♀ Christina
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Christina |
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Notizen zu dieser Person
Ihr stehen bei ihrem Tod noch 103 sß 13 g 3 d Erbanteil vom Kaufpreis für den Hof 2. Fol. 24 zu. Diesen Anspruch vererbt sie lt. Eintrag vom 19.5.1622 je zur Hälfte (51 sß 36 g 5 d) ihrem Sohn Christoph und den 5 Kindern ihrer Tochter Katharina. Es ist nicht ganz klar, ob sie die 51 sß 36 g 5 d, die an die Kinder ihrer Tochter fielen, unter Umgehung ihrer Tochter oder wegen des Todes ihrer Tochter den Enkel vermacht hat. Vermutlich war die Tochter damals schon gestorben, auch wenn der Sohn Christoph als Grundbesitzer weiterhin 1622 an die verheiratete Tochter Katharina eine Rate zahlte. Solche Formulierunen finden sich in den Grundbüchern öfters, denn es ging nicht um die Nennung der konkreten Empfänger, sondern darum, deutlich zu machen, welcher Erbanspruch mit einer Zahlung befriedigt wurde.
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