Meess MEESEN

Meess MEESEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Meess MEESEN

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1571
Heirat vor 1587

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
vor 1587
Anna van dem SANDE
Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Quelle: Marie-Luise Carl
Meessen in der Bank Walhorn

Meess Meessen, * vor 1571, gen 1621 - 1632 oo vor 1597 NN, * vor 1572
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Quelle: Marie-Luise Carl
van den Sande in der Bank Walhorn:

Luise Freiin von Coels von der Brügghen: Die Lehensregister der Propsteilichen Mannkammer des Aachener Marienstifts 1394-1794 erschienen im Peter Hanstein Verlag, Bonn 1952
Seite 256: 1621 Febr. 25. In einem Erbwechsel empfangen die Brüder und Schwäger Johan Meessen, Assem Meessen, Meess Meessen, Wilhelm Meess und Jacob Lambrechts Stock und "Ansal" die Burg zu Hauset mit dem darauf stehenden Haus und darum liegenden 4 Morgen Platz, die ihnen Welter Welters übergibt für sich und als Bevollmächtigter des Diederich Ruderer, des Ehemannes und Sachwalters der Elisabeth von den Sande, sowie auch der Margriet von den Sande, Wwe. des Claess Ernst, nebst ihrer ältesten Tochter Elisabeth, alle wohnhaft in Cronenburgh. Die Burg kommt von Georg von den Sande, dem Vater bezw. Schwiegervater der jetzigen Besitzer her, die sie am 16. Jan. 1620 von dessen Wwe. Barbara Robbe durch Johan Lements empfangen haben. Sie erhalten dagegen einen Morgen Bend zu Rabotrath im Verdeilligenthal neben Welter Welters und den Erben des Simon Creins zu Walhorn, 300 limb. Tlr. und 1 Doppeldukaten für die Hausfrau des Welter Welters. Für Weinkauf und Gottesheller werden 29 Tlr. gezahlt. Es wird ferner vereinbart, daß Welter Welters sich den Prozeß vorbehält, der wegen Einlösung einiger Müdden Spelz zwischen Georg van den Sande, nun seinen Erben, und Johann Ratlo und Blanchejan am Hof zu Brüssel schwebt. 3,402.
Seite 256: 1632 Juli 3. resp. Aug. 8. In einem Erbwechsel empfängt Henrich de Bure, Forstmeister im Herzogtum Limburg, das Stocklehn, Ansiedel und Burg zu Hauset mit einem dabeiliegenden Driesch von den Erben Meess: Anssem Mees, Meess Meessen in Gegenwart seines Sohnes Steffen Meess, der auch für seine Brüder handelt, Johann Meeess, Jacob Lambrecht wegen seiner und der verstorbenen Rycke Meess Kinder. Alle handeln auch für die unmündigen Kinder ihres verstorbenen Bruders Wilhelm und ihrer verstorbenen Schwester Rycken. Die Erben Meess haben das Gut von Welter Welters an sich gebracht. Sie knüpfen an die Uebertragung die Bedingung, dass der nunmehrige Besitzer des Stocklehns auf die Rückerwerbung aller aus demselben abgesplissenen Grundstücke, die im Besitz der Erben Meess sind oder künftig durch Erbschaft an diese gelangen, verzichtet. Er soll dagegen vor dem Gericht Walhorn jedem der Erben bestimmte Grundstücke bezw. Renten übertragen. 4,18.

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Hochgeladen 2023-10-30 12:31:02.0
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