Heinrich VON ERPENSEN

Heinrich VON ERPENSEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich VON ERPENSEN
title Bürger

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1310
Tod 1360 Lüneburg,Landkreis Lüneburg,Niedersachsen,Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1334

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1334
Mechthild BASEDOW

Notizen zu dieser Person

1350 Bürger Lüneburg
Bernhard und Heinrich von Erpensen 1323 März 1 (lateinischer Text in den Akten)
Die Ratsherren bezeugen, daß die Vollstrecker des Testamentes von Heinrich von Erpensen in der Sitzung ein Schriftstück, welches nicht beschädigt ist, mit dem Siegel der Stadtgemeinde versehen, vorgelegt und verlangt haben, daß jenes Schriftstück in seinem vollen Umfang dem Stadtbuch zugeschrieben werden sollte.Der Inhalt jenes Schriftstückes war wörtlich folgender:
Wir Ratsherren der Stadt Lüneburg, Albertus de Molendino, Nicolaus Schiltsten, Johannes Abbenborg, Herman-nus de Arena, Hinricus Houth, Hermannus cum Cuna, Marquardus Weddessen, Borchardus de Luchow, Nicolaus Garlop, Johannes Longus, Albertus Hollo und Hartwicus de Salina erkennen und bezeugen, daß unsere Bürger Bernhard und Heinrich, genannt von Erpensen, nachdem sie in unserer Gegenwart übereingekommen sind, ihren letzten Willen auf diese Art und Weise festgelegt haben:
Wenn einer von ihnen stirbt, wird der andere Überlebende von den verfügbaren Gütern des Verstorbenen für das Heil seiner Seele in der ganzen Stadt jedem (der) Priester zwei Schillinge (Solidos) und jedem (der) Armen einen Pfennig (eine Münze) geben. Ebenso wird er im ersten Monat jeder Priorin (domina) in Distorf (Kreis Gardelegen) und Isenhagen zwei Schillinge (Solidos) geben.
Ebenso wird der von beiden Übrigbleibende jedem ihrer Brüder, nämlich Titmar und Lambert, zehn Mark Rente für die Zeit ihres Lebens - sei es innerhalb oder außerhalb unserer Stadt - kaufen, und sie werden damit zufrieden sein, wie sie bezahlt werden müssen.
Ebenso werden die beiden Töchter ihrer Schwester vor dem Alter von 8 Jahren in ein Kloster aufgenommen (eingeschlossen) werden, aber sobald (wo) sie aufgenommen werden können, werden ihre Vormünder für sie zur Verfügung stehen.
Wenn jedoch von den Gütern des Toten die vorgenannten Leistungen nicht erbracht werden können und ein be-deutender Teil einen Geldmangel zeigen wird, dann werden die vorgenannten vier Personen jenen Schaden gleichmäßig tragen; wenn jedoch etwas übrig geblieben sein wird, wird dieses der Überlebende haben.
Dieses Testament wird jedenfalls gelten, wenn es nicht durch sie selbst widerrufen und anders geordert wird.
Solange jedoch die genannten Brüder Bernhard und Heinrich gelebt haben werden, wird jeder von ihnen mit sei-nen Gütern tun, was ihm zu erledigen gut erscheinen wird.
Wir haben zur Kenntnis der Vorgenannten und zum sichtbaren Zeugnis unserer Gemeinde das Siegel gegeben, um es den gegenwärtigen Schriften zuzuordnen.
Gegeben Lüneburg im Jahre des Herren 1323 unter Bischof Suitbert.

Datenbank

Titel Ahnenliste
Beschreibung Familie Ziemssen & Heffter
Hochgeladen 2018-04-05 11:18:44.0
Einsender user's avatar Ruprecht Ziemssen
E-Mail Ziemssen_Genealogie@gmx.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Herunterladen

Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.

Kommentare

Ansichten für diese Person