Notizen zu dieser Person
"Sandha©マ". "1733-57 Schulthei©マ in Wolfach". Aus der 1.Ehe 8 Kinder, ©·uber 2. und 3.Ehe n.b. Kinder. Disch S.26: Ratsprotokoll 1733: "Herr Ambtsburgermeister Lorenz Sandhaas, der Rotgerber, ist vom Obervogten (= Oberamtmann) Joseph Ign. K©·oberlin ganzer Gemein allhier als ein best©·atigter Schulthei©マ vorgesetzt wordem, deme der ganze E. Rath (da nun gmeine Stadt mit einem so geschickten und l©·oblichen Regenten wieder versehen worden, und dessen r©·uhmliches Verhalten ihm solch verdiente W©·urde erworben und zuweg gebracht) von dem h©·ochsten Gott best©·andige Gesundheit, Gl©·uckliche Regierung und alles selbst verlangte Wohlergehen wohlmeinend anw©·unschen soll und wollen." Disch S.28: 1740 Stretigkeiten zwische Rat und B©·urgern wegen Frondiensten . Schulthei©マ Sandhaas bringt vor: "da©マ von ohnf©·urdenklichen Zeiten gebr©·auchig sei, da©マ Rathsmitglieder, so noch nicht ©·uber 60 Jahr alt waren, frohnen m©·ussen, die Amtsb©·urgermeister aber h©·atten noch nie frohnen m©·ussen". Er selber hatte 1741 drei H©·au ser in seinem Besitz und will sich aber selbst der Frohn entziehen mit der Begr©·undung "da©マ Johann Dinkhel, gewester Statthalter welcher auch 2 H©·auser gehabt, auch nicht gefrohnt h©·atte". Disch S.401: Aufnahme von neuen B©·urgern. "Die Stadt Wolfach besa©マ von altersher das Recht, nach ihrem Gutd©·unken neue B©·urger aufzunehmen. Die Herrschaft versuchte wiederholt, dieses Recht einzuschr©·anken oder gar ©·uber die Aufnahme selbst zu bestimmen. Wegen Zuwiderhandlung 1755 sicherte sicherte sich die Herrschaft dadurch einen Einflu©マ auf die B©·urgeraufnahme, da©マ in Zukunft keine Heirat mehr geschlossen werden d©·urfe, bevor sie dem Amt angezeigt sei. Wegen Zuwiederhandlung wird "der Schulthei©マ Lorenz Sandhaas und Burgermeister Antoni Planer, auch die ©·ubrigen Ratsfreinde wegen ihrer Widersp©·anstigkeit und gegenm dem Anmt bezeigten Ungehorsam zu einer Straf von zusammen 20 Gulden, gn©·adiger Herrschaft zu erlegen, verurteilt". Quelle: Friedrich Mussler