Notizen zu dieser Person
Am 26.5.1799 in Lichtenberg Taufpate eines Sohnes des Lichtenberger Amts- und Ratsdieners Johann Sebastian Rosenhauer; hierbei bezeichnet als Gerichts- und Ratsdiener beim kgl. preuß. Justizamt Naila, in Naila wohnhaft. - Bei der Hochzeit 1800 als Witwer angebl. 40 Jahre alt, bei der Hochzeit 1805 46 Jahre. Bei seinem Tod ist als Alter 64 Jahre und 27 Tage angegeben, demnach am 20.3.1759 geboren. - Unbekannt, von welchem Ort er nach Naila zuzog. - Nicht identisch mit Johann Christian Gottlieb Groß, Dienstknecht aus Lichtenberg, der 1778 Anna Meyer, Dienstmagd auf dem unteren Klingensporn heiratete und selber später dort Kutscher war. Dieser ließ in Naila nämlich keine Tochter namens Susanna Charlotta Wilhelmina taufen; er lebte allerdings von ca. 1778-1782 offenbar außerhalb dieser Pfarrei, da er 1778 zwar seine "geschwächte Dirne" heiratet, aber dann kein Kind der beiden vor 1782 in Naila geboren wird (oder wurde ein Eintrag vergessen?). Er ist 1815 als des Kindes Großvater Pate beim Sohn Johann Christian Gottlieb Groß seines 1782 geborenen Sohnes Johann Friedrich Christian Groß, Kutscher zu Unterklingensporn, und dessen Frau Anna Katharina geb. Weißin und wird dabei als Kutscher bezeichnet, während Johann Christian Gottlieb Großer damals noch Gerichtsdiener in Naila war. - Im StA Bamberg existiert sein 1819 verfaßtes Testament: StABa, Landgericht ä.O. Naila, Justizwesen, K 126 Nr. 6562. Er bestätigte am [24./25.] November 1819 durch seine Unterschrift, daß er dieses am 15.11.1819 dem kgl. Landgericht Naila übergebene Testament eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit s. Petschaft gesiegelt habe. Er bittet, das Testament bis zu seinem Tod zu verwahren. Gleichzeitig verbittet er sich die Versiegelung und Inventur seines künftigen Nachlasses. Lt. Inhalt des am 15.11.1819 verfaßten Testaments ist er gegenwärtig 60 Jahre alt und fühlt, daß sein Körper durch Krankheiten und im Felde erlittene Blessuren abgestumpft ist und ein kleiner Zufall sein Leben enden lassen kann; daher hat er sein Testament gemacht. Er vermacht alles seiner Frau Dorothea Katharina Elisabeth geb. "Bellerin". Falls sein Sohn Johann Gottfried sich ansässig machen sollte oder heiraten sollte, soll ihm seine Frau auszahlen, was beide in ihrem Ehevertrag vereinbart haben; seine älteste Tochter Susanna Wilhelmina "Scharlotte" hat, was ihr im Ehevertrag ausgesetzt worden war, "nist" (?) erhalten und "noh mir das ich nicht Erböhnem wil" (und noch mehr, das ich nicht erwähnen will?). Was seine Frau einst hinterläßt, soll unter seinen beiden Kindern und ihrem rechten Sohn August Johann Heinrich aufgeteilt werden. Falls sie wieder heiraten sollte, muß sie mit seinen Kindern abteilen. - Gestorben als pensionierter Landgerichtsdiener allhier nachts um halb 8 Uhr an der Auszehrung, beerdigt vormittags in der Stille. - Am 13.3.1802 in Hirschberg Taufpate bei einem Kind des Gerichtsdieners Johann Friedrich Wohlleben als des Kindsvaters Schwager.