Jeremias JOCHUM

Jeremias JOCHUM

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Jeremias JOCHUM
Beruf Bergbauer, Maurer , Zimmermann, Müller und Händler
Religionszugehörigkeit röm.-kath.

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Taufe 12. Juli 1650 Schröcken, Bregenz, Vorarlberg, Österreich nach diesem Ort suchen
Geburt 12. Juli 1650 Schröcken, Bregenz, Vorarlberg, Österreich nach diesem Ort suchen
Tod 2. Mai 1709 Hüttigweiler, Illingen, Saarland, Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat vor 1676

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
vor 1676
Anna Katharina MOHR

Notizen zu dieser Person

In den drei Kirchenrechnungen der Kirche St. Wendel wird der Wiederaufbau der Raßweiler Mühle dokumentiert. Nach ihrer Zerstörung 1635 blieben die Trümmer 45 Jahre liegen. 1680 war die Mühle zwar noch nicht in Betrieb, lieferte auch keine Fruchten, jedoch Pachtgeld in der früheren Höhe: 1 fl. 2 alb. In derselben Kirchenrechnung von 1680 wird an anderer Stelle mitgeteilt, dass "der Müller Jeremias Joachim Meyers Hermanns Güter zu Hüttigweiler, die in Herrenhand gelegen, angenommen habe." An einer dritten Stelle wiederum steht, dass Jeremias Jochum in der Mühle wohne.

Im folgenden Jahr (1681) hat der Müller Jeremias Jochum Meyers Hermanns Güter gekauft und erstmals liefert der Müller Fruchten an die Kirche St. endel: "Die Mühle Hüttigweiler gibt jährlich gemäß getroffenen Accords 3 Malter Korn; weil aber dem Müller aus bewegender Ursach die Halbscheid für dieses Jahrt allein nachgelassen, also hier mehr nit als 1,5 Malter Korn." Hafer liefert er nicht, aber 2 Cappen und 2 Pfund Wachs, von denen ihm7 alb. nachgelassen werden. Schliesslich wird eigens erwähnt, dass nur der Müller von Hüttigweiler in den Genuß des uralten Brauchs kam, nach dem den Kirchenmüllern, die ihre jährliche Pacht abliefern, eine Suppe (oder das Geld dafür) gegeben wird.

Im folgenden Rechnungsjahr 1682/83 endlich liefert die Mühle wieder die volle Pacht, die von der Kirche höher angesetzt wurde als vor der Zerstörung 1635: nämlich auf 3 Malter Korn, keinen Hafer, 3 Gulden für ein Mühlenschwein, einen Gulden 16 alb. statt 4 Pfund Gewürz (oder das Gewürz), 4 CAppen und 4 Pfund Wachs.

Aus den Kirchenrechnungen geht nicht hervor, dass die KircheSt. Wendel zum Wiederaufbau der  reiesigen Mühle einen Beitrag geliefert hätte, sieht man einmal von der geric´ngen Pachtermäßigung ab.

Er baute vor 1680/82 die zerstörte Mühle in Rassweiler wieder auf.

 

25.2.1690

Adam Gessner, Maire von Hüttigweiler, klagt gegen Jeremias Jochum, Einwohner von Hüttigweiler, weil er ihn angeblich "Handlanger und Schmeichler" genannt habe. Die Zeugen haben diese Beleidigung jedoch angeblich nicht gehört und Jeremias wurde freigesprochen.

Stadt Archiv St. Wendel, A 53, Seite 21

Jeremias Jochem erklärt als Zeuge, er sei 62 Jahre alt. Seine Frau Anna Catharina Mohr sei "mit Mattheis Kiefern sel. geschwestert Kind gewesen", alsoseine Kusine. 

Anschliessend sagt Mattheis Jochem als Zeuge aus und gibt sein Alter an mit "etliche 60 Jahr".

Auf dem Hüättigweiler Jahrgeding wird eine Klage von Jeremias Jochem gegen Nickel Jost verhandelt.

Jeremiaserzählt, nachdem er und der Meyer und andere den Befehl erhalten hatten, das Vieh zu schätzen, sei auch des Beklagten Wiese geschätzt worden. Als danach die Gemeinde zusammengekommen sei, habe Jeremias zu Nickel gesagt, sie sollten die Lagen lassen wie sie gewesen. Darauf fragte Nickel, warum sie dann alles zählten? Und früher hätte man ihn seiner Schwiegermutter zugezählt. Darauf habe Jeremias geantwortet, man wolle nur die halbe Seite zählen, und wenn dann diese Halbscheid entrichtet, hätte keiner mehr zu zahlen als der arme Elias selig. Da habe Nickel gleich gesagt, er lüge wie ein Schelm, und zwar vor der ganzen Gemeinde.

Der Beklagte Nickel sagt zu seiner Gegenwehr, er habe Jeremias gescholten, weil er vorgegeben, nur die Halbscheid zählen zu wollen, dann habe keiner mehr als der arme Elias zu zahlen gehabt. Tatsächlich aber habe er dreimal soviel zahlen müssen, wie der armeElias selig.

Jeremias antwortet, er habe allein von der Halbscheid geredet, und wenn der Beklagte nicht mehr habe zahlen wollen, so hätten sie etwas mehr als er, Elias, gezahlt. 

Nickel bestreitet, daß von einer Halbscheid die Rede war, Jeremias habe "schlechterdings gesagt", sie hättennicht mehr als Elias zu zahlen.

Daraufhin möchte das Gericht Zeugen vernehmen; Jeremias benennt Peter Fuchs und Jakob Gessner als seine Zeugen.

Peter Fuchs sagt, Jeremias habe vor der ganzen Gemeinde vorgeschlagen, die Lagen wie gewesen zu lassen, worauf Nickel Jost eingewendet habe, man habe seiner Schwiegermutter allezewit "zugesetzt" (Bedeutung?). Darauf habe Jeremias geantwortet, wenn sie nicht mehr als die Halbscheid zahlen wollen, so hätten sie etwas mehr als der arme Elias selig gezahlt, worauf er, Nickel, Jeremias einen "Schelm" gescholten.

Jakob Gessner bestätigt Peter Fuchs.

Bescheid: Der Beklagte wird, weil er an ausgegossener Schmäh zuviel getan, in einen Gulden Herrenbuße und die Tagkosten verwiesen.

Am Ende des Gedings wird eineVorm,undschaft geregelt:

"Weil Johannes Brüll selig hinterlassene Kinder bis dato mit keionen Vormündern gewesen, als hat man Jeremias Jochum zu dem End ausgesehen und derselbe hat den Eid zu dem End praestiert."

Johannes "Brill" oder auch "Jäger" war Müller in Hirzweiler gewesen und in ersterEhe mit einer Schwester von Jeremias Jochums Frau verheiratet. Jeremias war also der Onkel dieser seit 1690 geborenen Kinder. Merkwürdig bleibt allerdings, wieso auf einem Hüttigweiler Jahrgeding über verwaiste Hirzweiler! Kinder entschieden werden konnte; Hirzweiler lag in der Grafschaft Saarbrücken - waren die Eheleute Leibeigene der Kirche St. Wendel geblieben?

Quellenangaben

1 Sippenbuch Schröcken
Autor: Hans Matschek
2 FB Illingen
Autor: Hugo Gerber
Angaben zur Veröffentlichung: Hugo Gerber
Kurztitel: Familienbuch der Pfarrei und Bürgermeisterei Illingen von 1689 bis 1904
3 Die frühen Familien der Pfarrei Illingen
Autor: Karl-Gernot Jochum
Angaben zur Veröffentlichung: 1993

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Titel Steinbach-Mees
Beschreibung
Hochgeladen 2024-06-04 13:00:47.0
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