Notizen zu dieser Person
Hans wurde nach seiner Hochzeit "Schwabenhans" genannt;
Langenbach war so lange eine blühende Fabrikationsstätte solange Holz günstig zur Verfügung stand. (Siehe dazu S. 30 f in "Der Schwabe Hans Greiner" von Gerhard Greiner).
1573 in Defensionsliste Langenbach genannt
Register der Waffenträger 1573, Amt Schleusingen, Glashütten: "Michel Schmid, Philipp Holland, Stefan Frank, Jung Jörg Greiner, Nickel Weigend, Heinrich Greiner, Jakob Schind (alle Büchsenträger), Hans Heintz, Hans Greiner Schwab, Jörg Edelmann,Claus Beiersdorfer, der dick Jakob (später Ernst Jakob genannt), Nickel Schwartz, Valentin Kahler, der Krebs, Jakob Rau, Hans Chrustlein, Hans Setzpfand, Keth Beuerin, der alte Hirten Hans, Christoph Müller und der jung Heintz (alle je mit einemFederspieß ausgestattet);
1576/77 verkauft 3 Ackerrodt an Hans Greiner den kleineren
1576/77 verkauft 1 ½ Ackerrodt an Hans Heinz dem Jüngeren
1576/77 verkauft 1 Ackerwiesen von Herrn Grüner dem Kleinen
1579/80 in Rechnungen erwähnt
1583 in Rechnungen erwähnt
1585/86 als Hans Greiner Schwabe Hüttenmeister
1589 Betrieb in Langenbach wird eingestellt
Er führte also die Glashütte Langenbach von 1575 bis zu ihrem Niedergang 1589.
1590 baute Hans Greiner gemeinsam mit seinem Mitarbeiter, dem Glasmeister Christoph Müller, die Marktiegel-Hütte Lauscha 1 auf dem Gebiet der Marschalle von Pappenheim. Wohl wegen Differenzen mit der Obrigkeit geben beide Glasmeister diese Hüttebald wieder auf, die hernach sogar abgerissen wurde.
Bereits ab 1595 betreiben die beiden die Glashütte Lauscha II auf herzoglich Sachsen-Coburger Gebiet zum Amt Neustadt/Sonneberg gehörig. Am 10. Januar 1597 erhielten sie hierfür von Herzog Johann Casimir von Coburg einen erblichen Lehnsbrief, derihnen die Hütte je zur Hälfte zusprach "3 Häuser, 1 Schneidemühle, 30 Acker Rodeland, 42 Acker Wiesenrod gegen 12 fl. jährlichen Erbzins".
Warum seine Töchter Förster heirateten:
Ursprünglich war die Holznutzung der Wälder für jedermann frei. Seit dem 15. Jahrhundert durften nur noch mit einer Landesherrschaftlichen Genehmigung Boden und Wald genutzt werden, was in Lehns- und Bestandsbriefen festgelegt wurde. Bei der Festlegung neuer Hüttenstandorte und der Holzvergabe hatten die jeweils zuständigen Revierförster ein wichtiges Wort mitzusprechen, ja sie bestimmten oft die Stellen und Mengen der Holzentnahme alleine, was dazu führte, dass nicht selten sich die Glasmacher durch Heirat ihrer Töchter ins Verwandtschaftsverhältnis zu den "Herren des Waldes" drängten [was bei der Familienplanung des "Schwabenhans" eindrucksvoll demonstriert wird!].