♂ Johann Jakob SAIKO (ZAJEKA, ZAGEKA)
Notizen zu dieser Person
Paten: Johannes Heydl; Katharina Rosenauerin aus Ernstberg. Vorname im Taufeintrag und Traueintrag nur Jakob, in den MB und im GB Johann Jakob. - Lt. Inleutebuch 1741 (unter dem Dorf Scheiben, Aufn. 31) ist "Hanns Jacob" 19 Jahre alt und von Beruf ein "Bettlmacher" mit Konsens 1736. Er ist vermög Losbriefs Wien, 20.1.1741 auf freien Fuß entlassen worden. Da er nach seiner Hochzeit, wegen der er sich offenbar wieder untertänig gegeben hatte, unter der Scherauer Hütte eingetragen ist, arbeitete er vermutlich vor der Hochzeit auf dieser Hütte. Danach lebte er als Inmann in Klösterle. Im Inleutebuch 1749 und 1750 (unter Scherauer Hütte, Aufn. 152 bzw. 147) ist vermerkt, daß er sich untertänig gegeben hatte. 1758 ist er im Inleutebuch nicht mehr unter der Scherauer Hütte, sondern unter dem neugegründeten Ort Seehäuser (später Seehaid) eingetragen. Es heißt 1760 von ihm, daß er Häusler und Patterlmacher sei, 35 Jahre alt, seine Frau Rosina 33. Er ist von Salzweg und ist de dato Wien, den 21.1.1741 samt seinem Weib robotfrei (1741 war er aber tatsächlich noch ledig). Bei der Taufe seines 1753 geborenen Sohnes Johannes ist er Häusler in den Neugebäuhäusern; wahrscheinlich ist damit aber bereits der später Seehäuser bzw. Seehaid genannte Ort gemeint, in dem er bei der Taufe des nächsten Kindes 1756 Häusler war und der 1753 offenbar noch keinen eigenen Namen hatte. Im Grundbuch Nr. 48 (1750-1883) wird sein neu erbautes Haus in Seehaid 1760 eingetragen (Aufn. 121): Johann Jakob Zageka ist lt. hochfürstlicher gnädiger Bewilligung erlaubt worden, ein Häusl auf herrschaftlichem Grund zu bauen, so ihm nach eigener Abschätzung für eigentümlich hiermit zugeschrieben wird pro 30 Schock; diese Summe hat er ab dem Jahr 1760 ratenweise ins fürstliche Rentamt abzuzahlen. 1777 hat er alles bezahlt. Am 7.5.1779 übergibt er das Haus für 240 Schock seinem Sohn Johannes, da er altershalber nicht länger zu wirtschaften willens ist. - Im Inleutebuch 1783 als 67jähriger Ausnehmer geführt und durch ein Kreuz als verstorben bezeichnet.
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