Jakob STINI (STINE)

Jakob STINI (STINE)

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Jakob STINI (STINE)
Beruf Bauer auf dem Hof Fol. 38 1620 Schönau (Šenava, 1949 in Pěkná umbenannt), Böhmen nach diesem Ort suchen
Beruf Bauer auf dem Hof Fol. 48 1636 Schönau (Šenava, 1949 in Pěkná umbenannt), Böhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1600
Tod etwa 1661 Schönau (Šenava, 1949 in Pěkná umbenannt), Böhmen nach diesem Ort suchen
Marriage 1619

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Maria Anna GABRIEL

Notizen zu dieser Person

S. zu ihm GB Nr. 59 Gericht Salnau, Dorf Schönau, Hof Fol. 38 (Aufn. 69): Jakob verbleibt an seinem Hof anfangend Georgii 1620 20 Schock meißnisch und nachher jährlich zu 10 Schock meißnisch auszuzahlen schuldig 241 Schock 30 Groschen meißnisch. Dieses Geld gebührt als Grundgeld den Waisen nach dem "Onder" (= Andreas Ezl lt. vorausgehendem GB Nr. 58): der Waisen Ursula 37 Schock (nach ihrem Tod lt. Eintrag vom 20.4.1629 an ihre nächsten "befreinde" (= Verwandten), den Andreas Gabs in Großzmietsch, gewester leiblicher Bruder ihres Mannes, und an den Schwager Simon Hieder (wohl Hüter) in Großzmietsch sowie an den Bruder (weiter unten: Schwager) Veit ("Veichtel") (etwas unklar, von wem aus gesehen sie Schwäger bzw. Brüder waren, wahrscheinlich ist Ursulas Bruder Veit gemeint, denn im Original-GB Nr. 60 ist es so eingetragen); Ursula war demnach selber kinderlos), dem Waisen Veit 37 Schock, in das Gericht Stein zum Hof Fol. 122 nach dem Johannes ("Hannßl") Grundgeld 45 Schock (1627 heißt es, daß der Hof Fol. 122 in Grub liegt). Außerdem gebührt das Geld den Waisen des Jakob: dem Sigmund Waisen 73 sß 15 g, der Christina Wittib 73 sß 15 g. Alles zusammen macht 265 Schock 30 Groschen meißnisch, wovon Jakob bereits zum Buch (= in die Waisentruhe, verrechnet im Buch) 24 Schock bezahlt hat. Jakob zahlt in den folgenden Jahren ratenweise ab. 1626 heißt es, daß der Waise Veit Unrecht getan hat (im tschechischsprachigen Original-GB Nr. 60 heißt es "tento Witt Sy: se zmrhal" und das Zeichen für Fornikant ist angebracht) und deshalb die Hälfte seines Erbteils an ihre fürstl. Gnaden fällt. 1630 wird Veit als verheirateter Waise bezeichnet. Zwischen 1632 und 1636 verkaufte bzw. tauschte Jakob seinen Hof Fol. 38 mit dem Matthias ("Maczl") Kurcz alldort für 300 Schock als bezahlt und übernahm es, selber weiterhin die noch schuldigen Raten zu zahlen (statt Kurcz). Er ist daher weiterhin bei diesem Hof als Ratenzahler eingetragen und wird bei einer Zahlung vom 18.7.1643 Jakob Stine genannt. Kurcz übergibt den Hof ca. 1636 seinem Sohn Johannes Kurcz, dieser hat die 1. Währung des Grundgelds 1637 an ihn zu zahlen. - Der Hof Fol. 48 in Schönau gehört bei Grundbuchbeginn einem "Motes" (= Matthias Kurcz, denn lt. GB Nr. 60 war es ein Höfetausch) und ist völlig bezahlt. Ohne Datum ist als nächstes eingetragen, daß obbeschriebener Matthias seinen Hof dem Jakob Stine verkauft hat für bezahlt für 150 Schock. Jakob muß seinen vorherigen Hof weiterhin in Raten zu 5 Schock jährlich abbezahlen. - Im GB Nr. 61, das gegen Ende der 1660er Jahren verfaßt wurde, heißt es zum Hof Fol. 48 in Aufn. 23: Der Besitzer Michael Stine muß noch 63 Schock 41 Groschen zahlen. Einzunehmen haben dieses Geld die Erben bzw. Gläubiger nach dem Jakob Stine, nämlich der Matthias Jungwürth in Großzmietsch wegen Schulden und die Witwe Maria nach dem verstorbenen Jakob (15 sß 23 g 1 d) sowie dessen Kinder Eva, verheiratete Tochter zu Schreinetschlag (7 sß 6 g), Christina, verheiratet zu Köllne (14 sß 6 g) und Katharina, verheiratet (20 sß 6 g). Am 23.3.1668 zahlt Michael eine Rate davon ab. - Im WB ist die Familie des verstorbenen Jakob von Fol. 48 erstmals 1665 eingetragen und besteht nur aus der noch ledigen Tochter Katharina, 22 Jahre, die im Krummauer Hof dient, aus dem sie herauskommen soll; sie soll beim Grund (dem elterlichen Hof) verbleiben. Jakob dürfte demnach um 1664/65 gestorben sein, tatsächlich lt. GB schon 1661. - Im eigentlichen GB Nr. 60 (Aufn. 71 ff.) ist dies noch einmal eingetragen, allerdings z. T. etwas ausführlicher. Andreas Gabs wohnte demnach in Kleinzmietsch, nicht in Großzmietsch, wie in Nr. 59 angegeben. Die Witwe Christina war nach Nr. 60 Jakobs Schwiegermutter. Nach ihrem Absterben einigte man sich ("laut guettwilliger unterredung") am 21.4.1653, daß die ihr noch zustehenden 73 Schock 15 Groschen folgendermaßen an ihre drei Kinder verteilt wurden: der verheirateten Tochter Marianna 23 Schock, der Anna ebenfalls 23, dem Sohn "Simandl" 27 Schock 15 Groschen. Am 30.4.1636 ist eingetragen, daß Jakob noch 141 sß 30 g zu bezahlen hat, seinen Hof an Johannes Kurcz verkauft habe für 300 Schock und den noch ausstehenden Betrag weiterhin abzahlen wird. Dies steht im Widerspruch zur Angabe in GB Nr. 59, daß er den Hof an Johannes Kurczens Vater Matthias verkauft habe und dieser ihn dann 1636 an seinen Sohn Johannes weiterverkaufte. Am 21.4.1653 wird Jakob der Anfall seines Weibes Marianna, so sie nach der Christina Wittib ererbet, ausgeschrieben. Am 17.4.1658 erlegt Jakob Stine dem kranken Waisen Simon nach dem Jakob zum Unterhalt 5 Schock. 1658 wird ausgeschrieben, was bisher diesem Simon in seiner etlichjährigen Krankheit aus der Salnauer Waisentruhe laut Bericht des Richters und der Geschworenen nach und nach hinausgegeben wurde, nämlich 30 Schock. Am 15.3.1659 ist eingetragen, daß Jakob Stine dem Simon, etliche Jahre lang krank gewesenen Waisen, in seiner Krankheit und auf sein Begräbnis die übrigen 63 sß 30 g erlegt hat, und zwar, der Formulierung nach, nicht mehr dem lebenden Simon selbst, sondern nur als Abzahlung der Schuld im Buch eingetragen. Der dem Simon noch zustehende Rest aus dem Erbe des Jakob und dem Erbe der Christina (inklusive der tatsächlich 1659 entrichteten Gelder für Unterhalt während der Krankheit und Begräbnis) betrug 63 Schock 30 Groschen, die nach Simons Tod eigentlich Simons nahen Verwandten zustanden. Diese verzichteten jedoch darauf und überließen den Betrag Jakob, da dieser sich um Simon bis zu dessen Tod gekümmert hatte, so daß dieser sich den Betrag im Buch ausschreiben lassen konnte und damit seinen Hof völlig bezahlt hatte ("welches Ihme von des Simon samentlichen befreindten, vor die Biß auf sein Simons Endt, Erzeigte trew, guetwillig vbergeben worden, zu außzahlung seines Hoffs"). Simon hatte demnach keine eigenen Kinder. - In Aufn. 96 heißt es zum Hof Fol. 48, daß ihn "Motes" völlig bezahlt hat und ihn am 30.4.1636 für 300 Schock mit dem Jakob Sstine getauscht habe. Am 7.4.1661 heißt es, daß Jakob Stine seinen Hof völlig abbezahlt hat und mit Tod abgegangen sei. Vor seinem Tod habe er jedoch in Beisein zweier Geschworenen und zweier Nachbarn ein mündliches Testament gemacht, in dem er solchen Hof mit aller Zu- und Angehör pro 130 Schock geteuert habe und seinen eheleiblichen Sohn Michael zum Besitzer verordnet habe. Von diesen 130 sß gingen 35 sß 30 g ab, nämlich 28 sß 17 g 1 d Schulden bei Matthias Jungwürth zu Großzmietsch, 1 sß 30 g dem Gotteshaus Salnau verschafftes (= vermachtes) Geld, und 5 sß 42 g 6 d Begräbnisunkosten, die der Grundbesitzer Michael ausgelegt hatte. Der Rest von 94 sß 30 g kam auf die Teilung und gebührte folgenden Erben nach Tods des Jakob Stine: 20 sß 6 g der Witwe Marianna, 14 sß 6 g der verheirateten Tochter Eva zu Schreinetschlag, die bereits 6 Schock Heiratsgut erhalten hatte, 20 sß 6 g dem Gutsbesitzer Michael, 20 sß 6 g der verheirateten Christina zu Köllne auf der Herrschaft Winterberg und 20 sß 6 d der noch ledigen Tochter Katharina, in 18 Jahren (lt. Randnotiz hat sie 1666 mit Konsens geheiratet). - Lt. Seelenliste 1651 ist Jakob Stine 50.

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Titel Plechinger und Eibl, Fortsetzung
Beschreibung Fortsetzung der Dateien Plechinger, Eibl, Sippl
Hochgeladen 2024-05-12 21:05:37.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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