Thiemo I. VON FORMBACH

Thiemo I. VON FORMBACH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Thiemo I. VON FORMBACH
Beruf Graf von Formbach
Religionszugehörigkeit römisch-katholisch

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 990
Tod etwa 1050
Heirat etwa 1010

Notizen zu dieser Person

1002/03 Gf. i. Reichenhall, 1007 Gf. i. Salzburggau, Gf. i. Schweinachgau, Gf. im Quinziggau, 1028 Vogt v. St. Emeran, Altaich u. Formbach, urk. 1002-1049

GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 40
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8. Tiemo I.
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In der Urkunde als Sohn des Grafen Bertold bezeichnet, in der Genealogie" jedoch Sohn und nicht Enkel von Udalrich. Seine Amtsgrafschaft ist der Quinziggau. 1025 wohnt er der Ranshofener Vergabung der Kaiserin Kunigunde mit seinem Sohne Heinrichbei (MG. DD.III.693, Nr. 2). Zum Unterhalt seines Bruders Pilgrim, Mönch in St. Emmeran, gab er diesem Kloster Gut in Alburg (Pez. thes. anec. I/3. 123/4). 1028 wird an St. Emmeran unter Abt Richolf und Vogt Timo ejusdem dioecesi Gut in Simmling Pf. Deggendorf geschenkt (Pez.a.a.O. I/3 108 "de Formbach" wohl später Nachtrag).
+ 19.III. (Nec. III. Niedermünster: Tiemo advocatus) bald nach 1028
als seine Söhne betrachte ich Thietmar, Heinrich.
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Thiemo I. erscheint als sicherer Ahnherr der Grafen von Formbach. 1025 wohnte er mit seinem Sohn Heinrich der Ranshofener Vergabung der Kaiserin Kunigunde bei. Zum Unterhalt seines Bruders Pilgrim, Mönch in St. Emmeran, gab er diesem Kloster Gutin Alburg. Zwei von seinen Söhnen gründeten die beiden Hauptlinien des Geschlechts:
Meginhard die Linie der Grafen von Ratelnberg und Windberg,
Thiemo II. die von Neuburg und Viechtenstein.

Lechner Karl: Seite 135,321 A 31
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"Die Babenberger"

In dem Epos "Die Rabenschlacht" aus der Mitte des 13. Jahrhunderts wird übrigens ein Dietmar von Wienen mit einem Aufgebot von 1.500 Mann erwähnt. Man darf darin wohl Graf Tiemo I., den gemeinsamen Ahnherrn der Grafen von Formbach und Ratelnberg, sehen (+ 1040).
In der Schenkungsurkunde von 1040 an Niederaltaich ist die Rede von Gütern im Schweinachgau in comitatu Adalberti marchionis et Dietmari presidis. Es ist Thietmar (Tiemo), Ahnherr der Grafen von Formbach-Ratelnberg.

Moritz Joseph: Seite 38-45 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und Pütten"

Graf Thiemo I. zu Formbach
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1) Das 1. Mal, wo wir etwas von Formbach oder Varnbach lesen, ist das Jahr 1028. Eine st. emmeramische Urkunde dieses Jahres meldete, dass ein Timo von Formbach der Advokat der regensburgischen Didees gewesen ist. Mit Hilfe dieser und einiger anderer Urkunden, besonders einer tegernseeischen vom Jahre 1034 können wir eine Hauptbeschwernis in der formbachischen Genealogie heben und das Alter zweier Thiemo, des Vaters nämlich, und des Sohnes bestimmen, deren einer der Ahnherr, der andereder Vater des Grafen Ekbert I., des Stifters von Formbach, ist.
2) Dass es im Jahre 1028 mehrere angesehene Personen des Namens Timo, Diethmar, oder Thiemo gegeben hat, ist gar nicht zu bezweifeln; eben deswegen hat man den Timo von Formbach durch den Beinamen von seinem Erbschloss Formbach unterscheiden wollen. Dass dieser Timo, um Advokat oder Schirmvogt zu sein, schon länger in Waffen erfahren und geübt gewesen sein muss, folglich nicht mehr zu jung war, ist gar leicht anzunehmen; doch aber wird er kein Graf genannt. Wirklich trifft auch zu, dass Thiemo der Vater des Ekberts I., Stifters von Formbach, niemals ein Grafenamt ausgeübt hat; weil in der Verteilung des Wasserzolls bei Schärding ums Jahr 1090 war Meginhard, der Vater der Brüder Ulrich und Hermann von Windberg, Graf genannt wird, nicht aber Thiemo, der Bruder des Grafen Meginhards, und Vater des Grafen Ekberts I. Nicht einmal Hesso oder Henricus, älterer Sohn des Grafen Thiemo, war jemals vor seinem Tode zum gräflichen Amte gelangt; weil er in einer Schenkungsurkundeseiner Tochter Himiltrud, die gewiss nach seinem Tode ausgefertigt ist, nicht Comes, sondern geradezu Hesso genannt wird. Nichts von allem diesen können wir begreifen, wenn wir nicht zugeben, dass es vom Anfang des 11. Jahrhunderts bis in die Mitte desselben einen Grafen Thiemo von Formbach gegeben, welcher Vater vieler Söhne war, dem aber vor seinem Tode kein Sohn im Grafenamt nachfolgte, weil er solches selbst bis in seinen Tod verwaltete.
3) Vom Grafen Thiemo I. verstehe ich also nicht, nur die Urkunden vom Jahre 1005 und 1009, sondern auch die Urkunden noch vom Jahre 1040 und 1049, wo gesagt wird, dass Flinspach, Hengersperg und die meisten Güter des niederaltaichischen ProbsteiRinchna, im Schweingau in der Grafschaft des Grafen Thiemo gelegen seien; denn vom Geschlecht der Grafen von Formbach muss er gewesen sein, weil ihm schon im Jahre 1067 Graf Ekbert I. nachfolgte, bei dessen Sohn und Enkel Ekbert II., und EkbertIII. diese Grafschaft geblieben ist; allein der Vater des Ekberts I., Thiemo II. hat niemals ein Grafenamt verwaltet; Graf Ekbert I. war also im Grafenamt nicht seinem Vater, sondern seinem Großvater nachgefolgt.
4) Die erste formbachische Stiftung setzt dieses alles in ein helleres Licht. Die Frau Himiltrud, die Tochter des Hesso oder Heinrich vermachte zur Kirche Formbach 4 ihr eigentümliche Güter und nahm den Grafen Thiemo I. zu ihrem und zugleich zumAdvokaten der Kirche an. Graf Thiemo, weil er mehrere Söhne und schon Enkel aus seinen Söhnen hatte, um künftigen Streitigkeiten vorzubeugen, machte ein Familiengesetz wegen der Erbfolge in der Advokatie der Kirche zu Formbach; dass nämlich jener unter seinen Söhnen nach ihm die Schirmvogtei übernehmen sollte, welcher der älteste darunter sein würde. Nun aber sagt uns die Hauptstiftungsurkunde vom Jahre 1094, dass Graf Ekbert I. des Thiemo I. Enkel erst in der 4. Reihe Advokat von derKirche zu Formbach geworden und zwar erst nach dem Jahr 1084; weil um dieses Jahr Graf Ekbert I. das 1. Mal seine Freigebigkeit gegen diese Kirche bewies. Es müssen also dem Thiemo I. zwei seiner Söhne in der Advokatie gefolgt sein. Vom GrafenMeginhard zweifle ich gar nicht, weil er wirklich älter als Thiemo II. war, wenigst der Ordnung nach, in der uns die Urkunde wegen der Teilung des Wasserzolls zu Schärding die zwei Brüder Meginhard und Thiemo nennt. Den 3. endlich können wir am Grafen Ulrich I. zu Varnbach erkennen, der im Jahre 1048 vorkommt. Wenn wir die erste formbachische Stiftung nach der unglücklichen Schlacht wider die Böhmen ins Jahr 1040 ansetzen, wie sie Aventin und alle andere wirklich in dieses Jahr gesetzt haben, so können wir diese Ordnung in der Advokatenreihe von Formbach vom Jahre 1040 bis 1094 ganz wohl erklären. Heinrich, Thiemo und Friedrich konnten ihm nicht in der Advokatur gefolgt sein, weil sie ihm wegen zu frühem Tod auch nicht in der Grafschaft nachfolgten. Es sind also vom Grafen Thiemo I. nur noch zwei gewisse Söhne weltlichen Standes, nämlich Meginhard und Ulrich, übrig, von welchen der erste unmittelbar nach seinem Vater, der andere aber nach dem Tod seines Bruders imJahr 1066 die Advokatie übernahm.
5) Die Haupturkunde aber, welche das Alter des Thiemo I. feststellt, ist eine Schenkung seines Enkels Hermann I. von Windberg, der im Jahre 1122 starb. Dieser war nach dem Tode des Grafen Ekbert I. gewiss Advokat vom Kloster Formbach; er stammtealso gewiss von Thiemo I. ab; weil nicht zu glauben ist, dass er das Familiengesetz seines Ahnherrn werde umgestoßen haben. Es nennen aber sowohl Ekbert I. als Hermann I. jenen Thiemo, der mit der Himiltrud die erste Stiftung machte und erste Advokat zur Handhabung der Stiftung war, ihren Ahnherrn. Graf Hermann sagt in der Urkunde, sein Ahnherr, Graf Thiemo habe mit dem Bischof Egilbert von Passau einen Tausch getroffen und von diesem Bischof einen Teil des Zehnts in Eholfingen um einen Weiberg in Rutgarn und andere liegende Gründe erhalten, welchen Zehnt er zur Kirche in Eholfing zum Unterhalt seiner 4 Hofkapläne, die dort den öffentlichen Gottesdienst halten mussten, vermachte. Weiter hatte auch sein Ahnherr Graf Thiemo von eben dem Bischof Egilbert das Begräbnis für seine Familie und die übrigen pfärrlichen Rechte zuwege gebracht. Nun aber Bischof Egilbert oder Engelbert von Passau regierte die passauische Kirche vom Jahr 1045 bis 1065 den 17. Mai, wo er starb.Folglich lebte nicht nur Graf Thiemo I. noch im Jahre 1045, sondern er stand auch damals dem gräflichen Amt wirklich vor. Der Graf Thiemo oder Dietmar also, welcher im Jahre 1040 und 1049 dem Schweinachgau vorstand, ist wirklich von dem Thiemo I. von Formbach nicht unterschieden.
6) Weil ich also auf keine Weise hier Ursache habe, von der formbachischen Genealogie abzugehen, sondern nur selbe, soviel mit möglich, zu beweisen: so nehme ich auch vom Jahre 1005 bis 1049 nicht mehr als einen Grafen Thiemo I. an, der aber wenigstens 3 seiner weltlichen Söhne überlebt und nur zweien davon nach sich als seine unmittelbaren Erben hinterlassen hat. Die Vorsorge, wegen der Advokatie ein Familiengesetz zu machen, war desto nötiger, weil wirklich bei seinem Tode, den ich ums Jahr 1055 in einem Alter von beiläufig 80 Jahren ansetze, schon 7 Enkel aus zweien seiner Söhne Thiemo II. und Meginhard heranwuchsen.
7) Die formbachische Genealogie gibt dem Thiemo I. mehrere Söhne, als einen Arnold, Piligrim, Bruno, Chounrad und Meginhard. Den Arnold halten Aventin, Hund, Lazius usw. für den Stifter einer neuen Linie von Lambach, wovon ich schon §.III. redete. - Piligrim könnte jener Religios von St. Emmeran sein, für den gewiss vor dem Jahr 1030 schon Graf Thiemo, sein Bruder, einen Hof in Alpurg opferte.
Bruno könnte den Thiemo selbst überlebt und noch 1064 die Grafschaft im Quinzengau, worin damals Otmaringen nächst Osterhofen lag, verwaltet haben. Chunrad wird ohnedem ausdrücklich Propst in Salzburg genannt, und es lässt sich durch ihn vielleicht eine Lücke in der Reihe der Dompröbste zu Salzburg nach dem seligen Tito ausfüllen.
Meginhard allein könnte Beschwernis machen, wenn man ihn nicht von dem Sohn des Thiemo I. unterscheiden, und jenen als Meginhard I., diesen aber als Meginhard II. annehmen würde. Wollte man endlich auch den Grafen Ulrich aussuchen, den die formbachische Genealogie als den Stamm-Vater angibt, so könnte man ihn etwa auch in einer Urkunde des 10. Jahrhunderts finden; aber da ich den sicheren Weg gehen wollte, so ließ ich lieber alle diese Personen weg und bezeichnete sie in der Tabelle nur mit Sternchen, um anzuzeigen, dass ihre Abstammung aus den Urkunden nicht so klar dargetan werden kann.

Quellenangaben

1 http://www.manfred-hiebl.de/genealogie-mittelalter/adalberonen_grafen_von_formbach/thiemo_1_graf_von_formbach_+_um_1050.html https://gw.geneanet.org/luitpold?lang=de&pz=henri+lumis&nz=appell&p=tiemo+i.&n=von+formbach+graf

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Titel Ahnen Jürgen Bosch
Beschreibung Ahnenstamm mit Daten meiner Familie und derer mit denen ich in Verbindung stehe. Sicherlich ist dieser Baum mit Fehlern behaftet, über Hinweiße und rege Diskussionen, würde ich mich sehr freuen. Schreibt einfach, ich werde auf jeden Fall, Antworten.
Hochgeladen 2021-05-27 08:23:33.0
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