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Familiengruppenbogen Malsy 7-4,
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von Peter Wolf, Mainhausen |
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Taufbuch Seligenstadt 1858
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Abschrift über die Geburt und Taufprotokoll der katholischen Pfarrei Offenbach Malsy, Barb. Regina Okt. 14. Im Jahre Christi achtzehn hundert acht und fünfzig den vierzehnten Oktober Morgens sieben Uhr wurde dem Bürger in Seligenstadt und Spengler dahier Franz Malsy von seiner ersten Ehefrau Elisabeth, einer geborenen Huber, das vierte Kind, das zweite Mädchen, geboren, welches am siebenten November getauft wurde, wobei sie den Namen Barbara Regina erhielt. Pathin war Barbara Riß (?), ledige Tochter des Bürgers zu Seligenstadt Joachim Riß (?), welche mit dem Vater des Kindes und dem Geistlichen, der die Taufe verrichtete, gegenwärtiges Protokoll unterschreibt. Unterschriften Offenbach, 17. August 1864 |
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Traubuch Seligenstadt 1882 StA Nr. 10
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Nr. 10 Seligenstadt am fünften August tausend acht hundert achtzig und zwei Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zwecke der Eheschließung: 1. der Spengler Michael Lude der Persönlichkeit nach bekannt, katholischer Religion, geboren den zwanzigsten Januar des Jahres tausend acht hundert fünf und fünfzig zu Schopfloch zu Würtemberg, wohnhaft zu Frankfurt am Main in Hessen Sohn des verstorbenen Webers Johann Lude und deßen Ehefrau Katharina geborenen Allgeier, wohnhaft zu Schopfloch in Würtemberg. 2. die Barbara Malsy, der Persönlichkeit nach bekannt, katholischer Religion, geboren den vierzehnten Oktober des Jahres tausend acht hundert acht und fünfzig zu Seligenstadt, wohnhaft zu Seligenstadt, Tochter des Spenglers Franz Adam Malsy und deßen Ehefrau Elisabetha geborene Huber, wohnhaft zu Seligenstadt Als Zeugen waren zugezogen und erschienen 3. der ?diener Peter Münch der Persönlichkeit nach bekannt, ein und sechzig Jahre alt, wohnhaft zu Seligenstadt 4. der Kaufmann Adam Reisert Zweiter der Persönlichkeit nach bekannt, ein und dreißigJahre alt, wohnhaft zu Seligenstadt. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nach einander die Frage: ob sie erklären, daß sie die Ehe mit einander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, daß er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Michael Lude Barbara Lude Peter Münch Adam Reisert II Der Standesbeamte Unterschrift |