Frolein SCHUCH

Frolein SCHUCH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Frolein SCHUCH
Beruf Taglöhner 1. Mai 1826 [1]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt berechnet 1787 [2]

Quellenangaben

1 Zweitschrift Standesamt Godesberg Heirat 1826/15
Autor: Standesamt Godesberg
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Godesberg H 1826/15
 Nro 15 Heiraths=Urkunde. Gemeinde Godesberg Kreis Bonn Regierungs=Departement von Köln. Im Jahre tausendachthundertsechsundzwanzig, den ersten May erschienen vor mir Wilhelm von Franken Bürgermeister von Godesberg als Bematen des Personenstandes, der Stephan Anton Schugt sechsund zwanzig Jahre alt, geboren zu Godesberg Regierungs Departement von Cöln, Standes ledig Ackerknecht, wohnhaft zu Plittersdorf Reg.=Dept. von Cöln, Sohn des zu Godesberg verstorbenen Taglöhners Wilhelm Schugt, und der noch lebenden Taglöhnerin Anna Gertrud Bollig letzere wohnhaft zu Godesberg, Reg=Dept. von Cöln, welche hier zugegen und einwilligt Und die Jungfrau Carolina Ernst dreiundzwanzig Jahre alt, geboren zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln Standes ohne, wohnhaft zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln Tochter des Taglöhner Hermann Ernst, und der Margaretha Lotzen Eheleute beide wohnhaft zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln, welche beide hier zugegen und einwilligen Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen Ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Herath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde=Hauses zu Godesberg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Januar, und die andere am fünfzehnten Januar laufenden Jahres daß ferner die Urkunde dieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich, daß mir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtigen Urkunde ange= fügten Beläge, namentlich: die Geburts=Urkunden der eheschließenden Personen. Offenkun digkeitsakt des Stephan Anton Schugt und ein Geburtsschein der Carolina Ernst, ferner die Sterbe=Urkunde des Wilhelm Schugt. So wie auch daß 6. Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander eheligen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Staphan Anton Schugt und Carolina Ernst hierdurch miteinander gestzlich verheirathet sind. Worüber ich genwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Nicolas Kamp sechs und vierzig jahre alt, Standes Taglöhner zu Godesberg wohnhaft, welcher ein Oheim der neuen Ehegattin des Frolein Schugt neun und dreißig Jahre alt, Standes Taglöhner zu Godesberg wohnhaft, welcher ein Bruder des neuen Ehegatten des Johann Brascheid fünfundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer zu Plittersdorf wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegattens und des Conrad Liesem dreiunddreißig Jahre alt, Standes Ackerer, zu Lannersdorf wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegatten zu seyn erklärten, und haben die besagten Zeugen, so wie der neuen Ehegatte, diese Urkunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben, ferner hat der Vater der neuen Ehegattin mit unterschrieben die neue Ehegattin und die beiden Mütter der neuen Eheleute erklärten Schreibens unerfahren zu sein. Die Löschung des Wortes "leute" und die Ueberschrift des Wortes "gatte" gutgeheißen. ??? Anton ??? ???? Franken ??? ???? Joahnn Brascheid Conrad ???
2 Zweitschrift Standesamt Godesberg Heirat 1826/15
Autor: Standesamt Godesberg
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Godesberg H 1826/15
 Nro 15 Heiraths=Urkunde. Gemeinde Godesberg Kreis Bonn Regierungs=Departement von Köln. Im Jahre tausendachthundertsechsundzwanzig, den ersten May erschienen vor mir Wilhelm von Franken Bürgermeister von Godesberg als Bematen des Personenstandes, der Stephan Anton Schugt sechsund zwanzig Jahre alt, geboren zu Godesberg Regierungs Departement von Cöln, Standes ledig Ackerknecht, wohnhaft zu Plittersdorf Reg.=Dept. von Cöln, Sohn des zu Godesberg verstorbenen Taglöhners Wilhelm Schugt, und der noch lebenden Taglöhnerin Anna Gertrud Bollig letzere wohnhaft zu Godesberg, Reg=Dept. von Cöln, welche hier zugegen und einwilligt Und die Jungfrau Carolina Ernst dreiundzwanzig Jahre alt, geboren zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln Standes ohne, wohnhaft zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln Tochter des Taglöhner Hermann Ernst, und der Margaretha Lotzen Eheleute beide wohnhaft zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln, welche beide hier zugegen und einwilligen Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen Ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Herath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde=Hauses zu Godesberg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Januar, und die andere am fünfzehnten Januar laufenden Jahres daß ferner die Urkunde dieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich, daß mir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtigen Urkunde ange= fügten Beläge, namentlich: die Geburts=Urkunden der eheschließenden Personen. Offenkun digkeitsakt des Stephan Anton Schugt und ein Geburtsschein der Carolina Ernst, ferner die Sterbe=Urkunde des Wilhelm Schugt. So wie auch daß 6. Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander eheligen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Staphan Anton Schugt und Carolina Ernst hierdurch miteinander gestzlich verheirathet sind. Worüber ich genwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Nicolas Kamp sechs und vierzig jahre alt, Standes Taglöhner zu Godesberg wohnhaft, welcher ein Oheim der neuen Ehegattin des Frolein Schugt neun und dreißig Jahre alt, Standes Taglöhner zu Godesberg wohnhaft, welcher ein Bruder des neuen Ehegatten des Johann Brascheid fünfundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer zu Plittersdorf wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegattens und des Conrad Liesem dreiunddreißig Jahre alt, Standes Ackerer, zu Lannersdorf wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegatten zu seyn erklärten, und haben die besagten Zeugen, so wie der neuen Ehegatte, diese Urkunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben, ferner hat der Vater der neuen Ehegattin mit unterschrieben die neue Ehegattin und die beiden Mütter der neuen Eheleute erklärten Schreibens unerfahren zu sein. Die Löschung des Wortes "leute" und die Ueberschrift des Wortes "gatte" gutgeheißen. ??? Anton ??? ???? Franken ??? ???? Joahnn Brascheid Conrad ???

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Titel Schuch/Schönau
Beschreibung
Hochgeladen 2016-10-18 12:49:25.0
Einsender user's avatar Wolfgang Schuch
E-Mail w.schuch@gmx.de
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