Linhard ZENKEL (ZÄNKEL)

Linhard ZENKEL (ZÄNKEL)

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Linhard ZENKEL (ZÄNKEL)
Beruf Bauer Wintersgrün (Vintířov), Pfr. Chodau (Chodov), Böhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Tod vor 1624 Wintersgrün (Vintířov), Pfr. Chodau (Chodov), Böhmen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Margaretha

Notizen zu dieser Person

Im 1622 angelegten Grundbuch Nr. 2311 des Archivs der Stadt Elbogen (Loket) über die Dörfer des Amtes Littwitz, heute im Archiv Pilsen, online einzusehen bei Porta fontium, ist auf fol. 17 ff. (Aufnahme 21 ff.) ein Kaufvertrag notiert (eingetragen ins Grundbuch am 24.3.1624), der zwischen den Vormündern der Waisen des verstorbenen Linhard Zenckl und des verstorbenen Andreas (Endreß) Zenckl zu Wintersgrün auf der einen und dem Käufer Christoph (Christl) Zenckl zu Wintersgrün auf der anderen Seite abgeschlossen worden war. Die Waisen der beiden verstorbenen Väter besaßen anscheinend gemeinsam zwei Bauerngüter, anders ist die Formulierung nicht zu verstehen, daß gedachter Waisen oberes Gütlein für 360 Gulden böhmischer Währung an Christoph Zenckl zu Wintersgrün von den Vormündern verkauft wurde; auch die Witwe Margaretha des seligen Linhard Zenckl besaß Anforderungen an beide Güter, denn es ist festgehalten, daß sie sich als des Christoph Zenckls zukünftige Hauswirtin aller ihrer bei beiden Gütern habenden Anforderungen begeben hat. Wieso die beiden Güter Gemeinschaftsbesitz waren, geht aus dem Grundbuch nicht hervor. Die auf den Gütern haftenden Schulden sind unterteilt in auf beiden der Zenckl Gütern haftende Schulden und in des Linhards beider Waisen allein habende Schulden. Zu den auf beiden Gütern haftenden Schulden gehören u. a. Schulden, die an die jungen Waisen Georg und Matthias (wohl des Andreas Zenkel) zu zahlen sind, und Schulden, die an den Wirt Jakob Zenckl zu zahlen sind. Der Käufer Christoph Zenckl wird die jüngsten zwei Waisen, Johannes und Elisabeth, als seine künftigen Stiefkinder in Kost und gebührlicher Kleidung halten, bis jedweders sein 12. Lebensjahr erreicht hat. In den folgenden Jahren zahlt Christoph ratenweise die Schulden ab, zuletzt 1632. - Aus dem anschließenden Kaufvertrag auf fol. 20 (Aufn. 24) zwischen Jakob und Christoph Zenckl, Gebrüdern zu Wintersgrün, eingetragen ins Grundbuch am 24.3.1623, geht hervor, daß Christoph Zenkel (sicherlich identisch mit dem Käufer des oberen Gütleins der Zenckl-Waisen) der Sohn eines Wintersgrüner Bauern war, dessen Vorname nicht genannt wird. Er und sein Bruder Jakob (wohl der im vorausgehenden Vertrag als Gläubiger erwähnte Wirt) haben eine Abteilung ihres väterlichen Gutes in Wintersgrün vorgenommen: Christoph tritt seinem Bruder Jakob alle seine Ansprüche ab, Jakob zahlt dafür an Christoph für Christophs Teil des Gutes 300 Gulden böhmischer Währung. Bei der Aufzählung der Schulden dieses Gutes werden u. a. die Erben des Andreas Zenckl als Gläubiger angeführt und ein Georg Zenckl - handelt es sich bei diesem um den oben erwähnten Waisen Georg (wohl des Andreas) oder um einen weiteren gleichnamigen Georg Zenkel? - In einem weiteren Vertrag auf fol. 150 (Aufn. 180), eingetragen am 20.1.1650, heißt es, daß Christoph Zenckhl sein Gütlein in Wintersgrün wegen vielfältiger Kriegsbeschwernisse und unerträglicher Kontributionen verlassen mußte und solches ins Amt (Littmitz) übergeben hat. Es lag danach etlich Jahre wüst und öde. Weil aber auf ihm 198 Gulden Schulden hafteten, einigte man sich von Amts wegen mit den Gläubigern darauf, daß, da keiner von ihnen das Gut übernehmen wollte, der frühere Besitzer Christoph Zenckel das auf 50 Gulden geschätzte Gut wieder annimmt. Weil es in der Zeit, in der es öd lag, ziemlich "abgewüstet" wurde, wird dem Käufer auf drei Jahre Befreiung von Steuer und Scharwerk gewährt. - Die weitere Besitzgeschichte des von Jakob Zenkel bewirtschafteten Gutes (fol. 20) geht aus dem Kaufvertrag fol. 167 (Aufn. 204) vom 7.3.1652 hervor: Jakob Zenckel ist im Amt erschienen und hat vorgebracht, daß er wegen seines hohen Alters seiner Haushaltung nicht mehr vorstehen kann und deshalb sein von seinem Vater ererbtes und von seinen "Geschwisterten" erkauftes Gut seinem Sohn "Mattes" für 700 Gulden böhmischer Währung verkaufen will. 300 Gulden erhält Matthias als Heiratsgeld von seinem Vater, die restlichen 400 Gulden sind Schulden des Gutes, die Matthias abzahlen wird (u. a. des Christoph Zenckls väterliches und mütterliches Erbteil; dieser Christoph wird bei einer Ratenzahlung an ihn als Vetter des Besitzers Matthias Zenkel bezeichnet; da Vetter damals nicht nur Cousin bedeutete, sondern allgemein engerer Verwandter, könnte es sich um seinen Onkel Christoph Zenkel gehandelt haben). 1673 hat er alles abgezahlt. - Diese vier Kaufverträge wurden nach dem Index des Grundbuchs herausgesucht. Der Index scheint nach Käufern geordnet zu sein; man müßte daher die übrigen Verträge Eintrag für Eintrag durchsehen, ob unter den Verkäufern weitere Zenkel in Wintersgrün vorkommen (z. B. die Besitzer des zweiten Gutes der Waisen von fol. 17).

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Titel Wolf mit Kastellitz
Beschreibung Oberfranken und benachbartes Thüringen bzw. Sachsen. Wird noch ergänzt.
Hochgeladen 2024-06-08 00:49:23.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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