Sigfried VON NORTHEIM

Sigfried VON NORTHEIM

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Sigfried VON NORTHEIM

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Tod 1025

Notizen zu dieser Person

Siegfried II. Graf von Northeim --------------- - wohl 1025 gefallen
Sohn des Grafen Siegfried I. von Northeim aus seiner 1. Ehe mit der Mathilde


Annalista Saxo: Seite 89 ************ "Reichschronik"
Das Jahr 1083.
Der Sommer war so heiß, daß eine große Menge von Fischen im Wasser umkam. Unter Kindern und Greisen kamen viele Todesfälle an der Ruhr vor. Der Gottesfriede kam auf. Otto von Northeim, ein kluger und sehr vornehmer Mann, einst Herzog von Baiern, aber ungerechter Weise vom Könige Heinrich abgesetzt, ist am 11. Januar gestorben. Sein Großvater war Graf Sigefrid von Northeim, welcher mit der Gräfin Machthilde Sigefrid, den Mörder jenes großen Markgrafen Ekkehard, zeugte, und den Benno, welcher mit der Gräfin Eilika diesen Otto zeugte, von dem wir sprechen. Er hinterließ ebenfalls Söhne und Töchter, welche ihm die Herzogin Richeza geboren hat, von denen an der passenden Stelle erzählt worden ist.
Lange Karl-Heinz: Seite 18-24 *************** "Die Grafen von Northeim 950-1144"
Siegfried II., der den Namen seines Vaters trug, war sicher älter als sein Bruder Benno; sowohl Thietmar als auch der Annalista Saxo nennen ihn an erster Stelle. Wiederum verdanken wir Thietmar die Nachricht von dem Auftreten Siegfrieds im Jahre 1003, als er beim Aufstand des Markgrafen Heinrich vom bayerischen Nordgau eine Rolle spielte. Thietmar berichtet, wie der Markgraf bei der Burg Kronach in Oberfranken "Sigifridum, filium comitis Sigifridi iuvenem" antraf, der ihn mit einer Hilfstruppe unterstützen wollte. Heinrich, der offenbar an seiner eigenen Lage verzweifelte, begab sich mit seinem Gefolge nach Böhmen, während Siegfriedsich ihm nicht anschloß, sondern nach einer langen Unterredung mit dem aufständischen Markgrafen heimkehrte. Die Identität dieses jungen Siegfried mit dem NORTHEIMER ist bisher nirgends bezweifelt worden, da in Sachsen um diese Zeit der Name Siegfried in zwei aufeinanderfolgenden Generationen sonst nicht bezeugt ist. Das Motiv für das Verhalten des jungen NORTHEIMERS wird wiederum aus den Quellen nicht klar ersichtlich. Offenbar besteht ein Zusammenhang mit den Ereignissen des vorhergehenden Jahres in Pöhlde. Da von den verwandtschaftlichen Beziehungen der NORTHEIMER zu dem Geschlecht des Markgrafen Heinrich nichts bekannt ist, wird man sich der Vermutung Giesebrechts anschließen dürfen, dass Siegfried "sich in dem Lohne seines Verbrechens getäuscht zu haben scheint" (gemeint ist der Mord von Pöhlde) und in dem Aufstand Heinrichs eine Gelegenheit sah, sich Genugtuung zu verschaffen. Zumindest geht aus den Quellen eindeutig hervor, dass Siegfried zu einem Waffengang gerüstet war. Thietmar berichtet außerdem, dass Siegfried "de futura commissi emendatione certus revertitur". Es ist möglich, aber nicht sicher, dass der Ausdruck "commissum" die Bluttat des Jahres 1002 zu Pöhlde bedeuten soll, deren Hauptschuldiger der NORTHEIMER gewesen war. Können wir Thietmar Glauben schenken, so ist es Siegfried in der Folgezeit darauf angekommen, sein Verhältnis zum König zu bessern. Über die Art und Weise, wie die am Mord von Pöhlde Beteiligten sich mit dem König aussöhnten, geben die Quellen nur indirekte Hinweise. Die Untersuchungen von Hucke haben gezeigt, dass Heinrich von Katlenburg, der neben Siegfried II. offenbar als hauptschuldig galt, genötigt wurde, einen großen Teil seines im Stadischen gelegenen Allodialerbes als Sühne für den Mord dem neu gegründeten Stift Harsefeld zu übergeben, nachdem er vorher Geistlicher in Hildesheim gewesen war. Weiterhin ist anzunehmen, dass er aller seiner Grafenrechte verlustig ging, die ihm als dem ältesten Sohn Luder-Udos von Stade zustanden, da sein jüngerer Bruder Udo zu Beginn des 11. Jahrhunderts im Rittigau, Lisgau und Hemmerfeld gräfliche Rechte ausübte. Ganz ähnlich liegen die Dinge bei Siegfried II. von Northeim. Die Quellen bieten uns keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass er jemals als Erbe seines Vaters Siegfried I. Grafenrechte wahrgenommen hat; vielmehr ist - analog zu den KATLENBURGERN - sein jüngerer Bruder Benno in der 1. Hälfte des 11. Jahrhunderts als Graf in mehreren Gauen nachzuweisen. In die gleiche Richtung weist ein Diplom HEINRICHS II. vom Jahre 1007, in dem folgende Zeugen begegnen: Heinricus comes, Sigifridus comes (die beiden Stader Grafen).....Udo comes, Sigifrid, Bernhard comes (der KATLENBURGER und die beiden NORTHEIMER). Die Urkunde läßt erkennen, dass Udo von Katlenburg und die NORTHEIMER Brüder Siegfried und Bernhard (Berno) zumindest seit 1007 wieder öffentlich auftreten konnten. Das Fehlen des Titels "comes" bei Siegfried II. aber beweist eindeutig, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt seiner gräflichen Rechte zugunsten seines jüngeren Bruders Benno verlustig gegangen war, der folgerichtig als "Bernhard comes" erscheint. Offenbar hatSiegfried II. - wie Heinrich von Katlenburg - auch einen Teil seines Allodialbesitzes an den König abtreten müssen, denn im Jahre 1015 schenkte HEINRICH II. dem Kloster Hersfeld tauschweise "tale predium..... qualo Sigefridus Sigefridi filius nobis in Wanifredum dedit"; dieser aber ist sicher mit Siegfried II. von Northeim identisch.Fassen wir diese wenigen Belege zusammen, so ergibt sich, dass HEINRICH II. zweifellos auf einer Bestrafung der Hauptschuldigen an dem Mord Ekkehards, Siegfrieds II. von Northeim und Heinrichs von Katlenburg, bestanden hat. Er zwang beide, auf die Ausübung der väterlichen Grafenrechte zugunsten ihrer jüngeren Brüder zu verzichten und einen Teil ihrer Allode abzutreten. Die Maßnahmen hatten zur Folge, dass der gräfliche Hoheitsbereich Siegfrieds I., der sich im einzelnen nicht mehr feststellen läßt, nach dessen Tod im Jahre 1004 nicht auf seinen gleichnamigen Sohn, sondern sogleich auf dessen jüngeren Bruder Benno überging. Für Siegfried II. aber bedeutete die Aussöhnung mit dem König den Verlust seiner gräflichen Rechte, auf die er als ersten Sohn Siegfrieds I. Anspruch hatte. In der Folgezeit treffen wir Siegfried II.- wie auch seinen Bruder Benno - des öfteren als Zeugen von Rechtsgeschäften des Paderborner Bischofs Meinwerk, zu dem beide in einem nahen Verhältnis standen. Die Benutzung der Hauptquelle, der Vita Meinwerci, ist allerdings mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Die Nennung des Namens Siegfried bedeutet noch nicht, dass es sich um den NORTHEIMER handeln muß. Zudem ist es nicht möglich, die Traditionskapitel der Vita, in denen Siegfried oft begegnet, genau zu datieren. Immerhin vermögen wir den Zeitraum von 1015 (15. September 1015: Einweihung der Domkirche zu Paderborn bis 1036 (Anfang Juni 1036: Tod Meinwerks durch genauere Analysierung der Zeugenlisten wesentlich zu begrenzen: a) Die Nennung des Grafen Dodico von Warburg, der am 29. August 1020 starb, bedeutet, dass die betreffende Tradition zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen war. b) Das Auftreten Siegfrieds II. selbst, der möglicherweise im Jahre 1025 ermordet wurde, stellt einen weiteren terminus ante quem dar. c) Wird der Paderborner Vogt Graf Amalung genannt, so hat die betreffende Rechtshandlung sicher vor 1031 stattgefunden.
Eine noch genauere Datierung einzelner Traditionen scheitert daran, dass wir den Daten zur Geschichte vieler wiederholt auftretender Zeugen keine Kenntnis haben. Unter den zwischen 1015 un 1025 anzusetzenden Traditionskapiteln begegnet Siegfried zum ersten Male neben Udo von Katlenburg und Graf Amalung als Zeuge einer Schenkung des Edlen Wilhelm. In den gleichen Zeitraum fällt die an einem 22. Februar vollzogene Tradition eines Hathamar, die Siegfried, (sein Bruder) Benno, Udo von Katlenburg und andere Grafen bezeugen. Nach Merseburg führt uns ein Urkundenauszug, demzufolge Ekkibrath, ein Vasall des Markgrafen Bernhard von der Nordmark, Bischof Meinwerk ein Gut überläßt; der neben vielen anderen Grafen die Schenkung bezeugende Siegfried könnte der NORTHEIMER sein. Sicherlich ins Jahr 1019 fällt die Tradition eines "miles domnus Brun... cum sua nepte Ide", die Sicca und Benno bezeugen; beide sind vielleicht mit den Northeimer Brüdern identisch. Anteil nahm Siegfried auch an den Auseinandersetzungen, die Meinwerk von Paderborn nach dem Tode des Grafen Dodico mit einem von dessen Verwandten mit Namen Bern hatte. Dieser focht gegen Ende des Jahres 1022 die Schenkung an, die Graf Dodico und sein Bruder Sigebodo zu ihren Lebzeiten dem Bischof Meinwerk übertragen hatten, so dass sich letzterer gezwungen sah, Bern mehrfach zu entschädigen, zuletzt in Gandersheim "astantibus Udone (von Katlenburg), Sigifrido(von Northeim) etc... Damit wird es zusammenhängen, dass Meinwerk am 27. Februar 1023 einem Vasall Berns mit Namen Meinward gewisse Zuwendungen machte, ein Rechtsgeschäft, das Siegfried neben seinem Bruder Benno und Udo von Katlenburg bezeugten. Im Jahre 1024 begegnet unsSiegfriedmehrfach. Zunächst bezeugt er am 21. März in Mühlhausen, wie Meinwerk einen gewissen Hoda, der die Schenkungen seiner Mutter Godruna anfocht, mit gewissen Entschädigungen abfand. Sicherlich hat sich Siegfriedbis zum 25. März des gleichen Jahres in Mühlhausen aufgehalten, denn an diesem Tage erscheinen er und sein Bruder Benno unter den Zeugen einer Rechtshandlung, der zufolge Bischof Meinwerk einem Schenkgeber mit Namen Ridund sowie dessen Gemahlin Siburg und Bruder Rimisis gewisse Zuwendungen machte. Aus diesen privaten Rechtshändeln läßt sich nicht auf das Verhältnis Siegfrieds zum Kaiser nach dem Jahre 1002 schließen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der NORTHEIMER mit Bischof Meinwerk, dem Günstling HEINRICHS II., offenbar in einem guten Einvernehmen stand. Zum letzten Male begegnet Siegfried im Herbst 1024 nach dem Tode des Kaisers zu Werl, wo auf einer Versammlung sächsischer Fürsten Reichsangelegeneheiten besprochen und private Rechtsgeschäfte geregelt wurden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der NORTHEIMER der sächsischen Adelspartei angehörte, die dem neuen König, KONRAD II., feindlich gegenüberstand. Der Tod Siegfrieds II. fällt möglicherweise in das Jahr 1025; man hat des öfteren einen Eintrag in den Fuldaer Totenannalen zu diesem Jahr auf ihn bezogen. Dazu kommen mehrere andere Begleitumstände. Auf einer Synode, die unter dem Vorsitz des Königs und des Erzbischofs Aribo von Mainz am 23. und 24. September 1027 in Frankfurt stattfand, wurde ein Verfahren eröffnet "de quadam etiam domna Goderun nomine, cuius machinatione Sigifrithus comes Saxonicus interemptus aiebatur". Obwohl es in Frankfurt zu keinem Urteilsspruch kam, wurde die Klage im folgenden Jahre auf einer in Geisleden im Eichsfeld von Aribo von Mainz anbgehaltenen Provinzialsynode erneut zur Sprache gebracht. Hier gelang es einem "quidam homo ingenuus de homicidio Sigefridi comitis incusatus" sich durch die Probe des glühenden Eisens von seiner Schuld zu reinigen. Mit diesen Nachrichten läßt sich nun eine bereits oben erwähnte Tradition der Vita Meinwerci in Verbinung bringen, in der zum Jahre 1024 von einer Schenkung der "Nobilis... mulier Godrunaa an Meinwerk die Rede ist, die "sine voluntate filii eius nomine Hoda erfolgte. Daraufhin gelang es Meinwerk noch im gleichen Jahre in Mühlhausen, die Ansprüche des Hoda "adiuvantibus sibi Sifrido...", das heißt des NORTHEIMERS und anderer, abzufinden. Es ist daher wohl möglich, dass die in der Vita Meinwerci begegnende Godruna mit der im Jahre 1027 in Frankfurt genannten "domna Goderun", und ihr Sohn Hoda mit dem in Geisleden auftretenden "homo ingenuus" identisch ist. Godruna hätte dann nach Lage der Dinge ihren Sohn Hoda zum Mord an dem Grafen Siegfried (II. von Northeim?) angestiftet. Ein sicheres Urteil läßt sich auf Grund der zu schmalen Quellenbasis jedoch nicht gewinnen. Über die Familienverhältnisse Siegfrieds II. ist nicht das geringste überliefert. Uslar-Gleichen vermutete auf Grund der vielen Interventionen Siegfrieds in den Traditionskapiteln der Vita Meinwerci eine Verbindung mit den IMMEDINGERN, der Familie des Paderborner Bischofs. Seine Ansicht, dass die IMMEDINGERIN Azela, Nonne im Kloster Elten, nach ihrem Austritt aus dem Kloster die Gemahlin Siegfrieds II. geworden sei, ist jedoch durch nichts zu belegen. Die späteren Grafen von Northeim stammen von seinem Bruder Benno ab.
Literatur: ----------- Annalista Saxo: Reichschronik Seite 89 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Seite 94 - DEUTSCHE FÜRSTEN DES MITTELALTERS. Fünfundzwanzig Lebensbilder. Edition Leipzig 1995 Seite 155 - Lange, Karl-Heinz: Die Grafen von Northeim (950-1144). Politische Stellung, Genealogie und Herrschaftsbereich. Beiträge zur Geschichte des sächsischen Adels im Hochmittelalter Dissertation Kiel 1958 Seite 18-24 - Rupp, Gabriele: Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den Piasten , Peter Lang GmbH Frankfurt am Main 1996 Seite 81-86 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 170 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 116, 198,200,232 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 52,95 - Wolf Armin: Die Herkunft der Grafen von Northeim aus dem Hause Luxemburg und der Mord am Königskandidaten Ekkehard von Meißen 1002. Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte Band 69 1997 Seite 428-440 - Wolf Armin: Zur Kontroverse um die Herrschaft der Grafen von Northeim aus dem Hause Luxemburg. Rheinische Vierteljahresblätter Jahrgang 65 2001, Seite 400-406 -

Quellenangaben

1 Stammtafeln, S. 39
Autor: H. Grote
Angaben zur Veröffentlichung: Leipzig 1984, Nachdruck von 1877
2 Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte, Tafel 223
Autor: Andreas Thiele
Angaben zur Veröffentlichung: Bd. 1, Teilband 1, Frankfurt 2003

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