Michael Peter Jakob MESSER

Michael Peter Jakob MESSER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Michael Peter Jakob MESSER
Beruf Weber und Eisenbahnhilfswärter
Beruf Eisenbahnhilfswärter
Religionszugehörigkeit Protestantisch

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Taufe 9. Mai 1847 Bretzfeld-Bitzfeld, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg, Deutschland nach diesem Ort suchen [1]
Geburt 3. Mai 1847 Öhringen-Verrenberg, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg, Deutschland nach diesem Ort suchen [2]
Bestattung Bertha, Todd County, Minnesota, USA nach diesem Ort suchen
Konfirmation 21. April 1861 Bretzfeld-Bitzfeld, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg, Deutschland nach diesem Ort suchen [3]
Tod 8. April 1937 Germania Township, Todd County, Minnesota, USA nach diesem Ort suchen
Bestellung als Leichenschauer 20. Mai 1878 Öhringen-Verrenberg, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg, Deutschland nach diesem Ort suchen
Auswanderung 2. Juni 1881
MyHeritage ID
Heirat 23. Januar 1872 Pfedelbach, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg, Deutschland nach diesem Ort suchen [4]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
23. Januar 1872
Pfedelbach, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Barbara Marie JACOB

Notizen zu dieser Person

Michael Peter Jakob Messer bekommt das Bürgerrecht - 1873 Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Juni 1873 findet sich folgendes: Zur richtigstellung der Bürgerliste wurden nachstehende junge Männer zur Beibringung einer Bürgerschafts Urkunde von dem Schultheißen Amt aufgefordert. 1.) Michael Peter Messer, Weber Sohn des Johann Messer, Händlers von Finsterroth wonhaft hier. Verehlicht am 24.Januar 1872 mit Barbara eine geb. Jakob von Oberohrn 2.) Peter Schanzenbach, Bauer, Sohn des Michael Schanzenbach Maurer, Bürger in Eschenau wonhaft hier, verehlicht am 15.Sept. 1872 mit Carolina eingeb. Schanzenbach von hier. 3.) Christian Schanzenbach Maurer Sohn des Michael Schanzenbach, Maurer Bürger in Eschenau wonhaft hier verehlicht am 20.April 1873 mit Rosina geb. Frank von hier. Anstatt daß sich vorstehende zur Beibringung einer Heimathrechts Urkunde herbei gelassen haben, stellen dieselben folgenden Antrag. Wir bitten indem wir hier Liegenschaft besitzen und gedenken unseren Wohnsitz in Verrenberg zu behalten, daß wir auch hier in das Gemeinde und Aktiv Bürgerrecht aufgenommen werden indem wir uns verpflichten die Ortentliche Aufnahmegebüren an die Gemeindekasse zu bezahlen. Auf vorstehendes wurde der Gemeinderath und Bürgerausschuß um seine gutächterliche Äußerung befragt und hat hierüber Beschluß Den Bittstellern ihren Gesuchen zu entsprechen und diesen das Aktive Bürgerrecht zu ertheilen, gegen Bezahlung der festgesetzten Bürgerannahmegebür von je 8f. 42x welches zu Obstbaumpflanzungen und anschaffung von Feuerlöschgeräthschaften verwendet wird. Michael Peter Jakob Messer bekommt das Bürgerrecht - 1873/76 Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Dezember 1876 findet sich folgendes: Verrenberg den 6.Decbr. 1876 vor versammeltem GeRath und Bürgerausschuß Nach lt. Gemeinde Raths Protokoll III bl. 202 vom 23. Juni 1873 sind 3. Bürger anderer Gemeinden in das hies. Bürgerrecht aufgenommen worden nehmlich Peter Messer Peter Schanzenbach und Christian Schanzenbach diesen ist aber nur eine Gebür gleich denjenigen welche das angebohrne Bürgerrecht haben und in das Aktivebürgerrecht durch Verehlichung eintretten von 8f. 42x angesetzt und in der GePfleg verrechent worden für Obstbaum pflanzung und Feuerlöschgerätschaften. Nach lt. Ruggerichts Receß vom 22/23. August 1876 S.4 sollte die ordentliche Annahme Gebür, welche damals Anzusetzen Irrthümlich unterlassen worden ist noch nachgeholt werden. In Erwägung aber daß die fraglichen Bürger ihren Unterstützungswohnsitz schon längst hier erworben haben und das Bürgerrecht eigentlich keinen praktischen Werth mehr hat so wird Beschlossen 1.) bei den genannten 3 Bürgern sowie bei einem weiteren nehmlich dem Christian Schmidt jun. Bauer hier welcher die gleiche Gebür wie jene 3. bezahlt hat und in der Gemeindekasse verrechnet worden ist von einem weiteren Ansatz abzustehen 2.) die betreffenden Gemeinden von der Annahme zu benachrichtigen 3.) in Zukunft nur solche anzunehmen welche die volle Annahme Gebühr bezahlen. Auswanderung des Michael Peter Jakob Messer - 1881 Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.Mai 1881 heist es: Bei dem Gemeindevorstand erschienen 1) Peter Messer früher Weber nun Eisenbahnhilfswärter hier 34. Jahre alt (geb. am 3ten Mai 1847) Familienvater von Frau und 4 Kinder im Alter von 3-9 Jahren 2) Ludwig Frank Taglöhner hier 32. Jahre alt (geb. am 8.Febr. 1849) hat Frau und 2 Kinder im Alter von 3. und 5. Jahren 3) Johann Knappenberger Bauer hier 34. Jahre alt (geb. am 6.November 1846) mit Frau und 3 Kinder im alter von 1.-7. Jahren für erstere 2.Kinder aus I.Ehe ist Johann Bort Bauer hier als Pfleger für das mütterliche Vermögen von 600M bestellt, das 3te Kind von 1. Jahr ist aus II.Ehe Dieselben tragen gemeinschaftlich vor, wir haben uns entschloßen mit unseren Familien nach Amerika auszuwandern, zunächst aber wollen nur die Männer die Reise antretten eine neue Heimath in Amerika suchen und wenn wir solche gefunden haben unsere Familien nachkommen lassen. Wir beabsichtigen nur das nöthigste mitzunehmen und das meiste unseres Vermögens vorerst unseren Familien zurück zu lassen. Wir bitten um Ausstellung des nöthigen Zeugnisses zu erlangung eines Auswanderungsscheines. Beschluß 1) Die Ehefrauen über ihr Einverständniß und bezüglich des Vermögens Gemäß der königl. Verordnung v. 15.August 1817 §20 Abs. 2 zu hören und 2) Dieses Auswanderungsvorhaben dem Gemeinderath zur Prüfung gemäß §18. der citi. Verordnung vorzulegen Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Mai 1881 heist es weiter: Auf Ladung erschienen die Ehefrauen oben genannter 3 Ehemänner nehmlich: 1. Barbara geb. Jakob Ehefrau des Peter Messer 2. Christine geb. Jakob Ehefrau des Ludwig Frank 3. Katharina Christine geb. Leis Ehefrau des Johann Knappenberger Die auf etwaige unliebsame Folgen aufmerksam gemacht erklären: Wir sind damit einverstanden daß unsere Männer eine neue Heimath in Amerika suchen und sind entschloßen nach eingelaufener Nachricht über ein aufgefundenes Unterkommen mit unseren Kindern ihnen nachzufolgen und stzen inzwischen alles gute Vertrauen auf unsere Ehemänner und verzichten auf Vermögensabtheilung. In Erwägung daß den Auswanderungslustigen gut Prätiziert sind und ihnen nicht zuzutrauen ist, daß sie ohne Familie verlaßen auch eine Überschuldung nicht vorliegt, so wird hiermit zu bezeugen beschlossen: 1) Daß sämtl. 3 Auswanderer der hiesigen Gemeinde mit Bürgerrecht angehören 2) Daß dieselben die Würtb. Staatsangehörigkeit auf Grund des §2 Zif 1 des Reichsgesetzes vom 1.Juni 1870 Regbl. von 1871 S.26 der Anlage zu No.1 besitzen und daß 3) der hies. Gemeindebehörde kein Hinderniß bekannt ist welches der Ausstellung eines Auswanderungs- oder Heimathschein im Wege stünde. Michael Peter Jakob Messer kam am 02.06.1881 von "Antwerp, Belgium" aus kommend auf dem Schiff "RHYNLAND" in New York an. Er reiste zusammen mit Johann Friedrich Knappenberger und Johann Ludwig Frank Die Familie folgte 3 Monate später nach! Auswanderung der Barbara Messer mit Kinder - 1881 Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1881 heist es: Peter Mehser Webers Ehefrau hier Barbara geb. Jakob und Ludwig Frank Taglöhners Ehefrau hier Christina geb. Jakob wollen ihren nach Amerika vorangegangenen Ehemännern mit Familie nehmlich erstere mit 4 Kindern im Alter von 4-9 Jahren und letztere mit 2 Kindern im Alter von 3 u 5 Jahren nachfolgen und bitten um ein Gemeinderäthliches Zeugniß behufs erlangung eines Oberamtlichen Heimathscheines beziehungsweise Auswanderungsscheins. In Erwägung, daß zwar beide Familien ihre Liegenschaft verkauft haben und ihr sämtliches Vermögen mitnehmen, dieselb. sind aber beide gut Prediciert und stehen in geordneten Vermögensverhältnißen und ist daher nicht zu bezeifeln, daß sie ihren verbindlichkeiten nicht vollständig nachkommen und wird daher zu bezeugen beschlossen: 1) Daß dieselben der hiesigen Gemeinde mit Bürgerrecht angehören 2) Daß dieselben die Württembergische Staatsangehörigkeit auf Grund des §2 Zif. 1. und 3. des Reichsgesetzes über den Erwerb und Verlust der Bundes und Staatsangehörigkeit vom 1.Juni 1870 Regbl. von 1871 S.26 der Anlage zu No.1 besitzen und daß 3) Der hiesigen Gemeinde kein Hinderniß bekannt ist, welches der Ausstellung eines Heimatscheines für diesel. zum Aufenthalt in Amerika im Wege stünde. Nachtrag auf linker Seite: Messere und Franke sind am 13ten Septbr 1881 mit den Kindern nach Amerika abgereist RIN: MH:N22

Quellenangaben

1 Evangelisches Kirchenbuch Bitzfeld 1780-1899 - Taufen, Heiraten und Tote, Seite 114
2 Evangelisches Kirchenbuch Bitzfeld 1780-1899 - Taufen, Heiraten und Tote, Seite 114
3 Evangelisches Kirchenbuch Bitzfeld 1723-1981 - Tote, Konfirmationen und Familienbuch, Seite 848
4 Evangelisches Kirchenbuch Bitzfeld 1780-1899 - Taufen, Heiraten und Tote, Seite 863

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