Hermann KÜPPERS

Hermann KÜPPERS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hermann KÜPPERS
Beruf Katunweber

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 24. Oktober 1814 Issum, Kleve, Nordrhein-Westfalen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Tod 16. November 1876 Hoerstgen, Wesel, Nordrhein-Westfalen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat 20. November 1844 Issum, Kleve, Nordrhein-Westfalen, Deutschland nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
20. November 1844
Issum, Kleve, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Regina WINTERS

Notizen zu dieser Person

Heirats -Urkunde. Nr 22-1844 Bürgermeisterei Issum Kreis Geldern Regierungs-Department Düsseldorf. Im Jahre tausend achthundert vierundvierzig den zwanzigsten Novembernachmittags vier Uhr, erschienen vor mir, Ludewig Blümlein, Bürgermeister von Issum,als Beamter des Personen-Standes, der Junggesell Hermann Küppers, 30 Jahre alt, geb.zu Issum Regierungs-Department Düsseldorf Standes Kattunweber wohnhaft zu IssumRegierungs- Department Düsseldorf , großjähriger Sohn des zu Issum wohnendenKattunwebers Tilmann Küppers und der verstorbenen Adelheid Neerforth, im Lebenwohnhaft zu Issum Regierungs-Departement Düsseldorf, ersterer hier zugegen undeinwilligend und die Jungfrau Regina Winters, 30 Jahre alt, geb. zu IssumRegierungs-Departement Düsseldorf, Standes Dienstmagd, wohnhaft zu Cleve Regierungs- DepartmentDüsseldorf , großährige Tochter des verstorbenen Arbeiters Johann Dietrich Winters und derverstorbenen Arbeiterfrau Sibilla Kaisers, beide ein Leben wohnhaft zu IssumRegierungs-Department Düsseldorf. Dieselbe haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heiratgesetzlich abzuschließen; und in Erwägungen, daß die vorbeschriebenenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirat wirklich vor der Haupttüre desGemeinde-Hauses von Issum und Cleve Statt gehabt haben, nämlich die erste am sechsten unddreißigsten Oktober und die andere am dreizehnten und zwanzigsten Oktober dieses Jahres,daß ferner die Urkunde dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagengewesen, und endlich das mir kein Widerspruch gegen diese Heirat eingereicht worden ist;habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, den schon genannten Erschienenenin Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen, die mir überreichten, bzw. von mireingesehen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vomEhestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen. Jene Urkunden sind: A. Beigebrachte. 1.Das Verkündigungs-Attest des Personenstands -Beamten zu Cleve. B. Aus den Register hiesigen Amtes. 1. Die Geburts-Urkunde des Bräutigam vom 24.Oktober 1814 Nr. 37 2. Die Sterbe Urkunde der Mutter desselben vom 14. Dezember 1842 Nr 77 3. Die Geburtsurkunde der Braut vom 16. Juli 1814 Nr 26 4. Die Sterbe Urkunde des Vaters der Braut vom 3. August 1830 Nr. 45 5. Die Sterbe Urkunde der Mutter der Braut vom 9 Januar 1827 Nr. 2 6. Die Sterbe Urkunde des Großvaters der Braut väterlicherseits vom29ten Pluviöse des achten Jahres der französischen Republik Nr.15 (18.Februar 1799) 7. Die Sterbe Urkunde der Großmutter der Braut väterlicherseits vom20. Dezember 1813 Nr 43 8. Die Sterbe Urkunde des Großvaters der Braut mütterlicherseits vom15 August 1808 Nr 40 9. Die Sterbe Urkunde der Großmutter der Braut mütterlicherseits vom8. Mai 1827 Nr. 33 Die eheschließenden Personen und die vier Zeugen erklärten eidlig, daßin der Geburtsurkunde des Bräutigams, dessen Mutter, sich irrig alsAdelgunde statt Adelheid eingetragen befindet, letzterer Name sei derrichtige, welches auch aus ihrer Sterbeurkunde hervorgehe. Sodann wärein der Sterbeurkunde des Vaters der Braut der Vorname des erstere bloßals Dietrich statt Johann Dietrich eingetragen; letztere Namen seiendie richtigen, welches auch durch die Geburtsurkunde der Braut und dieSterbeurkunde deren Mutter hervorgehe. Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Brautgefragt: ob sie einander eheligen wollten? - und da jeder von beideninsbesondere dieser Frage bejahend beantwortet hat : So erkläre ich imNamen des Gesetzes, daß: Hermann Küppers und Regina Winters hierdurchmiteinander gesetzlich verheiratet sind. Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe, in Gegenwart desJohann Heinrich Sieben,27 Jahre alt, Standes Rintmacher, zu Issumwohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegatten, des WilhelmWinters, 26 Jahre alt Standes Seidenweber, zu Issum wohnhaft, welcherein Vetter der neuen Ehegattin, des Peter Heinrich Winters 22 Jahrealt, Standes Seidenweber, zu Issum wohnhaft, welcher ein Bekannter derneuen Ehegatten und des Hermann Christoph Müller 52 Jahre alt, StandesSchenkwirt, zu Issum wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuenEhegatten zu sein erklärten. Nach gesehener Vorlesung haben, mit Ausnahme der Braut, welche sich imunterschreiben unerfahren erklärte, sämtlich diesem Nota beiwohnendenPersonen mit mir, Bürgermeister, unterschrieben. Die Durchstreichungder Silbe "igams "in der zehnten Zeile dieser Seite wird genehmigt. H. Küppers T. Küppers J.H. Sieben P.H. Winters H.C. Müller W. Winters Blümlein

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Hochgeladen 2019-05-24 17:51:37.0
Einsender user's avatar Dieter Küppers
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