Friedrich V. VON NÜRNBERG

Friedrich V. VON NÜRNBERG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Friedrich V. VON NÜRNBERG

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1333
Tod 21. Januar 1398
Heirat 7. September 1350 Jena nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
7. September 1350
Jena
Elisabeth VON MEISSEN

Notizen zu dieser Person

Quelle: wikipedia
Friedrich V. von Nürnberg (* um 1333; † 21. Januar 1398) war ein Burggraf von Nürnberg aus dem Haus der Hohenzollern.


Leben

Friedrich war der Sohn von Burggraf Johann II. von Nürnberg und Gräfin Elisabeth von Henneberg. Seit dem Tod des Vaters 1357 trug er den Titel eines Burggrafen und war damit verantwortlich für die Sicherung der strategisch bedeutsamen kaiserlichen Burg von Nürnberg. Der neue Burggraf musste bis 1361, genau wie sein Vater vor ihm, eine Nebenregierung von dessen jüngeren Bruder Albrecht tolerieren. Friedrich V. wird eine außergewöhnliche Geschäftstüchtikeit nachgesagt, die ihn dazu befähigte, Urkunden selbst zu entwerfen. In diesem Zusammenhang ist es nicht verwunderlich, dass er sich auch über die Grenzen seiner Besitzungen in der Reichspolitik betätigte. Er erneuerte die Reichstreue des Hauses Hohenzollern, sie führte ihn an die Seite Kaiser Karls IV. Im Dienst des Kaisers übernahm er das Amt eines Reichshauptmanns an der Spitze eines Landfriedenbundes in Franken, danach war er als Reichslandvogt im Elsass und später in Oberschwaben tätig. Sein Einsatz für die kaiserliche Sache führte dazu, dass Karl IV. ihn mit dem Privileg von 1363 als ersten Burggrafen in den Reichsfürstenstand erhob. Ihm wurde in Form einer Goldbulle des Kaisers bestätigt, dass das Haus Hohenzollern ein edles Glied des Reiches - nobile membrum sacri imperii - sei und seit alters her dem Reichsfürstenstand angehöre sowie die Privilegien der Kurfürsten genieße. Zu diesen Rechten zählte unter anderen auch das Privilegium de non evocando, d. h. der unbeschränkten Gerichtsgewalt, die das Eingreifen des Kaisers nur bei landesherrlicher Rechtsverweigerung zuließ. Friedrich V. dankte im Jahre 1397 ab und starb 1398.

Nach seinem Tod wurden seine Gebiete laut einem Vertrag aus dem Jahre 1385 aufgeteilt. Johann III. als der ältere Sohn, erhielt das Land auf dem Gebirge zugesprochen, während Friedrich VI., als jüngerer Sohn mit den ansbachischen Ländern - unter dem Gebirge - Vorlieb nehmen musste. Letzterer wurde später der erste Kurfürst von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.

Nachkommen

Friedrich war seit 1350 mit Prinzessin Elisabeth von Meißen (1329-1375) aus dem Hause Wettin verheiratet.

* Beatrix (1355-1414), Gattin des Herzogs Albrecht III. von Österreich
* Elisabeth (1358-1411)
* Agnes, (b. 1366 d. 22. Mai 1432), Frauenkloster in Hof (1376 - 1386). geheiratet in Konstanz (1386) Freiherr Friedrich von Daber (d. 15. Juli 1410). Frauenkloster in Hof (1406-1432). Äbtissin in Hof (1411-1432)
* Margaret (1367-1406)
* Johann III., Burggraf (1369-1420)
* Friedrich VI. (1371-1440), Burggraf, als Friedrich I. erster Kurfürst von Brandenburg aus dem Haus Hohenzollern
* Anna (1375-1392)
* Katharina (1375-1409)

Literatur

* M. Spindler, A. Kraus: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1997. ISBN 3-406-39451-5

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