Arend EGGERS (SENGESTACKE)
Characteristics
Type | Value | Date | Place | Sources |
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name | Arend EGGERS (SENGESTACKE) |
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Events
Type | Date | Place | Sources |
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death | 17. November 1860 | Leeste, Diepholz, Niedersachsen, Deutschland
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birth | 10. September 1785 | Leeste, Diepholz, Niedersachsen, Deutschland
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marriage | 30. June 1811 | Leeste
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Marriage | ??spouse_en_US?? | Children |
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30. June 1811
Leeste |
Gesche MÜLLER (RADEMACHER) |
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files
Title | Familie Sengestacke, Häusler in Leeste (später Eggers in Leeste) |
Description | detaillierte Angaben dazu in dem von mir erstellten Familienstammbaum https://www.ancestry.de/family-tree/tree/153952728/family Hollerkolonisation aus dem Buch: Het Groene Hart - Dat Ole Land (Hrsg.: Kulturverein Steinkirchen und Umgebung) Seite 44 Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts …. . Ein breiter Streifen mit holländischen Siedlungen schloss sich ab Berne an und südlich der Hunte. Seite 45 Niederländische Moorarbeiter …. von Dr. Jan Beenakker …. Bereits am Ende des zehnten Jahrhunderts entstand Bodenmangel. Junge Landwirte gingen auf die Suche nach neuen Expansionsmöglichkeiten. Diese wurden in Nordwest-Deutschland entlang der Elbe und Weser gefunden. Im Mittelalter gab es bereits umfangreichen Handel zwischen Teilen Europas. Frachtführer gingen über Nordsee und Ostsee. Der Handel war in den Händen der Friesen, Flamen und Skandinavier. Kaufleute aus Hamburg und Bremen erwarben im Laufe der Jahre einen zunehmenden Anteil im Handel. Von den Handelsniederlassungen an der Küste zogen sie in das Hinterland hinein. So erhielten sie Kenntnis vom holländisch-utrechtischen Moorgebiet , dass vorher kaum zugänglich war. Die Holländer hatten in relativ kurzer Zeit das Moorgebiet in Kornfelder und Weiden umgewandelt. Der Erzbischof von Hamburg-Bremen, Friedrich I. hatte die Macht über die Wildnis innerhalb seiner Erzdiözese. Wir dürfen annehmen, dass mit Hilfe des Handels der Erzbischof Bescheid wusste von der Expertise der Niederländer hinsichtlich Rückgewinnung und Urbarmachung. Er stimmte daher gerne dem Antrag einiger Holländer zu, den südlichen Elbsumpf urbar zu machen und guten Ackerboden anzulegen. Für die einheimische Bevölkerung reichte der restliche Boden. Die Ausgabe neuer Grundstücke an die Niederländer war besonders attraktiv für den Erzbischof, weil die Siedler aus dem Westen ein Gegengewicht waren zur slawischen Bedrohung aus dem Osten. Im Jahre 1113 unterzeichnete der Erzbischof einen Vertrag mit Priester Hendrik und 5 Laien. Ihre Namen sind bekannt: Helikinus Arnoldus, Hiko, Fordolt und Referic. Nach der Untersuchung des Rechtshistorikers Henk van der Linden kamen sie aus der Nähe von Esselijkerwoude (später Woubrugge), Rijnsaterwoude und Leimuiden. …. https://de.wikipedia.org/wiki/Hollerland Hollerland bezeichnet ursprünglich eine Kulturlandschaft im Norden und Osten Bremens, die von holländischen Siedlern im 12. Jahrhundert urbar gemacht wurde. Zum historischen Goh Hollerland gehörten Horn-Lehe, Oberneuland, Teile vom Ortsteil Borgfeld und vom Stadtteil Osterholz. 1106 erschienen zur Zeit der Regierung des Königs Heinrich IV. in Bremen sechs Männer aus Utrecht (Holland). Angeführt durch einen Priester namens Heinrich boten sie dem Erzboschof Friedrich an, das sumpfige Ödland um Bremen zu entwässern und zu bewirtschaften. …. 1188 wurde es Hollandria oder auch Nova terra (ein neues Land) genannt. [https://books.google.de/books?id=T9g1H7prV00C&pg=PA497&lpg=PA497&dq=Lokator+im+Hollerland&source=bl&ots=g9JgR_Ystd&sig=ACfU3U0bxMpK6LULgcQ5op_8KhufyVR2qg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjw6rOQk4HgAhVGJVAKHYNRCSgQ6AEwAXoECAkQAQ#v=onepage&q=Lokator%20im%20Hollerland&f=false](https://books.google.de/books?id=T9g1H7prV00C&pg=PA497&lpg=PA497&dq=Lokator+im+Hollerland&source=bl&ots=g9JgR_Ystd&sig=ACfU3U0bxMpK6LULgcQ5op_8KhufyVR2qg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjw6rOQk4HgAhVGJVAKHYNRCSgQ6AEwAXoECAkQAQ#v=onepage&q=Lokator im Hollerland&f=false) Buch: Ostansiedlung und Landesausbau in Sachsen (Enno Bünz) daraus Seite 105 Die Niederländer an Weser und Elbe Die Niederländer waren aufgrund ihrer Kenntnisse bei der Entwässerung und dem Deichbau außerhalb ihrer Heimat gesuchte Spezialisten. Die früheste urkundliche Nachricht, die dies bezeugt, führt an die Unterweser bei Bremen. Es ist der bekannte Ansiedlungsvertrag, den Erzbischof Friedrich von Hamburg-Bremen mit fünf namentlichen genannten Niederländern geschlossen hat, die unter Führung ihres Priesters Heinrich vor ihm erschienen waren. Diese Urkunde wird in einschlägigen Quellensammlungen und in der Literatur zumeist in das Jahr 1106 datiert, obwohl sie tatsächlich - wie schon vor einigen Jahrzehnten nachgewiesen worden ist - wohl in das Jahr 1113 gehört (39) „Über die Siedler heißt es, sie stammten von diesseits des Rheins und würden Holländer genannt (dicunter Hollandi). Die Siedler hatten den Erzbischof gebeten, ihnen „unbebautes, sumpfiges Land“ zu überlassen, das sie urbar machen wollten (… quatenus terram in episcopatu nostro sitam, actenus incultam paludosamque … eis ad ecolendam concederemus). Seite 108 … Das früheste Zeugnis hierfür ist eine erzbischöfliche Urkunde von 1149, mit der zwei Lokatoren im Stedinger Land „zum Verkauf und zur Bebauung (vendendam et exolendam) überlassen wird. Zwar nennt diese Urkunde nicht ausdrücklich niederländische Siedler, doch wird ihnen „das Recht, das sie wünschten, gewährt, nämlich jenes, das die Holländer bei Stade haben“ (et iusticiam quam affectabant, silicet qualem Hollandensis populus circa Stadium habere consuevit); einschlägig ist auch die Bestimmung, dass die Neusiedler u.a. vom Fruchtzehnten die elfte Garbe geben sollen, „die die Holländer in ihrer Sprache ‚vimmen‘ nennen (ut undecimum acervum , quem Hollandenses lingua sua vimmen vocant, persolvant). Dieser Beleg macht schon deutlich, dass das Recht der Holländer zu einem bewährten Modell wurde, das auch auf andere Siedler übertragen werden konnte. 1171 wird beurkundet, das Herzog Heinrich der Löwe und Erzbischof Balduin von Bremen einem gewissen Friedrich von Mackenstedt erlaubt haben, das Bruchland zwischen Brinkum, Mackenstdt und Huchting beliebigen Käufern zu verkaufen, sibi et sius heredibus iure Hollandico possidendam. Gedacht war wohl an Lokatoren als Käufer, welche die Besiedlung organisierten, indem sie die Siedler anwarben und das Land an diese unter verbindlicher Festlegung der wechselseitigen Rechte und Pflichten übertrugen. …. Seite 110 … Insgesamt wurde nach den Berechnungen von Adolf E. Hofmeister in den Stader Elbmarschen etwa 240 Hufen ausgegeben. Hochmittelalterliche Siedlungsverträge sind aus dem Stader Bereich zwar nicht erhalten, doch lässt sich aus späteren Nachrichten erschließen, dass ihre Rechtsstellung der der Niederländer in den Wesermarschen entsprach. Nur einen Unterschied gab es: Die Kolonisten in den Stader Marschen mussten zusätzlich den Grafenschatz entrichten. Schon die Bezeichnung spricht dafür, dass es eine Abgabe der Stader Grafen war. Das deutet darauf hin, dass hinter der Besiedlung eine lenkende Hand stand, und das kann mit Blick auf die weiteren politischen Schicksale dieser Landschaft nur Graf Rudolf II. von Stade gewesen sein. Nach dem gewaltsamen Tod des Grafen in Dithmarschen 1144 …. (39) Kolonisation des Kirchspiels Horn, in Bremisches Jahrbuch 52 (1972), S. 5 - 20 https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_II._(Stade) http://www.woorden.org/woord/Vimmen Opstapelen http://neon.niederlandistik.fu-berlin.de/de/plattdeutsch/wb?buchstaben=W http://genwiki.genealogy.net/Wiemen http://brema.suub.uni-bremen.de/periodical/structure/23118 Kolonisation des Kirchspiels Horn, in Bremisches Jahrbuch 52 (1972), S. 5 - 20 daraus Die Holländerurkunde Erzbischof Friedrichs I. von Hamburg-Bremen und die Kolonisation des Kirchspiels Horn von Karl Reinecke pdf Seite 54 (S. 6) 3) Koch …. : Die Holländerurkunde hat eine ungenaue Datierung, die angegebene Indikation VI paßt nicht zum Jahr 1106. Entweder muß also die Indikation oder das Datum falsch sein. Koch fürhrt folgende Gründe gegen das Jahr 1106 auf: a.) Heinrich IV. war bereits 1105 zur Herausgabe der Herrscherinsignien gezwungen worden. Schon im Januar hatte Heinrich V. seine Regierung angetreten. Sollte dieser Thronwechsel in Bremen noch nich akzeptiert worden sein? Oder wie erklärt es sich, daß man 1106 noch nach ihm datiert? b.) Die Urkunde ist abgefaßt „regnante domno Henrico IIII, Romanorum imperatore augusto“. Nach den damaligen Geflogenheiten müßte man unter dem genannten Herrscher Heinrich V. verstehen, denn bei der damaligen Zählung wurde Heinrich der I. in der Reihe der Kaiser nicht mitgezählt, sollte also Kaiser Heinrich der IV. gemeint gewesen sein, hätte es in der Urkunde Heinrich der III. heißen müssen. Koch schließt daraus: Heinrich der V. wurde 1111 zum Kaiser gekrönt, die Urkunde muß also nach 1111 entstanden sein. Falls die in der Urkunde angegebene Indikation richtig ist, gehört der Vertrag in das Jahr 1113. 4) Ich folge der Datierung Kochs, in den Zitaten bleibt aber die alte Datierung zu 1106. Zwei Einwände müssen allerdings gegen Kochs Datierung werden: In einer Urkunde Heinrichs IV. (MGH D H IV Nr. 486) aus dem Jahr 1104 heißt es: „regnante Heinrico quarto Romanorum imperatore augusto.“ Nicht in jedem Fall wird also bei der Zählung der Kaiser die Ordnungszahl um eins verringert. pdf Seite 55 (S. 7) …. aus dem Jahr 1104 heißt es: regnante Heinrico quarto Romanorum imperatore augusto (Herrschaft Heinrich IV. römisch deutscher Kaiser) Noch1106 nennt Heinrich IV. in einem Schreiben an die Fürsten Erzbischof Friedrich von Bremen unter denjenigen, die mit zu den Friedensverhandlungen berufen werden sollen (Otto Heinrich May, Regesten der Erzbischöfe von Bremen, Bd. I, Hannover 1937, Nr. 408). Man wird darum nicht ausschließen können, daß der Kaiser 1106 noch anerkannt wurde.pdf Seite 64 (S.16) Im Jahre 1159 heißt es nämlich in der Bürgerweidenurkunde Hartwig I. : ... quod dilecti filii nostri cives Bremenses, multis circa civitatem paludibus in agriculturam redactis pascua pecorum suorum timentes posse coartari … Es wird also gesagt, daß durch die Verwandlung von vielen Sümpfen in Ackerland die Bürgerweide verkleinert zu werden drohte. Das führte den Bremer Erzbischof dazu, auf Wunsch der bremischen Bürger die Grenzen der Bürgerweide zu bestimmen. Diese Urkunde ist ein eindeutiger Hinweis auf die Kolonisation im Bremer Gebiet. https://de.wikipedia.org/wiki/Weidebrief pdf Seite 67 (S. 19) …. Welches Gebiet war also gemeint, als man 1113 eine erste Kolonisationsurkunde ausstellte?. Ein sicherer Nachweis läßt sich nicht erbringen. Immerhin kann aber das Stader Gebiet schwerlich in Frage kommen, denn die 1113 festgelegte Hofgröße stimmt nicht mit der Hufengröße im Alten Land überein. Die Länge der Flurstreifen umfaßte nur zwei Drittel der Flurstreifen der Königshufe 71). Im Bremer Kolonisationsgebiet einschließlich Horns waren dagegen die Kolonisationshöfe durchschnittlich 47,7 Hektar groß 72). Diese Hufengröße läßt sich bis in den Anfang des 17. Jahrhunderts zurückverfolgen und dürfte zweifellos bis in die Kolonisationszeit zurückreichen 73). Die Hofgröße von 47,7 Hektar entspricht nun durchaus den in der Urkunde von 1113 festgelegten Maßen von 30 Königsruten Breite und 720 Königsruten Länge, denn durch einfaches Dividieren kommt man bei 47,7 Hektar auf eine Länge der Königsrute von 4,70 m, während die alte Bremische Rute mit 4,63 m festgelegt ist 74). Die 1113 festgelegte Hufengröße läßt sich im Stader Bereich also nicht nachweisen, die Urkunde kann nicht für jenen Bereich gedacht gewesen sein. Da die Hufengröße aber im Bremischen Bereich vielfach feststellbar ist, darf angenommen werden, daß die Urkunde für den Bremischen Bereich ausgestellt wurde, wie ja auch alle anderen Kolonisationsurkunden, die für das Erzbistum überliefert sind 75). Im Bremer Bereich kann die Urkunde von 1113 aber nur für Horn gegolten haben. pdf Seite 68 (S. 20) So muß abschließend festgestellt werden, daß die Kolonisationsurkunde von 1113 nicht für das Elbegebiet gegolten hat, daß sie aber durchaus in den Bremer Bereich zu passen scheint und alles dafür spricht, daß es sich um die Kolonisationsurkunde für Horn gehandelt hat. 71 Günther Strehlow: Die holländische Einwanderung des 12. und 13. Jahrhunderts und ihr Einfluß auf die Rechtsentwicklung des Alten Landes. Jur. Diss. (mschr.), Hamburg 1951, S. 18 und S. 18 Anm. 11: Die Feststellung an Hand des Meßtischblattes ergibt, daß die Flurstreifen etwa 2 km lang sind. Aus Zeugnissen von 1559 und 1640 läßt sich entnehmen, daß die Flurstreifen 4 Altländer Morgen zu je 120 Ruten Länge umfaßt. https://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Maße_und_Gewichte_(Hannover) Morgen = 120 Quadratruten = ca. 0,26211 ha Der sogenannte „altländer Morgen“ betrug vier Morgen, also ca. 1 Hektar. https://de.wikipedia.org/wiki/Rute_(Einheit) 1 Rute = 3,6 - 5 m http://genwiki.genealogy.net/Hufe Verbreitet waren die flämische Hufe mit rd. 16,8 ha, die fränkische Hufe mit rd. 24 ha und die Hagenhufe mit rd. 20 ha. https://de.wikipedia.org/wiki/Hufe Fränkische Königshufe = 47,873 Hektar …. Die salische Königsrute ist schon seit Anfang des 12. Jahrhunderts attestiert. …. Durch eine alte Handschrift 1106, also noch unter den letzten Saliern, ist belegt, dass seit dieser Zeit …. Königshufe. Sie sollte nun 720 Königsruten lang und derer nunmehr 30 breit sein.10) 10) Diedrich Ehmck, Wilhelm von Bippen: Bremisches Urkundenbuch Bd. 1. Urkunden bis 1300. Hrsg. v. D. Rudolf. Bremen 1873, S. 28 (lateinisch: „quae mansio in longitudine septingentas et viginti, in latitudine vero triginta habet regales virgas) Zu deutsch: „diese Manse hatte ein Länge von 720, in der Breite jedoch misst sie 30 Königsruten“ https://de.wikipedia.org/wiki/Manse 72 Herbert Abel: Die Besiedlung von Geest und Marsch am rechten Weserufer bei Bremen (In: Deutsche Geographische Blätter , Bd. 41, Heft 1-2, 1933, S. 3-110), S. 40 73 ebenda S. 39 und S. 45 74 S. 40 Bremisches Urkundenbuch https://books.google.de/books?id=S3gkDwAAQBAJ&pg=PA106&lpg=PA106&dq=Brinkresitwendinge&source=bl&ots=w_LzqbO78C&sig=ACfU3U3qSC9ugWmHNx-0sJasGt6EGj4Oug&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiEooqmzYTgAhWKalAKHYZzBnUQ6AEwAHoECAIQAQ#v=onepage&q=Weyhe&f=false Seite 22 Urkunde vom 27.06.1062 (MLXII) Seite 28/ 29 Urkunde von 1106 https://books.google.de/books?id=S3gkDwAAQBAJ&pg=PA106&lpg=PA106&dq=Brinkresitwendinge&source=bl&ots=w_LzqbO78C&sig=ACfU3U3qSC9ugWmHNx-0sJasGt6EGj4Oug&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiEooqmzYTgAhWKalAKHYZzBnUQ6AEwAHoECAIQAQ#v=onepage&q=1158&f=false Seite 49-52 Urkunde Frankfurt den 16. März 1158 Hamburger Urkundenbuch https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003441_00127.html?zoom=0.7500000000000002 Urkunde vom 27. Juni 1062 Scanseite 127-129 Weyhe, Brinkum …. https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003441_00163.html?zoom=0.6500000000000001 Urkunde von 1106 Scanseite 163-165 https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003441_00197.html?zoom=0.7500000000000002 Urkunde vom 3. September 1142 Scanseite 197-199 https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003441_00218.html?zoom=0.6500000000000001 Urkunde von 1149 Scanseite 218/219 https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003441_00233.html?zoom=0.7500000000000002 Urkunde vom 16. März 1158 Scanseite 233-235 Weyhe, Brinkum …. https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003441_00276.html?zoom=0.9500000000000004 Urkunde von 1181 - 1183 Gründung Stuhr siehe auch pdf Adolf E. Hofmeister, Die Gründung von Stuhr, in: Brem. Jb. 70, 1991, S. 17-30 |
Id | 55518 |
Upload date | 2018-08-29 19:33:20.0 |
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