♂ Florens V. VON HOLLAND
Eigenschaften
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Datum |
Ort |
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Name
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Florens V. VON HOLLAND |
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Notizen zu dieser Person
Nach dem Tod seines Vaters Wilhelm II. (1256) stand Florens zunächst unter der Vormundschaft seines Onkels Florens der Vogt, nach dessen Tod (1258) bis 1263 unter der seiner Tante Adelheid von Holland und zuletzt auf Drängen des Adels unter jener des Grafen Otto II. von Geldern, bis er 1266 im Alter von 12 Jahren für volljährig erklärt wurde.
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