Gerke SENGSTAKE

Gerke SENGSTAKE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Gerke SENGSTAKE

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1560 (ermittelt aus der ursprünglichen Angabe "ca. vor 1560")
Tod vor 1620 Katrepeler Landstr. 45, Katrepel, Kirchspiel Oberneuland nach diesem Ort suchen
Berent Hunteman
Quelle
Pflugschatzregister 1604 Katrepel, Kirchspiel Oberneuland nach diesem Ort suchen
Hoffolge 1595
Kötner 1583 Wümmehof, Katrepeler Landstr. 45, Katrepel, Kirchspiel Oberneuland nach diesem Ort suchen

Eltern

NN SENGSTAKE

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

NN

Datenbank

Titel Sengstake im Kirchspiel Oberneuland
Beschreibung

aus dem Buch:
Die Kulturlandschaft der Hamme-Wümme-Niederung. Gestalt und Entwicklung des Siedlungsraumes nördlich von Bremen (Dietrich Fliedner, 1970)
Auszüge aus den Seiten
Seite 60
.... In diesem Zusammenhang beansprucht das schon oft zitierte älteste Kolonisationprivileg von 1106 (BUB I, 27) besonderes Interesse. In ihm wird mitgeteilt, daß sechs Holländer zum Erzbischof Friedrich gekommen waren mit der Bitte, daß ihnen Ödländereien zur Kultivierung überlassen würden. Es heißt weiter, daß dieser Bitte entsprochen worden sei; allerdings finden sich keine Angaben darüber, wo das ausgegebene Land sich befunden hat. Nach L. Deike (1959, S. 17), der die so bedeutenden urkundlichen Belege der Hollischen Kolonisation kritisch geprüft hat, ist auch - wie schon A. von Wersebe (1815/16, I, S. 33)
89), W v. Bippen (BUB I, 27, Anm. 1), F. Buchenau (4. Aufl. 1934, S. 403), R. Schröder (1880, S. 8), O. H. May (Nr.408, Anm.) und andere annahmen -, die Gegend des Kirchspiels Horn gemeint.
Dagegen sind Chr. E. Langethal (1847/50, II, S. 79 ff.) und E. Weise (1959 und 1960) der Ansicht, die genannte Urkunde beziehe sich auf das Alte Land bei Hamburg. J. Hövermann (1951, S. 37 ff.) glaubt, im Land Hadeln hätte die Kolonisation schon vor 1106 begonnen.
Der von E. O. Schulze (1889, S. 12 ff.), L. F. W. F. Vogel (1897, S. III), J. Folkers (1927/28, IV, S. 30), K. Haff (1939, S. 347) u. a. erwogene Gedanke, daß diese Urkunde eine Art Rahmenvertrag sei, oder doch ein sehr umfangreiches, vielleicht Osterstade mit umfassendes Gebiet betrifft, ist nach L. Deike (1959, S. 15 ff.) abzulehnen; Deike führt vor allem an, daß die meisten übrigen Ödlandereien um Bremen kraft spezieller Verträge zur Kolonisation ausgetan worden wären.
Auch der Geograph kann zur Lösung dieser Frage beitragen. Die Untersuchung von Form und Anordnung der Dörfer, Hufen und Deiche ermöglichen in gewissen Grenzen eine Stellungnahme. Es wurde schon angedeutet (Kapitel II B 3), daß die Sietwenje zwischen den Kirchspielen Horn und Wasserhorst einen Verlauf hat, der im Gegensatz zu fast allen Gemarkungsgrenzen des Kolonisationsgebietes auf keinen natürlichen Gegebenheiten beruht; vielmehr ist die Linienführung lediglich auf eine Absprache zurückzuführen.

89) Auf S. 45 schreibt A. v. Wersebe (1815/16) allerdings, daß ursprünglich geplant gewesen sei, auch das Gebiet der Kirchspiele Borgfeld und Oberneuland zu kolonisieren, was sich jedoch nicht hätte durchführen lassen, so daß 1181 dieser weiter gelegene Bereich nochmals vergeben werden konnte. J. M. v. Winter (1964, S. 442) schloß sich dieser Meinung im Grundsatz an.

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Interessant ist nun, daß die Gräben in den Bauernschaften Geeren, Lehe und Wetterung mit der Sietwenje etwa parallel verlaufen. Der im einzelnen geschwungene Verlauf, wie ihn mehrere Sietwenjen im Untersuchungsgebiet besitzen, ist dabei ohne Belang. Im Gegensatz dazu stoßen die Hufen von Hemme im spitzen Winkel auf die Sietwenje. das deutet darauf hin, daß die genannten Dörfer des Kirchspiels Horn vorher oder zur gleichen Zeit kolonisiert worden sind, also vor dem Jahre 1139, in dem Hemme erstmals urkundlich erscheint. Damit gewinnt die Annahme, daß sich die Urkunde von 1106 auf diesen Bereich bezieht, an Wahrscheinlichkeit.
Ein weiteres Argument bietet die Urkunde selbst. In ihr wird, wie schon oben erörtert (Kapitel II B 2), genau die Größe der Marschhufen festgelegt: 30x720 Königsruten betragen die Maße. Die durch Multiplikation dieser Werte gegebene Flächengröße ist für die Marschhufen aller Holler Kolonien bindend. Die genaue Längen- und Breitenabmessung trifft jedoch nur für die Parzellen von zwei Gemarkungen zu: Von der Wetterung und von Hemme beiderseits der genannten Sietwenje in den Kirchspielen Horn bzw. Wasserhorst.
Da diese Maße in keiner der anderen Holler Kolonien des ganzen Erzstifts Bremen wiederkehren, auch nicht im Alten Land, wie E. Weise (1959; 1960) geglaubt hatte, wird man annehmen müssen, daß die Urkunde von 1106 den Kolonisationsvertrag speziell für den Raum dieser beiden Kirchspiele darstellt. 
Diese Vermutung wird noch dadurch gestützt, daß in dem genannten Vertrag 100 Hufen genannt sind; beide Sprengel zusammen haben in der Tat etwa diese Größe (Abb. 4).
Die erste Arbeit der Kolonisten wird der Bau oder doch die Absteckung der die beiden Kirchspiele trennenden Sietwenje gewesen sein. Sie grenzt gleichzeitig den Zuständigkeitsbereich der Lokatoren ab; auf Grund der Untersuchung vor allem von Verkaufsurkunden wird von L. Deike (1959, S. 69) die Vermutung E. O. Schulzes (1889, S. 22) bestätigt, daß die Herren von Bremen (anders genannt Monnik und von der Helle) die Lokatoren des Hollerlandes gewesen sind. ....
Nach dem Bau der großen Sietwenje etwa im Jahre 1106 wurden die Bauernschaften Oberblockland (Wetterung), Lehe und Geeren im Osten, Hemme und Damme im Westen urbar gemacht. Zur gleichen Zeit oder zumindest im Rahmen des von Anfang an bestehenden übergeordneten Planes entstanden die Bauernschaften Vahr im Kirchspiel Horn sowie das Waller und Bavendammer Feld, Wummesiede und Wasserhorst im
Kirchspiel Wasserhorst (Abb. 4).

Mit Ausnahmen des Riensberges und der Flur des Dorfes Schorf scheinen alle grundherrlichen Eckstücke des Hollerlandes nach 1181 entstanden zu sein, wie ihre Anordnung zeigt. ....
Im großen Rahmen gesehen drang die Kolonisation also von Bremen aus immer weiter in die Niederung hinein nach Norden vor, indem zunächst nach 1106 die der Stadt am nächsten gelegenen Kirchspiele Wasserhorst und Horn, dann ab 1181 das Kirchspiel Oberneuland und Anfang des 13. Jhs. Trupe und das St. Jürgensland kolonisiert wurden. Im Gebiet links der Weser ist eine solche Regelmäßigkeit in der Kolonisationsabfolge nicht festzustellen; die in der Mitte des 12. Jhs. an Kolonisten vergebenen Gebiete des Stedinger Landes und 
des Niedervielandes liegen weiter von Bremen entfernt als das Obervieland, wo die Kultivierungsarbeiten nach Holler Art erst in der zweiten Hälfte des 12. Jhs. begannen.

Die Kolonisation, das wird deutlich geworden sein, wurde von Lokatoren gelenkt, die als Mittelsmänner zwischen den Kolonisten und dem Landesherrn, also dem Erzbischof fungierten. ....

Verbreitung der Hollersiedlungen .... im Bereich der Unterweser (Teile des Werderlandes, des Vielandes und des Stedinger Landes und der Unterelbe (Altes Land), Hadelner Sietland, Nord-Kehdingen. Alle genannten Gebiete liegen in der alten Erzdözese Bremen. ....
Will man die Vorformen der Holler Siedlungen ausmachen, so wird man in den Niederlanden suchen müssen, aus denen 1106 die Siedler zum Erzbischof kamen (Kapitel II B 10 b). T. H. Engelbrecht (1927, S. 400 ff.) vermutet ein von Marschhufensiedlungen bedecktes Gebiet 
östlich von Rotterdam zwischen Altem Rhein und MerwedeUrsprungsgebiet und Vorbild der Holler Siedlungen im Erzbistum Bremen.

J. U. Folkers (1927/28, IV, S. 37) stimmte zu, weist zudem aber auf Gebiet nordostwärts des Kanals Brügge-Gent und bei Doorezeele norwestlich von Gent hin.
Der Rechtshistoriker H. van der Linden (1956, S.38 ff.) glaubte sogar, die Orte selbst - 
unweit Leiden gelegen - gefunden zu haben, von denen die Siedler kamen. Sie wurden bereits 1063 urkundlich genannt. Es handelt sich bei all diesen Fällen um den bremischen vergleichbar gestalteten Marschhufensiedlungen in den ehemaligen Territorien der Diözese Utrecht und der Grafschaften Holland und Flandern.

Von besonderem Interesse sind zwei jüngere geographische Arbeiten von M. K. E. Gottschalk (1956 a und b), die eine Reihe von Siedlungen unmittelbar von Utrecht rechts neben der Vecht Gegenstand haben. Ebenso wie in den Flußmarschhufensiedlungen des alten Erzbistums Bremen sind diese Formen in ihren Anfängen in das frühe 12. Jh., vielleicht aber auch schon ins späte 11. Jh. zu datieren (M. K. E. Gottschalk 1956 a, Seite 207 ff.). Die Streifen ziehen heute über eine Entfernung von 5 - 10 km von der Vecht, den Vorfluter mit seinen von Klei bedeckten Ufern ins Moor hinein. Mehrere alte Deichlinien queren die die Hufen begrenzenden Gräben und teilen die Flur in mehrere Abschnitte. Wenn diese Siedlungsformen von der Verfasserin auch etwas anders interpretiert werden, so scheint doch im einzelnen eine auffallende Ähnlichkeit mit den Marschhufensiedlungen bei Bremen zu bestehen. In jedem Fall ist bedeutsam, daß hier etwa in der gleichen Zeit wie an der Unterweser und Unterelbe, vielleicht schon etwas früher beginnend, durchaus ähnliche Siedlungen entstanden. Es sei daran erinnert, daß in dem oben zitierten ältesten Kolonisationsprivileg von 1106 Holländer aus der Diözese Utrecht von diesseits des Rheins genannt wurden, die mit dem Bremer Erzbischof den Vertrag abschlossen, so daß enge Beziehungen zwischen den Flußmarschensiedlungen an Unterweser und Unterelbe und denen im Rheinmündungsgebiet anzunehmen sind.

Seite 166
Kurze Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse.
Die Besiedlung der Marsch- und Moorniederung in der von Wümme und Hamme durchflossenen Niederung begann, sieht man von einer punktuellen Nutzung und Bewohnung aufragender Geländeteile ab, mit der Holler Kolonisation. Dabei entstanden zwischen 1106 und 1230 Marschhufensiedlungen, die entsprechend den damaligen wirtschaftlichen, sozialen und verwaltungsrechtlichen Gegebenheiten sowie den
Auflagen des bremischen Erzbischofs sich sehr sinnvoll in die Naturlandschaft einpassen. Siedler, Lokatoren und Landesherr hinterließen mit ihren verschiedenen Aufgaben und Wünschen bei der Kolonisation in den Siedlungsformen ihre Spuren. Die Gleichmäßigkeit der Form wurde darauf zurückgeführt, daß der Landesherr die Gestaltung reglementierte.
Die Holler Kolonisation endete, als 1231/32 das Zisterzienserkloster Lilienthal gegründet wurde in einem Bereich, dessen Kultivierung erst begonnen worden war. Die Zisterzienser und ihre Konversen richteten sich in der Großblockflur entsprechend den natürlichen Gegebenheiten auf das Nützlichste ein und vergrößerten ihr Areal durch planvolle Käufe. Die Überschüsse dieses landwirtschaftlichen Großbetriebes wurden - besonders in Bremen - verkauft. Im Bereich der Holler Kolonisation konnte aus der durch Realerbsitte bedingte Vermehrung der Stellen nachgewiesen werden, daß sich im Verlaufe des hohen Mittelalters - zwischen ca. 1150 und vor 1350 - die Bevölkerungszahl etwa verdreifachte. Zum Teil blieb der Bevölkerungsüberschuß im Kolonisationsgebiet, zum Teil muß man eine Abwanderung annehmen, entweder in neue Kolonisationsgebiete oder in wachsende Städte, vor allem nach Bremen. Parallel mit der Bevölkerungsvermehrung ist eine Vergrößerung der Anbaufläche festzustellen. Man kann jedoch nicht einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen beiden Phänomenen konstatieren sondern lediglich einen mittelbaren, der sich über wirtschaftliche Konsequenzen
der allgemeinen festzustellenden Bevölkerungszunahme ergab; die landwirtschaftliche Konjunktur war so günstig, daß weiteres Land kultiviert wurde, auch wenn durch Anerbensitte - wie in Nordsiede - in der betreffenden Gemarkung keine Stellenvermehrung zu verzeichnen war.

Hochgeladen 2019-05-01 13:31:25.0
Einsender user's avatar Sabine Sengstake-Köhler
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