Johann REICHEL

Johann REICHEL

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann REICHEL
Beruf Hammerherr in Niederlamitz
Religionszugehörigkeit ev.

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1575 Niederlamitz, Kirchenlamitz, Wunsiedel, Bayern, Deutschland nach diesem Ort suchen
Tod vor 1643 Niederlamitz, Kirchenlamitz, Wunsiedel, Bayern, Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1600

Eltern

N. N. REICHEL

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1600
N. N. NN (REICHEL)

Notizen zu dieser Person

Besitzer des Hauses Mühlweg 1 in Niederlamitz - Kanzleigut, Mahl- und Schneidemühle Haus Nummer 1 und 50 im Jahr 1636 bis 1646.
Besitzer des Hauses Hauptstraße 1 in Niederlamitz - Kanzleigut Haus Nummer 3 und 4 im Jahr 1636 bis 1646.
Besitzer des Hauses Hauptstraße 2 in Niederlamitz - Kanzleigut Haus Nummer 2 und 3 im Jahr 1636 bis 1646.
Besitzer des Hauses Hauptstraße 3 in Niederlamitz - Kanzleigut Haus Nummer 4 und 5 im Jahr 1636 bis 1646.

Lehensbrief U3 des Stadtarchives von Kirchenlamitz vom 19. Juni 1643
Lehenbrief des Markgrafen Christian für Hans, Heintz, Hans und Endres die Reichel zu Niederlamitz über zwei Höfe daselbst, die sie von ihrem Vater Hans Reichel und ihren verstorbenen Gebrüdern Nicol und Erhard erebt haben.
G. Bayreuth 13. monatstag Juni. Orginal Pergament, Siegel (1) fehlt.

Orginaltext siehe 600 Jahre Niederlamitz Seite 92
"Von Gottes gnaden WIR Christian Marggraf zu Brandenburg in Preußen, zue Stetin, Pommern, der Caßuben und Wenden auch Schlesien, zu Croßen und Jägerndorff Herzog, Burggraff zu Nürmberg und Fürst zu Rügen,
Bekennen thun kund öffentlich ... Unserem lieben getreuen, Hannsen, Heintzen, aber Hannsen und Andresen den Reicheln, gebrüder zu Nieder Lamitz zu rechten Mannlehen, recht und redlich verliehen haben ... Welches alles vorbenannten Reichel Gebrüders von ihrem Vater Hanns Reichel dem Elteren seeligen vor der Zeit ererbt, auch als aber ihrer verstorbenen Brüder Nicolas und Erhardten gehabte Anteile an obbemeldeten Höfewn auf sie erblich kommen und gefallen. Und wir verleihen obbemeldenHannsen, Heintzen, aber Hannsen und Endresen den Reicheln gebrüdern, obige zween Höfe ..."

Die Besonderheit dieser Lehenhöfe war, dass sie keinen lebenden Zehnten, wie andere fronbare Höfe an das Kastenamt in Wunsiedel bezahlen mußten. Die Canzleihmannlehen oder Kanzleigüter waren zur Markgrafenzeit zwei ganze Höfe, aus denen durch Teilung im Laufe der Zeit vier Höfe entstehen.

Quellenangaben

1 600 Jahre Niederlamitz

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Titel 2017_06_Gerhard_Kist_1
Beschreibung
Hochgeladen 2022-04-30 16:18:31.0
Einsender user's avatar Gerhard Kist
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