Heinrich VON TOERNE

Heinrich VON TOERNE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich VON TOERNE
Beruf Herr zu Ravenhorst

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1370
Taufe
Tod nach 1420

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Margaretha N

Notizen zu dieser Person

urk. 1399-1420, am 06.12.1399 gestattet Graf Bernhard von Bentheim ihm, sich auf dem Erbe Symoninck im Kirchspiel Ülsen eine Burg zu bauen, und erließ ihm und seinen Nachkommen, solange sie diese bewohnen würden, jeden Burgmannsdienst zu Bentheim und Neuenhaus. Zugleich befreite er seine Eigenbehörigen von allen Lasten. Am gleichen Tage erklärte der Graf sämtliche Güter und Erben, die Heinrich in der Grafschaft besäße oder noch erhalten würde, für richtfrei, wodurch diese in der ersten Instanz nicht mehr dem landesherrlichen Gericht unterworfen waren, sondern dem Toerneschen Patrimonialgericht unterstellt wurden, und verbot den gräflichen Beamten, auf diesen Gütern Pfändungen vorzunehmen. Des Grafen Neffe und Mitregent Arndt v. Götterswyck endlich dehnte diese Gerechtigkeiten am 21.09.1400 auf alle damaligen und zukünftigen Güter Heinrichs aus und befreite sie von Diensten, Kuhschatzungen und Glockenschlag und der Accise unter Bestätigung der von den früheren Grafen erteilten Gerechtigkeiten. Dies solle jedoch nur für Heinrich und seine ehelichen Nachkommen gelten. Am 03.05.1401 verkauft der Pfarrer zu Almelo ihm den großen und kleinen Zehnten über das Erbe Symoninck. Am 01.05.1404 belehnt ihn der Graf mit der Wohnung zu Ravenshorst, 5 dabei gelegenen Erben und dem Recht, drei Tage in der Woche in dem gräflichen Teich Plattehorn zu fischen, als erbliches Burglehen; wenn Ravenshorster Gerechtigkeiten verletzt würden, solle der Besitzer bei dem Grafen und seinen Burgmännern klagen, die die Angelegenheit innerhalb 14 Nächten in Güte oder Recht entscheiden sollten, geschähe das nicht, könne der Besitzer das ihm zugefügte Unrecht kehren und wenden, nur nicht gegen den Grafen; bekäme der Graf eine Fehde, in der er die Hülfe von Ravenshorst nötig hätte, könne er seine Freunde auf seine Kosten, Gewinn und Verlust darein legen, ginge die Wohnung Ravenshorst in solcher Fehde verloren oder würde verbrannt, solle der Graf sie auf seine Kosten wiederherstellen, wie sie vorher gewesen wäre.

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Titel Genealogie Bernd Josef Jansen
Beschreibung
Hochgeladen 2023-10-09 17:41:57.0
Einsender user's avatar Bernd Josef Jansen
E-Mail berndjosefjansen@freenet.de
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