Jakob SIGMUND

Jakob SIGMUND

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Jakob SIGMUND
Beruf Bauer und Tagloehner

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1. April 1619 Bolheim nach diesem Ort suchen [1]
Tod 10. März 1699 Sindelfingen nach diesem Ort suchen
Heirat 19. November 1643

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
19. November 1643
Margaretha AICHELIN

Notizen zu dieser Person

"war in der elenden Kriegszeit nach Langenau kommen und hatte 2 Jahr bei einem Garnsieder gedient. Aichlin war des alten Riedmuellers Sohn" (source Buergerbuch Sindelfingen)
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der erste Namensträger in Sindelfingen.
Wegen der großen und weitverzweigten Nachkommenschaft 1) dürfte es interessieren, über Jacob Sigmund, den ersten Namensträger der Familie in Sindelfingen, etwas mehr als die nackten Lebensdaten zu erfahren. Jacob Sigmund hatte um 1640 im ulmischen Langenau die aus Sindelfingen gebürtige Margaretha Aichlin kennen gelernt und ihr die Ehe versprochen 2). Ihr Vater Hans Jacob Aichlin, des alten Riedmüllers Jacob A. Sohn, war im Frühjahr 1635, erst 43 Jahre alt, gestorben; kurz zuvor, im Herbst 1634, hatten die Schrecknisse des Dreißigjährigen Krieges auch Sindelfingen erreicht, weshalb seine Rechnung nicht aufging, daß es sich lohne, Grundbesitz bei sinkendem Geldwert auf Kredit zu kaufen 3). So hatte Margarethe, als sich die Verlobten 1643 in Sindelfingen trauen ließen, nicht viel einzubringen: einen Ackeranteil, für den sie 3 Gulden (fl.) 20 Kreuzer (kr.) erlöste, eine Wiese und aus der Vergantung des väterlichen Besitzes eine Forderung auf 6 fl. 40 kr. Jacob dagegen hatte 40 fl. erspart 4) - viel Geld in einer Zeit, als der Laib Brot 3 kr galt, der Mann als Schnitter oder Drescher 16 kr, als Handlanger, etwa des Maurers, 32 kr, die Frau im ,Heuet' 8 kr Taglohn verdienten 5). Daneben hat Jacob von Georgi (23. 4.) bis Martini (11. 11.) für 1 fl. und 1 Laib Brot die Stadtochsen gehütet; und erstmals bereits 1643 wurde ihm als Obmann eine Proviantfuhre - von Pforzheim nach Villingen - anvertraut, neun Tage war er unterwegs, den Tag für einen halben Gulden (30 kr). Wir dürfen annehmen, daß Jacob und seine Frau nicht nur bei der Gemeinde, sondern auch anderwärts um "Bauernlohn" gearbeitet haben - auch dann noch, als Jacob selbst vom Taglöhner zum Bauern wurde. Die Gelegenheit dazu war für fleißige und strebsame Leute günstig. Krieg und Pest hatten das Städtchen entvölkert, manch' Bauernland war herrenlos geworden, die Gemeinde hatte sich in zahlreichen "Gantprozessen" nur durch Übernahme verpfändeter Güter schadlos halten können und gab sie billig wieder ab. Jacob kaufte im Mai 1650 das von seinem Schwiegervater 1627 um 330 fl. erworbene Viertels Mönchhöflin von der Gemeinde um 58 fl. zurück, nach "nächstkünftiger Ernt" in vier Halbjahresraten zu zahlen 6), und im Januar 1654 erstand er von den beiden Almosenpflegern 1 1/2 Morgen Acker und 1/8 Krautgarten um 35 fl., auf Lichtmeß (2. 2.) erstmals mit 5 % zu verzinsen - die Kaufsumme selbst, mit den Gütlen als Unterpfand, blieb als unbefristetes Darlehen stehen 7). Über die weiteren Erwerbe sind wir leider nicht unterrichtet; die Kaufbücher von 1655-80 sind verloren gegangen. Die Vermögenserhebung von 1694/95 weist 12 Morgen Äcker und über 6 Morgen Wiesen als Besitz des damals bereits 75jährigen aus 8). Die "leidige Lands occupation" hat auch manche Behausung verwahrlosen lassen. Auch das Häuslein des Hans Jacob Aichlin in der Kurzen Gassen hatte "tot und leer gestanden" und war "von Fenstern, Türen, Läden und von Öfen und anderem ganz zerrissen befunden", aber Jacob Sigmund hatte es "ziemlicher Maßen repariert" und wieder bewohnbar gemacht 9). Die Stadt und ein Hauptgläubiger verkauften es jedoch im August 1650 um 230 fl. - Aichlin hatte 1624 dafür 940 fl. bezahlt - und Jacob erwarb ein ebenfalls aus einem Gantprozeß stammendes kleines Häuslein in der Seegassen um 45 fl., ab 1654 in Raten zu zahlen 10), und gegen Übernahme einer Darlehensschuld von rd. 28 1/2 fl., für die das Häuslein dem Armenkasten verpfändet blieb 11). Es kann nicht wundernehmen, daß neben "honorigen" Leuten auch die weniger Begüterten, unter ihnen Jacob Sigmund, in den schlechten Zeiten nicht nur innerhalb der gesetzten Ordnung ihren Vorteil suchten. Auf einer fremden Wiese oder unerlaubt im Wald zu "grasen", den Nachbar zu "überackern" oder "übern Stein zu bauen" war an der Tagesordnung. Immerhin erfahren wir aus den "Ruegungen und Strafen", daß Jacob zwei Rosse besaß; er ließ sie, wie andere auch, gelegentlich in einem "jungen Hau" oder "zwischen den Garben" oder vor Michaelis (29. 9.) "in den Wiesen lauffen", und zahlte dafür, wurde er erwischt, jedes Mal 11 kr Buße 12). Einigen Kummer hatte Jacob Sigmund mit seinem kleinen Wingert am Sonnenberg. Schon von der Qualität des Weines her standen Aufwand und Ertrag in keinem rechten Verhältnis, weshalb die Bearbeitung allgemein vernachlässigt wurde 13). Mit anderen mußte Jacob nicht selten 11 kr erlegen, weil er den Weingart "nit fürgemacht", "unfleißig bebaut", "nicht gefelgt", "zu spät gebunden'' oder "übel gehackt". Streng ist in der Nachkriegszeit die Kirchenzucht gewesen, um der Sittenverwilderung entgegenzuwirken, und auch Jacob mußte erfahren, daß dabei die Farben kräftig aufgetragen wurden. Als 1650 seine Frau und ihre Schwester "einander ihr Ungebühr und Laster... vorgeworfen", zahlte jede 43 kr als Strafe, desgleichen 1655 mit anderen er selbst "um ausgestoßener Schandtaten, die vor züchtigen Ohren nit zu schreiben" 14). Ungewöhnlich als Tatbestand war das eine wie das andere nicht, auch nicht das Mißgeschick der ältesten Tochter, die sich mit einem "Webergesell aus Feuerbach" eingelassen hatte und schwanger wurde. Zwischen der 2. und 3. Proklamation, am 9. Mai 1674, kam das Kind zur Welt; die Eltern wurden "nach hochfürstlicher Verordnung" abgestraft, aber nach dem Kindbett den 17. Juni sein beide zur Kirch gangen und haben sich copulieren lassen". 15). Das Kind starb 3 Wochen später. Vor größerem Unglück blieb die Familie bewahrt, als der 15jährige Sohn Hans Jerg im August 1668 im Sommerhofer Wald von 10 oder 11 "Brombeeren und anderen schwarzen Beeren, dem Aussehen nach den Kirschen gleich...nur den Saft daraus zu sich geschluckt" und "nichts im Leib empfindlich gespürt", während des Daniel Bernhardt 8jähriger Bub an dem Genuß der Tollkirschen starb 16). Im März 1697 nahm sich die Obrigkeit des Jacob Sigmund und seiner Ehefrau an, nachdem sie "in solche Dürftigkeit und hohes Alter geraten, daß sie ihre Nahrung zu erwerben, ihr beschwertes Hofgütlein in der Steuer zu erhalten, die darauf haftenden Schulden zu bezahlen und noch länger Haushaltung zu führen" nimmer vermochten. Dem vorhandenen Vermögen, bestehend aus 3 Morgen Ackers, dem Viertels Mönchhoflin, dem Häuslein und einer Kuh im Gesamtwert von 338 fl. standen rund 178 fl. Schulden gegenüber. Mit dem oben erwähnten Sohn Hans Jerg, der seit 1692 im Nachbarhaus wohnte 17) wurde im Beisein des "Beiständers" der Eltern vereinbart, daß er "alle hiervorgemelten Schulden bezahlen, seinen Vatter und Mutter von dato an in die Kost, Kleidung und Verpflegung nehmen, selbige mit notdürftigem Essen, Kleidern, auch Pfleg und Wart sowohl bei kranken als gesunden Tagen erhalten, hingegen er, Hans Jerg Sigmund, das noch vorhandene Häuslin, Höflin und andere Gütlen, gleich dato für eigentümlich annehmen solle; mit dieser condition, daß wenn die beiden Eltern zwischen jetzt und den drei nächstfolgenden Jahren mit Tod abgehen würden, er Hans Jerg Sigmund seinen übrigen Geschwistern mit einander 30 fl. hinausgebe; sofern aber die Eltern länger oder auch nur eines von denselben diese drei Jahr überleben, würden die sämtlichen Güter und was sie noch haben, des Sohnes Hans Jergen sein und bleiben... 18)

Seines Bruders Friedrich Sigmund Wittib sollte er "ohne Zins in dem Haus, aber nur so lang die Eltern noch alle beide leben, bei ihnen lassen". Die Eltern starben, wie bei alten Leuten häufig, kurz hintereinander zwei Jahre später. Für Jacob Sigmund wurde ein mittelgroßes Bartuch benötigt, zum feststehenden Preis von 15 kr 19). Das Häuslein überließ Hans Jerg zunächst seinem Sohn Jacob Friedrich. der es 1713 seinem Bruder Matthäus verkaufte 20).

Anmerkungen:
1) H. Maier, Sindelfinger Familien S. 587 ff. 2) Bürgerbuch I/90. 3) Über die Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse siehe H. Weisert, Geschichte
der Stadt Sindelflngen S. 119 ff. 4) Inventuren Bd. V/331a. 5) Bürgermeister-Rechnungen ab 1643. 6) Kaufbuch II, 314, vermutlich 4 - 5 Morgen Acker und 1 - 1 1/2 Morgen
Wiesen groß. 7) Kaufbuch II, 465. 8) Stadtarchiv Akte 613. 9) Gerichtsprotokolle I, 129a. 10) Kirchstr. 20; Bürgermeister-Rechnungen 1653/54 fol. 205; 1658/59 fol. 90a. 11) "Unablösige und ablösige Hellerzinse des Armenkastens",
angelegt 1641, fol. 66, 84a. 12) Bürgermeister-Rechnungen 1663-1680. 13) Wie die Wingerte den Bürgern aufgenötigt worden waren, siehe
H. Weisert a. a. O. Seite 184, 185. 14) Heiligenrechnung 1650 fol. 32; 1655 fol. 29 15) Taufregister Sindelfingen. 16) Gerichts-Protokoll III/62a. 17) Kirchstr. 22; Kaufbuch IIIa/283a, 298a. 18) Gerichts-Protokoll VI, 263. 19) Heiligen-Rechnung 1699/9 20) Durch ein Dreiecksgeschäft, Kaufbuch 1705-17, fol. 470, 470a.

Anschrift des Verfassers: Dr. Gerhard Erdmann, 741 Reutlingen, Burgstra8e 104
abgedruckt: "Aus Schönbuch und Gäu", 1972, S. 7f. (G. Todt)

Quellenangaben

1 Sindelfinger Familien, 188 Stammtafeln von 1500 - 1950,, PAGE 588
Autor: Helmuth Maier
Angaben zur Veröffentlichung: 1962, Verlag Adolf Roehm

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Hochgeladen 2019-04-27 14:52:34.0
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