Notizen zu dieser Person
urk. 1590-1596, 1614 tot, wird 1590 von den Eltern freigekauft; Bürgereid Emden am 30.3.1596 "Herman Reinerß vonn Emmelen uth dem Stifft Munster .... und betalet 6 floren"; 1617: "Seinem saligen Bruder Herman sey man auch noch schuldig ein und Zwanzig slichte Daler und ein ort, so er ungefehr vor 21 oder 22. Jahren der Whonunghe vorgesreckt, und ob derselbe von der Whonunghe zur Absohn nichts bekommen, so erachtet er Reiner, weilen er Hermann von Jugent auf vort bei der Schulen gedaen, darnacher naher Embden, zu Schiff gezogen, deß winters wider zu Hauß kommen gessen und druncken, er auch frey, von seines saligen Vatters Bruder zu Embden bei die 200. Gulden genossen, und sie alß eigene Persohnen zur Whonunge nichts darvon genießen mugen, und der S: Herman kein Arbeidt zur Whonung mittgedaen, ohne deme, daß man auch ein Ventchen von ihme ein Zeitlangk uf der Whonungh underhaltten, erachtet er Reinert, Ihme oder seinen Erben so Rechte viele von der Whonung zur Absohn nicht competieren mueßen, wisse auch nicht, das seine Eltern Ihme ettwas deßwegen versprochen"