom Vater auf den Sohn usw.) das
Festegeld bezahlt werden. Die Höhe des Festegeldes war seit
Jahrhunderten konstant und — da das Geld im Laufe der
Jahrhunderte eine langsame Entwertung durchmachte — wurde nach
und nach immer weniger fühlbar. Für die vollen Ostenfelder
Festestellen, die als ²/³-Stafen steuermäßig gewertet wurden, betrug das
Festegeld etwa 25 Taler species = 31 Taler 12 ß Courant. Der Wert des
Geldes ist am besten an dem Werte des Kornes (Roggen) zu
demonstrieren; um 1790 rechnete man in Ostenfeld l Tonne Roggen =
6 Mark courant.
Der Festestavener hatte bei uns, durch die Huld des Landesherrn bei
der Verteilung der Wiesen um 1570, mehr Wiesenland erhalten als der
Bondenbesitzer. Da die Wiesen mit der Heugewinnung in allen Zeiten
das Fundament der bäuerlichen Viehhaltung waren, die Viehhaltung
und Stalldüngergewinnung andererseits erst die Ausweitung des
Ackerbaus ermöglichte, so war, auf die Dauer gesehen, der Festebauer
dem Bonden gegenüber wirtschaftlich im Vorteil.
Der Unterschied zwischen den Rechten der Bonden und Festen
schliff sich mehr und mehr ab. Die Festestavener waren seit langem
auch berechtigt, Mitglied des Bondengerichts zu sein, auch stellten sie
im 18. Jahrhundert Rechensmann und Kirchgeschworene. Die
Holzgründe und Wiesenschiften der Bonden und Festen lagen von
altersher getrennt. Durch die landesherrlichen Hiebverbote, die im 17.
Jahrhundert schärfer und schärfer wurden, der Walderhaltung und dem
Landschaftsschutz dienten, war das freie Recht des Bonden auf sein
eigenes Holz bald genau so begrenzt wie das Recht auf das
Wirtschaftsholz (Radeholz) beim Festebauern. In Holzangelegenheiten
machten sich fast alle straffällig durch Überschreiten der
Hiebeinschränkungen in den eigenen Holzlosen. Doch wenn man sich
ohnehin straffällig machte, so „besorgte" man sich gelegentlich das,
was man brauchte, in den Holzungen des Fiskus' oder der Kirche. Da
gab es kaum Unterschiede zwischen Bonden, Festen, Kätnern und
Insten, nur wenige werden ein gutes Gewissen gehabt haben.
Die Verpflichtung der Festeleute, im Erbfall das allerdings seit dem
Mittelalter abgewertete Festegeld zu entrichten, erinnerte nach wie vor
an die bestehende „Festequalität"; das Recht zum Verkauf des
Festegutes stand dem Festebauern nicht zu, aber im übrigen fühlte sich
bei uns um 1800 der Festestavener genau so stark wie der Bonde.
Zu den Hufnern, die in alten Zeiten alles Vorkommende in der
Wirtschaft selbst machten, gesellte sich bei uns etwa am Ausgang des
Mittelalters ein neuer Stand, der Stand der Kätner oder Kötener. Die
Kätner hatten bei uns im Dorfe nur sehr wenig Acker (Aussaat etwa l
Tonne Roggen), 2 Pferde und 2 Kühe — und waren meistens im
Hauptberuf Handwerker: Pflugmacher, Rademacher, Zimmermann,
Schneider, Schmied etc. Mit der Zunahme der Lebensansprüche, der
Verfeinerung der Art und mit dem Ausweiten der bäuerlichen
Wirtschaft wuchs die Bedeutung des Kätners für den Bauern. Das
Handwerk, welches einst fast das Vorrecht des Städters war, war auch
für das Dorf ein lebenswichtiger Bestandteil der Gemeinschaft
geworden. Nur für den Kleinschmied, Bleicher, Färber2), Snitker
(Tischler), Fenstermacher (Glaser) war das Dorf zu eng. Sie wohnten
in H u s u m oder Schwabstedt. Mühlenzwang hatten wir nach
Osterhusum, Wester-Ohrstedt und für die Domkapitelhufen nach
Sollerupmühle. Bäcker und Schlachter waren auf dem Lande nicht
gefragt, und der Maurermeister war bei den alten Sachsenhäusern
entbehrlich. Wir erleben es immer wieder, daß
das Haus bis zum Richten vom Zimmermann gebracht wird, daß die
Maurer nicht beim Richtschmaus erwähnt werden und sich überhaupt
beim Hausbau erst von etwa 1750 an (von dann an beginnt man mit
Brandmauern) durchzusetzen scheinen. Die Kirchenbauten und
größere Schulbauvorhaben in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts
werden von auswärtigen Maurern ausgeführt.
1554 werden die Kötener als Hausbesitzer ausdrücklich erwähnt,
nicht aber die Insten3)! Die Insten, die den Stand der Arbeiter und
gelegentlich auch der Handwerker ausmachten, haben sich bei uns
erst im 17. und 18. Jahrhundert durchgesetzt. Sie werden Besitzer
ihrer Instenstellen und in Zukunft neben den Hufnern und Kätnern
aufgeführt. Auch die Insten hatten etwa 'dieselbe Viehhaltung wie die
Kätner.
Für die Gräsung (Weide) auf der Allmode mußten sowohl Kätner
als auch Insten an das Bauerlag (Gemeinschaft der Stavener)
bezahlen. Die Kätner hatten nach 1630 das Recht, auf der Osterheide
ihren Heidtorff zu graben! Die Instenstellen hatten keine besondere
Zuteilung an (Heide) Torfland. Sie waren in dem Punkte weitgehend
der Gnade ihres Bauern ausgeliefert.
Nach der Inventarisierung von 1710 hatten damals alle 10 Kätner
(davon 5 Vollkätner, 3 Halbkätner, 2 Viertelkätner) je 2 Pferde, l
Vollkätner hatte 3 Kühe, 3 hatten 2 Kühe, einer hatte nur l Kuh. Bei
den abgeteilten Katen waren einmal 2 Kühe, dreimal l Kuh, l
Viertelkate hatte nur 2 Jungtiere.
Es bestanden um 1710 in Ostenfeld 7 Instenstellen, davon war eine
von einem Heuerling bewohnt, der keine Pferde und nur l Kuh hatte.
Alle anderen 6 Insten hatten .je 2 Pferde, einer hatte 3 Kühe, 3
besaßen 2 Kühe und 3 nur l Kuh.
Die bei Kätner und Insten vorhandenen Bestände an Jungpferden,
Schweinen und Schafen waren nicht bedeutend und wollen wir hier
nicht in Betracht ziehen.
Der hohe Bestand an Pferden bei den kleinen Leuten muß uns
heute wundern. Sie hatten kaum Ackerland im Besitz, vom
Pastordienstland vielleicht l—2 Äcker in Pacht, in ihrem Betrieb für
die Pferde kaum Arbeit! Es ist mündlich überliefert, daß die Pferde in
den ausgedehnten Holzungen beim Ausrücken und Abfahren des
Holzes nach der Stadt in Arbeit standen. Diese Lohnfuhren sind eine
der Haupteinnahmequellen der Insten gewesen.
Die sogenannte Verkoppelung 1775—1781, die eine Vermessung
mit sich brachte, eine „Zusammenlegung" der Ackerstreifen zu
Koppeln und eine Verteilung der Allmode an die einzelnen Besitzer,
machte Unterschied zwischen dem Land der Stavenbesitzer, der
Kätner und der Insten. Den Kätnern wurde das Torffeld (die Heiden)
zum Plaggenhieb im Osten des Dorfes genommen. Ihre Ansprüche
wurden durch Zuteilung mit Land an der Gemarkungsgrenze in
Kellingwahd und Wang abgefunden. Das alte Weiderecht in
Frankhöft und Steert (für Jungtiere) wurde ihnen abgenommen. Die
landesherrschaftliche Wiese Herrenbroock, die sie viele Jahre in
Pachtung hatten, wurde an die Stavenbesitzer verteilt. Kurzum, die
Kätner und Insten glaubten, durch die Neuregelung der
Besitzerverhältnisse bei der Verkoppelung übers Ohr gehauen zu
sein.
Pastor Paulsen in Ostenfeld schreibt 1789 in einer „Historie der
Abgaben vom Dienst des Pastoris und der Angaben dieses Dienstes
für 1788":
„Wegen der Vermessung (Verkopplung) haben die Umstände
sich. geändert, viele kleine Leute halten nun keine Pferde, die
Bauern haben mehr Arbeit..."!
Es kam zu Auseinandersetzungen, wie auch in anderen großen
Dörfern, die ihren ersten Niederschlag in dem Aktenpaket fanden, das
wir anschließend behandeln wollen. Etwa 50 Jahre später — um die
Mitte des 19. Jahrhunderts — ist dieser Vorgang im Amtshaus in
Husum nochmals behandelt, um seither sich im Sande zu verlieren
und auch im Gedächtnis der Ältesten einzuschlafen.
C. Die Petitionen
Peter Jensen und Marx, beide Insten in Ostenfeld, bitten
„allerunterthänigst und allerdemütigst, daß Ihnen die bey Ostenfeldt
belegene, der allerhöchsten Herrschaft zugehörige sogenannte
Walckswisch für jährlich auf der Königl. Amtsstube zu entrichtende
100 Mk zur Erbpacht für sich und ihre Erben, Allergnädigst eingethan
werden möge. Ostenfeldt im Amte Husum
d. 4. Febr. 1796 ' Sr. Königl. Maystt.
Ew. Königl. Maystt. wünschen nach Allerhöchst dero Huld und
Gnade das Fortkommen und Die Verbesserungen aller dero
treugehorsamen Unterthanen, und wir erfreuen uns im höchsten Grade
alle so oft geniessenden Wohltaten unseres Huldreichen Monarchen!
Getrost und voller Zuversicht darf jeder, sich dem Throne unseres
Guten Monarchen nähern und jeder kann sicher seine Wünsche und
Bitten anbringen, daher auch wir uns genothdrungen fühlen, in tiefster
Unterwürfigkeit unser Anliegen Ew. Königl. Maystt. offen
anzutragen.
Im Dorfe Ostenfeldt haben die sogenannten Lansten-
Festestavenbesitzer, dem Gerüchte nach schon seit vielen Jahren, die
Ew. Königl. Mayestt. zugehörige, nahe am Dorfe belegene sogenannte
Walckwisch für eine jährliche Häuer von 3 rthir 36 ß bis weiter im
Besitz.4)
Diese Stavenbesitzer besitzen überflüssig Land, daher sie damalen,
wie sie dieses Land erhalten auch nur zu einer so wenigen Summe
sich verstanden haben.
Verschiedene Insten in unserem Dorfe haben außer dem
gemeinschaftlichen Lande, auch noch eine Koppel bey ihrer Stelle,
wir hingegen besitzen nichts außer einem Kohlhof und das noch nicht
urbare Heideland.
Mit der größten Mühe und durch sehr viele Kosten und für einen
ganz übermässigen Preiss, müssen wir aus entfernten Dörfern für
unsere Kühe, die wir zum nothdürftigen Unterhalt nicht entbehren
können, Fütterung herbey schaffen.
Die Lansten und Festestavenbesitzer, sowie alle übrigen
Stavenbesit-zern können sich durch ihren Akker und Kornbau sehr gut
ernähren, dagegen wir als Insten kaum so viel mit unsern Händen zu
verdienen im Stande sind, als unsere Familie zum Nothdürftigen
Unterhalt benötigetist, wenn besonders die Fütterung unserer Kühe,
die uns unterstützen sollen, so kostbar wird'
Diese uns drückende Sorge könnte aber dadurch abgeholfen
werden, wenn. wir die sogenannte Walckwiese zur Erbpacht
allergnädigst erhalten könnten, wir würden dadurch mit Futter
versehen.
Ew. Königl. Maystt. Allerhöchstes Interesse ist aber auch damit
verbunden, da wir uns statt der bisher von den Lansten und
Festebesitzern jährlich bezahlten 3 rthlr 36 ß zu der ohnweit größeren
Summe von jährlich 33 rthlr 16 ß erbieten.
Allergnädigster König, theurer Monarch, wir sind zum
Fortkommen und zur Versorgung unserer Familie das
allerunterthänig höchstbedürftig, wir geloben aus, was wir als treue
und ergebene Unterthanen aufzubringen vermögend sind, mehr
übersteigen unsere Kräfte.
Von der hohen Milde und Gnade unsers Allergnädigsten Königs
völlig überzeugt, wagen wir es, in der tiefsten Unterwürfigkeit, Ew.
Königl. Maystt. allergnädigst anzuflehen, das Ew. Königl. Maystt.
Allerhöchst geruhen mögten, Allergnädigst zu verfügen:
Dass uns die Herrschaftlich bey dem Dorfe Ostenfeldt belegene
sogenannte "Walckwisch für die gebotene jährliche Summe von
33 rthlr 16 ß zur Erbpacht Allergnädigst eingethan werden solle.
Peter Jensen3) Marx Jensen."
Das Gesuch — auf einem amtlichen 12 ß Bogen ausgefertigt, wird
von der Königl. Rentekammer zu Kopenhagen am 20. 2. 1796 an den
Amtmann in Husum zum Bericht gegeben. In dessen Auftrag wird es
von dem „Dezernenten", Herrn Etatsrath und Amtsverwalter
Stemann, bearbeitet. Stemann weist darauf hin, daß nach der
Amtsrechnung von 1741 fol. 30 ect. und den sogenannten J e s s e nschen
Notaten de 1744 (Extract) die niedrige Pacht als alte
Gerechtsame — sogenanntes Heugeld — aufzufassen sei und in den
angezogenen Akten festgehalten würde, daß die Abgabe in statu quo
verbleiben solle.
Er zitiert aus der Amtsrechnung v. 1756:
..Da die sogenannte Walckwiese von den 12 Lansten oder
Festeleuten zu Ostenfeldt bei ihren Festestaven in ,C o m m u n i one
possedieret' und genützet wird, bleibt es mit denen bisher
gerechneten 3 rthlr Species bisweiter in Statu quo."
Er weist auf Besprechungen von 1791 und 1792 hin, die in dieser
Beziehung getätigt wurden, zwischen dem Bauernvogt Jens Petersen
(Jann Massens Bur) in Ostenfeld und der Königl. Schleswig-Holstein.
Landkommission, Verhandlungen, die die Aufstellung der neuen
Satzung des Dorfes bezweckten:
„Als im Kirchspiel Ostenfeldt zur Allerhöchst befohlenen neuen
Satzung
geschritten werden sollte, sind im Jahre 1791 die gesamten
Eingessesenen dieses Kirchspiels öffentlich aufgefordert worden, ihre
Gerechtsame ad protocollum einzubringen, welche sie in Ansehung
dieser oder jener Ländereien behaupten zu können vermeinten.
Der Etatsrath Stemann schlägt vor:
Würde die Königl. Schleswig-Holsteinische Landkommission
über vorberührtes Ansuchen sowohl als insonderheit über obige
pflichtmassig
dargelegte Umstände vernommen werden, welche auf die neue
Satzung des Kirchspiels Ostenfeld Einfluss haben, so hätte man näheren
Grund, dasjenige Resultat vorzuziehen, welches für das allerhöchste
Kammer-Interesse sowohl, als nach denen allgemeinen
Setzungsgrundsätzen selbst, das Zweckdienstlichste seyn möchte. 2. März
1796 Stemann"
Das Gutachten geht an den
Königl. Herrn Kammerherrn
Amtmann und Oberstaller von Schönfeldt
zu Husum.
Unter dem 8. März 1796 schließt sich v. Schönfeldt der Meinung seines
Etatsraths an, daß nur die königl. Schleswig-Holsteinische Landkommission über
dieses Gesuch die erforderliche Auskunft geben könne!
Über drei Jahre sind ins Land gegangen. Da das Gesuch von 1796 an die
Königl. Mayestät scheinbar sich auf dem Instanzenweg verloren hatte, gibt der
beabsichtigte Besuch des Kronprinzen in Husum den Bittstellern Veranlassung,
einen erneuten Versuch zu unternehmen. Sie schildern unter dem 18. 7. 1799 in
einem langen Gesuch nochmals ausführlich ihre Lage, richten dieses an den
Kronprinzen und passen die Gelegenheit seines Aufenthalts in Husum ab, um
ihm das in die Hand zu spielen, was auch tatsächlich gelingt:
„Durchlauchtigster Fürst, gnädigster Kronprinz und Herr!
... Daher sind wir denn in die Nothwendigkeit versetzt, von den größeren
Bauern Gras und Heuland zu häuern, und diese wissen uns damit
solchergestalt zu drücken, daß wir das Jahr über genug zu thun haben, um
gleichsam sciavisch bey ihnen die theure Häuer abzuverdienen, so daß wir an
die Urbarmachung unserer uns zugetheilten Weyde alle ganz nicht denken
können. Vor diesem, solange noch die Drellburger Wiese, Herrenbroock
genannt, an uns kleine Käthner und Insten, von der Herrschaft in Häuer
eingethan war, konnten wir uns noch einigermaßen helfen, alleine vor 8 Jahren
wussten die größeren Bauern auch diese uns wegzukapern und käuflich an
sich zu bringen. Jetzt haben wir denn allganz kein Wischland, außer dem
gedachten Heidegrund, den wir nicht benutzen können, um unsere einzigste
Kuh darauf zu grasen und damit durchzufüttern. Diese eine Kuh aber ist und
bleibt jeglichem Käthen- und Instenbesitzer so unentbehrlich, daß mit der
Einbusse derselben, der Verfall seiner Stelle verknüpft sein müsste...
... weil unsere Verlegenheit groß, und der daher rührende Druck der
größeren Bauern noch größer ist und seyn muss, weil sie uns gewissermassen
ganz in der Klemme haben. Wir haben aber, obgleich uns kein ganz
abschlägiger Bescheid ertheilt worden, bis jetzt unsern aus Noth beabsichtigten
Zweck nicht erreicht. Noch immer leben wir in der tröstlichen
Hoffnung endlicher Gewährung.
... und da denn nun wir die längstersehnte Ehre haben, Ew. Königl. Hoheit
in der Nähe von unserem Wohn- und Geburtsort passieren zu sehen, so
können wir, überzeugt dass Höchstdieselben das Wohl eines jeden dänischen
Unterthanen sich bestens angelegen seyn lassen, nicht umhin, unterthänigst zu
bitten...
... damit wir aus unsren bedrängten Umständen herausgerissen
werden, fernerhin nicht von den größeren Bauern auf eine so sehr
drückende Weise abhangen zu dürfen. In tiefster Ehrfurcht ersterben
wir übrigens. Ew Königl. Hoheit '
unterthänigste Knechte
Hans Krieger, Marx Jensen, Peter Jensen"
Dieses „selbstgemachte" Gesuch schickte die Königliche
Rentekammer unter dem 3. 8.1799 an das Königl. Amtshaus zu
Husum zur Stellungnahme
und Bericht.
Unter dem 19. 8. 1799 schlägt der Herr Etatsrath Stemann als
Verweser der Königl. Amtmannschaft vor, den Herrn Landinspekteur
Lindeloff als Mitglied der Setzungs-Commission im Kirchspiel
Ostenfeldt zu hören, der darüber würde die beste Auskunft geben
können, indem er die beste Gelegenheit gehabt habe, sich mit der
Güte der Ländereyen sowie mit der Oeconomie der Ostenfelder
bekannt zu machen.
Am 18. 3. 1800 wiederholen die Bittsteller in einem erneutem
Gesuch an:
..Durchlauchtigster, gnädigster Kronprinz und Herr!"
ihr Ansuchen.
„... Dies veranlaßte uns, im verwichenen Jahr, wie Ew. Königl.
Hoheit durch Husum zu passieren geruhten, Höchstdemselben die
wahre Lage der Sache und unsere große Not unterthänigst vorstellig
zu machen, und eine desfällige Bittschrift submissest zu überreichen,
die auch gnädigst angenommen wurde.
Daß diese zur erforderlichen Berichterstattung remittiert werden
würde. konnten wir nun allerdings im Voraus wissen, alleine denn da
doch wir gerade von dem übermässigen Druck der größeren Bauern
und Festebesitzern befreyt zu seyn so sehnlichst wünschten, und
gerade dadurch intendierten, wie bey sobenannten Umständen vor
einigen Tagen, bey Gelegenheit eines Gastmahls, das von dem
Rechensmann Jens Petersen in Oätenfeldt, einem der reichsten
Festebesitzer, für die Geschäftshalber hier gewesene Königl.
Landcommission zubereitet war, gerade diese Bittschrift — wie wir
für zuverlässig erfahren, — hat vorgewiesen und ad deliberationem7)
genommen werden können ..."
Im übrigen ist das Gesuch nur mit anderen Worten sinngemäss
eine Wiederholung von dem, das vor einem Jahr dem Kronprinzen in
Husum übermittelt wurde und den Bauern übermittelt wurde und den
Bauern des Dorfes zur Kenntnis kam! Die Bittschrift war auch
selbstgemacht wie die vorige.
Da die Angelegenheit nicht im Sinne der Bittsteller vorwärts
kommt, sehen diese sich veranlasst, unter dem 19. 7. 1800 eine große
Eingabe zu starten, auf offiziellen Bögen wird ein zehn Seiten langer
Schriftsatz verfasst, in dem nun einmal richtig vom Leder gezogen
wird:
„Durchlauchtigster Kronprinz, Gnädigster Fürst und Herr!
... Unter andern gehörte (vor der Verkoppelung) uns Kätnern und
Insten seit undenklichen Zeiten ein großes Stück Heidegrund auf der
hiesigen Dorfsheide, wo wir nicht nur unsern nöthigen Heidtorf
(Plaggen) zur
Feurung abstechen konnten, sondern auch noch soviel übrig hatten,
daß wir aus dem Verkauf derselben eine Summe lösen konnten,
welche ongefähr zur Bezahlung der nöthigen Wiesengründe hinreichte
...
... daß sie uns Kätner und Insten so ganz nothwendigen
Heidegründe für unsere kleine Stellen zur Verschaffung der nöthigen
Feurung und Winterfütterung ohne Umstände und ohne Vergütung
entreissen konnten ... wir haben nach der Landverteilung so gut wie
vorher mit den königlichen Allerhöchsten Dienstsachen betreffenden
Briefschaften laufen müssen, ohne wie billig auf die Unterstützung
derjenigen hierbei rechnen zu können, die uns doch so viele unserer
ehemaligen Vortheile entzogen hätten...
Wenn nun noch erwogen wird, welch eine lange Zeit der Tagelöhner
braucht, um eine Summe von 10—20 rtl zu verdienen, die wir doch wirklich
an die Festebesitzer und größeren Bauern für Heuland jährlich bezahlen
müssen, so muß die gänzliche Unmöglichkeit der Verbesserung
unserer Heidegründe einem jeden evidentisch einleuchtend sein. Trifft es
sich nun noch oft, daß wir in der hildesten Jahreszeit, da wir einen bedeutenden
Tagelohn verdienen könnten mit den Obrigkeitlichen Briefschaften
laufen müssen und desfalls auf so manchen Tagelohn verzieht
zu thun genöthigt werden, so lässt sich nicht denken, wie vielen
Schweiss und saure Mühe es uns kostet... die Heuersumme zu erwerben.
Kommt noch in Erwegung, daß wir jeden Sommer viele Tage in
dem Husumer Schloßgarten und Platze arbeiten müssen, und für die
Befreiung von den Arlewatter Gutsdiensten jährlich mit Geld vergüten,
so muß es jedem unbefangenem Manne unbegreiflich vorkommen, wie
wir bei diesen Umständen für Frau und Kinder Brot erhalten können.
Durchlauchtigster, gnädigster Kronprinz! Es sey uns erlaubt, noch
mit ein Paar Worten in tiefster Demut.h unsere drückende Noth
unterthänigst vorstellig zu machen. Ein Blick auf unsere Kinder muß
uns nothwendig manchen Seufzer abpressen, indem wir dieselben
nicht anders als geborene Sciaven der größeren Bauern und
Festebesitzer betrachten können, die ja nachgerade, ohne was schon
erwähnet, alles grüne der Weide einkoppeln, um Grassland oder
Kornland daraus zu machen ...
... so befinden wir uns würklich in der größten Verlegenheit und es
bleibt uns dann kein anderer Ausweg übrig, als das Unterkommen an
einem anderen Orte zu suchen. Bekanntlich ist es auch, wie oft Kätner
und Insten ihre Söhne zuerst dem Militärdienst hergeben müssen,
indem die größeren Bauern und Festebesitzer bald auf gerade und bald
auf krumme Wege ihre Söhne zu befreien wissen. Sind hier endlich
Bauge-fälle oder Reperaturen bei der Kirche, der Schule, dem
Pastoratshause, Küsterhause u. s. w. nöthig, so sind Käthner und Insten
die, welche Handdienste verrichten müssen . . . und am Ende haben,
wie schon der Wahrheit gemäß erwähnet worden, nicht soviel dafür,
daß sie eine einzige Kuh halten können. Wer kann Leute verdenken,
daß sie bei solchen Umständen Klage hören lassen. Solange die
Käthner und Insten der hiesigen Dorfschaft die Drellburger Wiesen
Herrenbrock genannt, von der Herrschaft zu Häuer hatten, fühlten sie
doch eine kleine Erleichterung;
alleine diese letzte Quelle wußten die hiesigen Festebesitzer und
größeren Bauern denselben auch zu verstopfen, indem sie die
obengenannte Wiese
Käuflich an sich brachten, und sich dadurch den Weg bahnten, uns
Käthner und Insten völlig unter ihr Joch und Druck zu ziehen, so wie
sie auch recht meisterlich von unserem. Nachtheile in den letzten
Jahren, zu profitieren gewußt haben. Auffallend kann es wohl
niemand sein, wenn wir freimüth:g gestehen, daß wir freylich von der
Zeit an projektierten, wie wir doch einen Theil des unerträglichen
Jochs abschütteln konnten, allein vergebens!
... Auf unsere vorhin erwähnte alleruntertänigste Bitte an die
höchstpreisliche Königl. Rentekammer erhielten wir auch keinen
abschlägigen Bescheid, daher wir wie bekannt vor einem Jahre als
Ew. königl. Hoheit durch Husum zu passieren geruhten, die Kühnheit,
fassten, Höchstdemselben eine unterthänigste und submisseste
Bittschrift zu überreichen, um die oft erwähnte so wichtige
Angelegenheit so schleunig als möglich zum Zweck zu bringen. Da
diese unsere unterthänigste Bittschrift mit huldreicher Herablassung
angenommen wurde, so schmeichelten wir uns schon damals mit der
entzückenden Hoffnung, bald im Erbbesitz des Stück Grundes quaest.
zu sein: indem wir das Glück ganz fühlten, einen so huldreichen und
mächtigen Beschützer in Ew. Königl. Hoheit zu haben. Ehe diese
Sache beendigt werden konnte, mußten ja allerdings die nöthigen
Berichte der Offizialen Allerhöchsten Orts eingeliefert werden und
dies mag die Veranlassung gewesen sein, daß unsere unterthänigste
Bittschrift,
wie wir sicher vernommen haben, von der Königl. Landcommission
hier bei dem Rechensmann Jens Petersen, der ein Gastmahl für
dieselben veranstaltet hatte, vorgewiesen und ad Deliberationem
genommen wurde. Wenn auch dieser Umstand uns befremdete, so
freuten wir uns doch, dadurch zu vernehmen, daß Ew. Königl. Hoheit
auf unsere überlieferte unterthänigste Bittschrift gnädigst huldreichst
Rücksicht genommen hatten.
E'w. Königl. Hoheit werden sich huldreichst vorstellen können, wie
niederschlagend es nach diesen Vorgängen für uns sey, nun abermal
eine so lange Zeit unsere rege gewordenen Hoffnung getäuscht zu
sehen, ohne die geringste befriedigende Nachricht zu erhalten: Dies
ist es also, welches uns jetzt bestimmte, das Herz zu fassen, jetzt zum
6. Male eine unterthänigste und Allerunterthänigste Bittschrift in
Hinsicht des quaest. Stück Herrschaftl. Grundes allersubmissest
einzuschicken ...
, Sollten indessen die von uns offerierten 100 Mk als jährliche
Erbpachtheuer des quaest. herrschaftl. Grundes unzulänglich
befunden werden, so hoffen wir, daß uns eine höhere Summe nach
der Billigkeit bestimmt wird... Nach diesem Abriss unserer
schlimmen Umstände und ganz miserablen Lage unter der
Bedrückung der hiesigen Festebesitzer und größerer Bauern, den wir
hierdurch die Kühnheit haben, Ew. Königl. Hoheit als unserem
Durchlauchtigsten Beschützer und Helfer ganz unterthänigst und
allerdemütigst in tiefster Submission zur Höchsten Beherzigung
flehend. zu überreichen, wagen wir es abermals Tiefniedrigst unsere
unterthänigste flehentliche Bitte zu wiederholen, und Ew. Königl.
Hoheit unserem allergeliebtesten Kronprinzen in alltertiefster Demuth
und Submission zu bitten, höchstdieselben wollen sich gnädigst,
Huldreichst und gerechtest unserer gegründeten und abermals
wiederholten Nothdurft dahier annehmen...
und folglich uns in den Stand gesetzet sehen, mit froher Aussicht ins
künftige das Wohl unserer Familien und das beste der Nachwelt als
gute Bürger und getreue Unterthanen unsers Allergnädigsten Königs
mit Nachdruck zu fördern.
In allertiefster Ehrfurcht ersterben wir übrigens
Ew. Königl. Hoheit
. unterthänigster Diener
Hans Krieger, Marx Jensen, Peter Jensen"
Unter dem 3. September 1800 nimmt in einem Promemoria der Herr
Landinspekteur Lindeloff zu der Angelegenheit Stellung. Er weist nach
längeren Ausführungen ihre Ansprüche ab:
„Aus ihren eigenen Vorstellungen erhellet, daß sie vorher Kötener waren,
die kein unentgeltliches Weiderecht hatten und gegen die ihnen
destalls zu Theil gewordene Abfindung an sich, wird eigentlich auch
keine Beschwerde geführet, sondern im Grunde bloß darüber, daß die
Hufner eine Wiese, die vorher von den Kölnern in Heuer benutzt worden,
und welche Herrenbrock heißt, käuflich von der Landesherrschaft
erstanden haben. Der übrige Inhalt ihrer Vorstellungen besteht eigentlich
nur in lauter Wiederholungen, in Schilderungen ihrer nothdürftigen Lage,
ihrer Lasten und Leistungen, in deren Hinsicht ihnen jedoch andere
Kötner im Lande mehr oder weniger gleich sind und in Schmähungen
gegen die Huf

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Titel Krieger_10.05.2015_00
Beschreibung Krieger Datenbenk
Hochgeladen 2016-11-01 19:11:55.0
Einsender user's avatar Klaus Helmut Gevert
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