Notizen zu dieser Person
Sohn des Grafen Friedrich
Nach A. Thiele Sohn des Grafen Lothar III. von Walbeck und der Godela von Rothenburg, Tochter von Graf Werner I.
Schwennicke Detlev: Tafel 13 A
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"Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1"
LIUTGER
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1013 GRAF, 1021 GRAF IM HARZGAU
Thiele Andreas: Tafel 219
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte"
Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I
LIUTGER-LOTHAR
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Graf im Harzgau und Balsamgau, zu Drübeck
Führt zeitweise auch den Titel Markgraf; ob er der Lothar ist, der als Stammvater des Hauses SUPPLINBURG bekannt ist, bleibt sehr unsicher, ist aber möglich
Die genealogische Verbindung zu dem wohl zum WALBECKER Haus gehörenden Grafen Lutherus (1049/63), dem LOTHAR wohl seinen Namen verdankt und dessen Grafschaft in pago Nothuringon et in pago Derlingon am gleichen Tage (17.1.1052) wie die Bernhardsan Halberstadt übertragen wurde, wird wahrscheinlich über die uns unbekannte Mutter Bernhards gehen.
Brüsch, Tania: Seite 203-205
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"Die Brunonen, ihre Grafschaften und die sächsische Geschichte. Herrschaftsbildung und Adelsbewußtsein im 11. Jahrhundert."
Den genannten Grafen Gebhard kann man mit ziemlicher Sicherheit als Sohn des Grafen Bernhard und Vater des späteren Kaisers LOTHAR III. identifizieren [253 Vogt, Herzogtum, Seite 136 ff., stellt zwar verwandtschaftliche Zusamemnhänge dar, geht aber nicht auf das Problem der Namensänderung ein. Hierzu vgl., leider ohne die frühen Belege: Gertrud Thoma, Namensänderungen in Herrscherfamilien des mittelalterlichen Europa, Kallmünz/Opf. 1985 (Münchner historische Studien. Abteilung Mittelalterliche Geschichte 3), Seite 102-109.]. Dies ist auch dann noch möglich, wenn man die Probleme um den Namenswechsel Liudger/Lothar sowie die zahlreichen, häufig vermischten Varianten dieser beiden Namen berücksischtigt. Zwar sind gerade bei diesen beiden Namen Mischformen sehr häufig und machen eine Identifizierung im Einzelfall nicht gerade einfach, jedoch belegen die Annales s. Disibodi zum Jahr 1075 den Tod des comes Gevehardus, pater Lutgeri, qui postmodum imperium assumpsit [254Ann. s. Disibod., a. 1075, Seite 7.]. Als Vater eines Grafen Gebhard nennt DH IV. 108 einen Grafen Bernhard. Daß der hier genannte Gebhard mit dem Vater LOTHARS identisch ist, ergibt der Zusammenhang von Grafschaftsschenkungen und Bestätigungen:Am 7. Janaur 1052 wurden zwei Urkunden für die bischöfliche Kirche in Halberstadt ausgestellt, mit der einen wurde die Grafschaft des Grafen Luther im Nordthüringengau und Derlingau übertragen und mit der zweiten die des Grafen Bernhard im Harz- und Derlingau, zum Teil auch noch im Nordthüringgau und Balsamgau. Beide Schenkungen wiederholte HEINRICH IV. 1063 in einer Urkunde zwar ohne Nennung der Lage, jedoch unter Angabe der Namen der Grafen:
Singulariter autem duos comitatus, unum Bernhardi sive filii eius Gebehardi comitum, alterum vero Livtheri comitis, quos ater noster piae memoriae Heinricus imperator praefatae aecclesiae tradidit [256 DH IV. 108.].
Berücksichtigt man nun die Lage der Grafschaft Bernhards in den pagi und die später von LOTHAR gewählte Grablege Königslutter sowie die Süpplingenburg, nach der er später genannt wird, so ergibt sich eine relativ gesicherte Vater-Sohn-Folge: Bernhard - Gebhard - LOTHAR.
[268 Als Beispiele sei nur auf die bereits ausführlich besprochenen Urkunden verwiesen: Während Graf Bernhard (DH III. 281) sich noch recht sicher als Großvater LOTHARS VON SÜPPLINGENBURG identifizieren läßt, gibt des bei dem Grafen Luther (DH III. 28) bereits nicht zu lösende Schwierigkieiten.