Gerke SENGSTAKE

Gerke SENGSTAKE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Gerke SENGSTAKE

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1560 (ermittelt aus der ursprünglichen Angabe "ca. vor 1560")
Tod vor 1620 Katrepeler Landstr. 45, Katrepel, Kirchspiel Oberneuland nach diesem Ort suchen
Berent Hunteman
Quelle
Pflugschatzregister 1604 Katrepel, Kirchspiel Oberneuland nach diesem Ort suchen
Hoffolge 1595
Kötner 1583 Wümmehof, Katrepeler Landstr. 45, Katrepel, Kirchspiel Oberneuland nach diesem Ort suchen

Eltern

NN SENGSTAKE

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

NN

Datenbank

Titel Sengstake aus Katrepel, Kirchspiel Oberneuland
Beschreibung
http://brema.suub.uni-bremen.de/periodical/structure/23118
als pdf 29 Seiten
daraus
Seite 7  
Seite 8 
.… diesseits des Rheins wohnten und aus der Diözese Utrecht stammten, denn die Rücksicht auf Recht und Satzung dieser Kirche
wurde ihnen zugesichert. Der alte Rhein (Oude Rijn) mündete damals unweit von Leiden in die Nordsee. Er durchfloss westlich von
Utrecht eine weitgehend vermoorte Tiefebene hinter dem Strandwall an der Nordsee. Die Urbarmachung diese Gebietes wird von der
holländischen Forschung daher als Moorkolonisation (veenontginning) bezeichnet. ….
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…. 1063, als König Heinrich IV. dem Erzbischof Adalbert von Bremen zusammen mit dem Hof Lesum den Forst mit Königsbann
im ganzen Gau Wigmodi samt den Brüchen links der Weser von der Liene (bei Brake) bis zur Eiter (bei Thedinghausen) übertrug.
Der pagus Wigmodi erstreckte sich nach Urkunden des 10. und 11. Jahrhunderts von der Oste bei Bremervörde bis zur Weser, 
schloss Achim, Bremen und Lesum ein und reichte im Norden wahrscheinlich bis zur Geeste, der Grenze von Hadeln. ….
Die Holländerurkunde lässt sich am ehesten auf das große Marsch- und Moorgebiet nördlich von Bremen beziehen, auch wenn
das Hochmoor im Norden dieses Gebiets tatsächlich erst viel später kultiviert worden ist. Hier konnten die Holländer damals ein
lohnendes Betätigungsfeld sehen, das dem glich, das sie aus ihrer Heimat kannten. Im Bremer Domkapitel
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war der Bezug der Urkunde auf das Hollerland noch lange bekannt, denn in der Überschrift zu dieser Urkunde in einem Kopiar
des Domkapitels wurde das Hollerland als Gegenstand direkt genannt 34).
Die Größe der Holländerhufen war weder in Holland noch in den Weser- und Elbmarschen einheitlich. Sie ist nur durch methodische
Untersuchung in den einzelnen Marschen nachzuweisen. Für das Blockland ist das durch Rückschreibung der Besitzverhältnisse
gelungen. 2 1/2 Hufen des Wilhadi-Stephani-Stiftes, die bereits im 12. Jahrhundert erwähnt sind, ließen sich lokalisieren und
vermessen, so dass hier die Hufengröße von 47 - 48 ha mit einem Längen-Breiten-Verhältnis von 24:1 wie in der 
Holländerurkunde gesichert ist 35).
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…. Das Längen-Breiten-Verhältnis der Holländerurkunde ließ sich bisher nur im Holler- und Blockland bei Bremen nachweisen;
es bleibt also ein starkes Argument für die Lokalisierung der Urkunde ebenda. Die 48-ha-Hufen blieben die Ausnahme und waren
offenbar als besondere Vergünstigung für die ersten Siedler gedacht.
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unter 47) …. Für frühe Deiche bei Bremen sprechen die alten Sietwenden: 1201 Brinkresitwendinge zwischen Neuenland und Brinkum
(Helbig/Weinrich I, Nr.4) ….
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…. Gegenüber von Bremen links der Weser entstanden vor 1158 Kolonien im Vieland an der Ochtum ….
1171 stellt dann Heinrich der Löwe selbst eine Lokationsurkunde für Stuhr aus … . Die im Original erhaltene Urkunde nennt
Holländerrecht und Holländerhufen für das Kolonisationsgebiet bei Brinkum 67).

34) May, Regesten, Bemerkung zu Nr. 408 (1106): „Die in der Urk. nicht näher bezeichnete Gegend ist in der unmittelbaren
Umgebung Bremens zu suchen, in dem sogen. Hollerlande. Dieses wird in der Überschrift der Urk. im Kopiar II 43 (16./17. Jhs.)
direkt genannt.“ Das Kopialbuch verbrannte 1943 in Hannover.

35.) BUB I, Nr 54 (1179): Papst Alexander III. bestätigt dem Stephani-Wilhadi-Kapitel in Bremen duos mansos Hollandienses
et dimidium mit dem ganzen Zehnten von Hemme, die das Kapitel von Erzbischof Adalbero (1124-1148) erhalten hat.
Den Zehnten von Wallerehem (= Hemme) hatte der Erzbischof vom Kapitel 1139 überlassen (BUB I, Nr. 32). Hemme ist der alte
Name von Niederblockland, die Hemmstraße erinnert daran. Die Lage und Größe der Hufen ließ sich durch Besitzrückschreibung
nach Flurbeschreibungen und Urkunden nachweisen, s. Fliedner, Kulturlandschaft (wie Anm. 19), S. 25, 38, Abb. 11 b und c.
Die 2 1/2 Hufen lagen in 3 getrennten Streifen, die sich von der kleinen bis zur großen Wümme über eine Länge von mehr als
3400 m erstreckten. Die Breite eines Hufenstreifens betrug ca.140 m. Geht man mit Fliedner davon aus, dass die Hufen 
ursprünglich nicht ganz an die große Wümme heranreichten, ergibt sich eine Hufengröße von 47- 48 ha.

67) Helbig/Weinrich I, Nr. 3 (1171); vgl. Adolf E. Hofmeister, Die Gründung von Stuhr, in: Brem. Jb. 70, 1991, S. 17-30
http://brema.suub.uni-bremen.de/periodical/structure/51569
http://brema.suub.uni-bremen.de/periodical/pageview/51588

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…. Allerdings benötigte der Erzbischof zur Durchsetzung dieses Rechtes, z.B. wegen der Grenzziehung gegenüber älteren
Siedlungen, die Zustimmung des Herzogs. Erzbischof Adalbero hatte 1142 bei der Kolonisation Südstedingens darauf Rücksicht
genommen. Sein Nachfolger Hartwig I., ein erbitterter Gegner des Welfenherzogs Heinrich des Löwen, versuchte ohne diese
Zustimmung auszukommen und geriet prompt wegen der Kolonisation mit dem Herzog in Konflikt. Ein von Hartwig wahrscheinlich
in Brokhuchting als Verkäufer des Landes eingesetzter Bevollmächtigter namens Bovo wurde von Heinrich dem Löwen derart
behindert, daß Hartwig 1158 den Kaiser anrief, um die Kolonisation fortsetzen zu können. Zugleich ließ sich der Erzbischof vom 
Kaiser auch das Forstrecht in den Brüchen bei Huchting und Brinkum Bestätigen.
Urkunden
Bremen den 3. September 1142 / Scanseite 42 Bremisches Urkundenbuch siehe unten
Frankfurt den 16. März 1158 / Scanseite 49-52 ebenda
Verden den 8. August 1171 / Scanseite 58 /  ebenda





Bremisches Urkundenbuch
Seite 22    Urkunde vom 27.06.1062  (MLXII)   
Seite 28/ 29   Urkunde von 1106
Seite 49-52    Urkunde  Frankfurt den 16. März 1158 


Hamburger Urkundenbuch
Urkunde vom 27. Juni 1062 Scanseite 127-129  Weyhe, Brinkum ….
Urkunde von 1106  Scanseite 163-165
Urkunde vom 3. September 1142 Scanseite 197-199
Urkunde von 1149  Scanseite 218/219 
Urkunde vom 16. März 1158   Scanseite 233-235    Weyhe, Brinkum ….
Urkunde von 1181 - 1183  Gründung Stuhr 
siehe auch pdf Adolf E. Hofmeister, Die Gründung von Stuhr, in: Brem. Jb. 70, 1991, S. 17-30  



Geschichte
Der Siedlungsbeginn war 1113, als Holländer im Auftrag des Erzbischofs von Bremen mit der Kultivierung des Hollerlandes begannen.
1149 fand das Gut Hodenberg die erste Erwähnung. Erstmals urkundlich erwähnt wurde Oberneuland (1181: Overnigelant) in einer 
sogenannten Ansiedlungsurkunde im Jahre 1181. Es wurde der Verkauf von Ödland an nicht bekannte Holländer dokumentiert, die 
eigentlich Nachfahren niederländischer Kaufleute und Händler waren und deshalb über Kenntnisse der Urbarmachung sumpfiger
Ländereien verfügten. Die Siedler unterlagen einem besonderen Recht, dem so genannten Hollerrecht, d. h., sie hatten zwar gewisse
Abgaben zu leisten, konnten aber über ihr Land frei verfügen und es auch vererben. Dies darf wohl als Grundlage zur Entstehung des
Dorfes Oberneuland gelten.
Rockwinkel, 1181 als tom Rockwinkel genannt, war ein selbständiges Dorf das im 12- Jahrhundert entstand. Das zuständige Kirchspiel
war immer Oberneuland. ….
Die Kirche zu Oberneuland wurde erst 1270 erewähnt, es kann aber davon ausgegangen werden, dass sie gleich zu Beginn der
Besiedelung geplant war und der Bau um ca. 1200 begonnen wurde.




Hochgeladen 2019-03-28 18:05:20.0
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