Kasimir Friedrich KESSELSTATT VON

Kasimir Friedrich KESSELSTATT VON

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Kasimir Friedrich KESSELSTATT VON

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Reichsfreiherr

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Anna Klara METTERNICH-BURSCHEID VON

Notizen zu dieser Person

Die Reichsgrafen von Kesselstatt Geschichtliches Porträt einer alten Familie des Trierer Landes Von Bibliotheksdirektor Dr. Richard Laufner Unter den alteingesessenen Familien im Landkreis Trier ragt an Besitz, alter Tradition und Ansehen die Familie der Reichsgrafen von Kesselstatt besonders hervor. Seit mehr als einem halben Jahrtausend lebt sie in ununterbrochener Geschlechterfolge auf Schloss Föhren und hat im Lauf der Jahrhunderte zahlreiche bedeutende Männer hervorgebracht,die im Dienst für Kirche und Staat als Prälaten, Äbte, Diplomaten, hohe Beamte und Militärs an verantwortungsvoller Stelle standen. Der modernen Leistungsgesellschaft von heute mag zwar das alte feudale Geblütsrecht, nach dem bereits die Geburt über Stand und Ansehen eines Menschen entscheidet, unzeitgemäß erscheinen. Sie kann sich dabei auf den Artikel 109 der Weimarer Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, der den Adel als bevorrechteten Geburtsstand abschaffte und den Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland von 1949stützen, der noch einmal die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz unterstreicht und die Bevorzugung oder Benachteiligung von jemandem wegen seiner Abstammung verbietet. Dennoch zeigt gerade die Geschichte der Reichsgrafen von Kesselstatt, dass deren glänzender ständischer Aufstieg im geistlichen KurstaatTrier innerhalb von rund 500 Jahren - von ritterlichen Dienstmannen zu Reichsgrafen - ebenso echter Leistung wie vorausschauender und zielbewusster Familien- und Heiratspolitik entsprang. Diese geschichtliche Entwicklung in großen Zügen zu zeichnen, soll hier versucht werden. Keine ganz leichte Aufgabe, wenn man bedenkt, dass es nur eine handgeschriebene "Geschichte des reichsgräflichen Hauses von Kesselstatt" aus der Feder des fürstlich-metternichschen Archivrates Franz Xaver Streitberger vom Jahre 1806 gibt, deren zeitbedingte feudalfamiliengeschichtliche Betrachtungsweise heute längst überholt ist, und wennman berücksichtigt, dass der langjährige Betreuer des Familienarchives der Reichsgrafen von Kesselstatt, soweit es nicht im Staatsarchiv Koblenz (von 1909 bis 1955) aufbewahrt wurde, Landesoberarchivrat Dr.Carl Wilkes (+1954), nur zwei Zeitungsaufsätze über jene Familie, einige historische Gutachten und Materialsammlungen hinterließ. Diesen spärlichen bzw. überholten Darstellungen steht eine wahre Flut an Quellen (Urkunden, Akten und Amtsbücher) im Archiv der Reichsgrafen von Kesselstatt, seit 1955 als Dauerdepositum im Stadtarchiv Trier, gegenüber, die genügend Stoff für etliche Bücher über diese Familie liefern würde, für einen Aufsatz jedoch gerade wegen ihrer Fülle schwierigzu übersehen und zu benutzen ist. Der Ursprung dieser Familie liegt nicht im Trierer Land, sondern in dem Ort Kesselstadt in Hessen, welcher seit l907 der Stadt Hanau eingemeindet ist. Der Ort wird erstmals 1059 urkundlich genannt als "Kezelstat" (H. Reimer, Historisches Ortslexikon für Kurhessen, Marburg/L.1926). Die Aufführung eines Gotwoldus de Kezelstat als Zeuge in einer Urkunde des Rheinhard nobilis de Hagenha (Hanau) von 1277 dürfte nach H. Reimer (Hessisches Urkundenbuch II/l Leipzig 1891 Nr. 540) nurals bloße Herkunftsbezeichnung und nicht als erste urkundliche Nennung der Familie von Kesselstatt zu deuten sein. Erst in einem Vergleich zwischen Graf Eberhard von Katzenelnbogen, Graf Ludwig von Rieneckund Ulrich von Hanau über Erbe, Eigen, Pfandgut und Fahrhabe der Grafschaft Rieneck vom 17. September 1297 erscheinen als Bürgen des Grafen Ludwig von Rieneck für die Einhaltung dieses Vergleichs nach dem Grafen Rudolf von Wertheim, dem Grafen Heinrich von Weilnau, Otto von Bickenbach und Sohn, Ulrich von Hanau, Berthold von Lißberg, Reimar Durkeln, Konrad von Sachsenflur an 9. Stelle Mülich von Kesselstadt und nach weiteren acht Bürgen an letzter Stelle Peter von Kesselstadt (K. E. Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Wiesbaden 1953, Nr. 390). Da bei der Reihenfolge von Zeugen oder von Bürgen in derRegel der ständische Rang berücksichtigt wurde, können wir daraus schließen, dass die ersten urkundlich bezeugten Mitglieder der Familie von Kesselstatt am Ende des 13. Jahrhunderts ritterliche Dienstleute waren. Wie sich aus einer Urkunde von 1299 und vor allem aus einer anderen von 1323 eindeutig ergibt, standen die von Kesselstatt damals im Dienste der Edelherren und späteren Grafen von Hanau. 1323 nämlichmachte der bereits oben 1297genannte Ulrich von Hanau seinen lieben Getreuen, Herrn Heinrich von Kesselstatt, zum erblichen Burgmann in Hanau und bestätigt, dass er ihn und seine Erben mit allen seinen Gütern zu Kesselstatt "geeygint und gefrihit han". Heinrich von Kesselstatt befand sich demnach als Burgmann, so hieß die ritterliche Besatzung einer Burg, in einem Dienstverhältnis zu den Herren von Hanau. 1340 wird ein Rudolf von Kesselstatt als Vogt zu Hanau urkundlich bezeugt. In der feudalen Standespyramide, dem Heerschild, standen die ritterlichen Dienstmannen (es gab auch bürgerliche und bäuerliche) an 5. beziehungsweise 6. bis 7. Stelle: Nach dem Sachsenspiegel bildete der König die Spitze, den zweiten Heerschild hatten die geistlichen Reichsfürsten (Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen) inne, die weltlichen Fürsten den dritten. Den vierten Heerschild hielten die freien Herren und im fünften folgten die rittermäßgen Schöffenbarfreien, die Lehnsmannen freier Herren und die Ministerialen (Dienstmannen), im sechsten die Lehnsleute der Träger des fünften Heerschildes. Nach dem Schwabenspiegel werden die Dienstmannen (Ministerialen), sofern sie vom Reich und den Fürsten belehnt wurden, erst dem sechsten Heerschild zugeteilt, während die übrigen Ritter, die nur Lehnsleute freier Herren waren, wie in unserem Falle die Ritter von Kesselstatt, an der 7. und untersten Stufe der Lehenspyramide standen (H. Conrad, Deutsche Rechtsgeschichte Band l, Karlsruhe 1962 Seite 302). Wir verstehen angesichts dieser damaligen Auffassungen den Entschluss des Johann Moir von Kesselstatt, wenn er 1365 als Burgvogt der kurtrierischen Feste Montabaur undMarschall in die Dienste des Trierer Erzbischofs und Kurfürsten Kunovon Falkenstein trat. Erreichte er doch dadurch eine höhere ständische Stufe. Dieser Entschluss, die Hanauer Gegend mit dem Westerwald zuvertauschen, sollte die Familie von Kesselstatt nicht nur eine, sondern im Laufe des 18. Jahrhunderts mehrere Stufen in der ständischen Hierarchie hinaufführen. Viele der späteren Grafengeschlechter des 18.Jahrhunderts in Deutschland entstammen diesen ursprünglich unfreien ritterlichen Dienstmannen (Ministerialen), die im Laufe des Spätmittelalters "jedoch durch die Teilhabe an der Lebensorm des Rittertums und unter Einschmelzung abgesunkener Teile des älteren Adels einen neuen niederen Adel" gebildet haben, "der sich nun seinerseits gegen neuaufsteigende Schichten abzuschließen versuchte" (R. Wenskus im Reallexikon der germanischen Altertumskunde, Band l, Berlin 1968, Seite 73). Zum Verständnis der feudalen Welt bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert muss noch kurz das Lehenswesen (der Feudalismus), die Hauptsäule des Feudalstaates, erläutert werden: Der König, die Landesfürsten, aber auch die Grafen und freien Herren benötigten für ihre Heerfahrten berittenes kriegerisches Gefolge. Um diesen ritterlichen Vasallen, die durch den gegenseitigen Treueid an ihren Herrn gebunden und zu militärischen Hilfeleistung verpflichtet waren, ihren Dienst zu ermöglichen, wurde ihnen von ihrem Herrn aus dessen Eigentum an Grund und Boden, aber nicht selten auch an dauernden Einkünften (zum Beispiel Zölle) ein Lehen (lateinisch feudum) gewährt. Wie schon der Name "Lehen" sagt, wurde dieser "verliehene" Grundbesitz oder diese Einkünfte nicht Eigentum des Lehensmannes, sondern ihm nur zur Nutzung übergeben. Daraus hatte der Vasall (Lehnsmann) seine Kriegsausrüstung und seinenUnterhalt zu bestreiten. Ursprünglich endete das Lehnsverhältnis mitdem Tod des Lehnsherren oder des Lehnsmannes. Im ersteren Falle fieldas Lehen an die Erben des Herren, im letzteren an den Herren heim. Es war jedoch bereits im Mittelalter üblich, das Lehnsverhältnis mit den Erben der Verstorbenen zu erneuern. Diese Übung führte bald zur Erblichkeit des Lehnsverhältnisses, so dass eine Art Untereigentum fürdie Lehnsmannen entstand. Auf eine Erneuerung des Lehnsbandes zwischen den Erben der beiden Lehnspartner wurde jedoch nicht verzichtet. Im ausgehenden Mittelalter mit der Erfindung des Schießpulvers und der Anwerbung von Söldnerheeren verlor das Lehnswesen seine Bedeutung als Grundlage der Heeresverfassung, da das Rittertum seit dem 15. Jahrhundert seinen militärischen Wert eingebüßt hatte. Trotzdem blieb das Heilige Römische Reich Deutscher Nation mit allen seinen Gliedstaaten bis zu seinem Ende 1806 formell ein Lehnsstaat. Für die linksrheinischen geistlichen Fürstentümer, darunter auch Kurtrier, wurde das Lehnswesen durch ein französisches Gesetz zusammen mit den Adelsvorrechten 1798 abgeschafft. Kehren wir nach diesen zum Verständnis notwendigen Zwischenbemerkungen wieder zur Familie von Kesselstatt zurück. 1384 finden wir den ersten von Kesselstatt in kurtrierischen Diensten, Johann Moir, bereits als kurtrierischen Marschall mit einem Hofamtausgestattet und gleichzeitig als Oberschultheiß der Hauptstadt des Niedererzstiftes Koblenz. Vom Westerwald war ihm der Sprung zum Mittelrhein und zur Mosel geglückt, wie aus den von Alois Schmidt bearbeiteten Regesten zur Geschichte des St.-Kastor-Stiftes in Koblenz, Bonn 1954 Nr. 1417 zu ersehen ist. Aber noch immer war die Familie mit deralten hessischen Heimat verbunden. Erhielten doch die Söhne Johann Moirs, nämlich Friedrich, Heinrich und Gerlach von Kesselstatt im Jahre 1383 von dem hessischen Grafen Diether von Katzenelnbogen für ihreDienste 12 Gulden jährlich zu Burglehen von seinem Teil des Zolles von Boppard (K. E. Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen Nr.1763), die noch 1475 nachweislich bei der Familie von Kesselstatt waren. Trotzdem ist der Zug der Ritter von Kesselstatt an die Mosel unverkennbar. 1385 wurde der bereits genannte Friedrich von Kesselstatt,der bei dem Trierer Kurfürsten Kuno von Falkenstein die Hofämter eines Mundschenks und eines Torwärters versah, mit einer Fruchtrente zu Vallendar und einem Weinzins aus der kurfürstlichen Steuer zu Karden/Mosel sowie der Burg Klotten belehnt. Friedrichs Bruder Dietrich I. erhielt 1404 vom Trierer Kurfürsten Werner von Falkenstein die Stelle eines Amtmannes des kurtrierischen Amtes Daun verliehen und fasste damit auch in der Eifel Fuß. Als Amtmann hatte er in seinem Amtsbezirk,der etwa die östliche Hälfte des heutigen Kreises Daun umfasste, fürSicherheit und Schutz der Bewohner zu sorgen, die hohe Gerichtsbarkeit über Straftaten an Leib und Leben auszuüben, seinem geistlichen Lehns- und Landesherrn im Kriegsfall Heerfahrt zu leisten und dessen Burg Daun zu hüten. Der gleiche Dietrich I. war 1404 zum Verwalter der kurtrierischen Rechte im Kröver Reich ernannt und 1423 mit dem Burghaus zu Kröv belehnt worden. Seit Dietrich I. blieb mit geringen Unterbrechungen das Amt des Vogtes beziehungsweise Obervogtes im Kröver Reich mit der Familie von Kesselstatt bis zum Einmarsch der französischen Revolutionsarmeen in den Kurstaat Trier 1794 verbunden, bis ins 16. Jahrhundert die Amtmannsstelle zu Daun. Die Ritter von Kesselstatt erwiesen sich aber nicht nur als tatkräftige, treue und tapfere Dienstmannen der Trierer Kurfürsten. Sie bemühten sich auch damals (wie in allen späteren Jahrhunderten) durch standesgemäße Heiraten mit Töchtern des kurtrierischen Dienstmannenadels über deren Mitgift "einen Boden unter die Füße zu bekommen", was ihnen in steigendem Maße gelang. So erheiratete zum Beispiel Friedrich II. von Kesselstatt, der Sohn des Burgherrn von Klotten Friedrich I. (+1473) von Geza von Daun ein Drittel des Kondelwaldes. Darüber hinauserwarben beide, Vater und Sohn, erstmals selber eine größere Herrschaft und Burg - Föhren im heutigen Landkreis Trier, im Jahre 1445 von den Gebrüdern Alf und Kuno von Basenheim um 2530 Goldgulden. Bereits 1438 war sie ihnen verpfändet worden. Der Umstand, dass Kuno von Bassenheim mit Katharina von Kesselstatt, der Tochter beziehungsweise Schwester der beiden Käufer verheiratet war, mag die Verhandlungen gefördert haben. Trotzdem ging dieser für die Familie von Kesselstatt so bedeutsame Erwerb, bekanntlich ist Schloss Föhren noch heute ihr Stammsitz, nicht ganz einfach vonstatten. Diese Burg war zwar auf dem Gebiet der Abtei Prüm errichtet, jedoch kurtrierisches Lehen. So mussten sowohl der Trierer Kurfürst als auch der Abt von Prüm diesem Kauf zustimmen, was geschah. Leider sollten die beiden Käufer wegen Burg und Herrschaft Föhren mit beiden durch Heirat mit ihnen verwandten Familien von Daun und von Bassenheim so in Streitigkeiten geraten, weil letztere den Kauf anfochten, dass es sogar zu kriegerischen Auseinandersetzungen, Besetzungen der Burg und gegenseitiger Gefangennahme, ja ineiner neuerlichen Fehde kurz vor 1480 durch Dietrich von Frentz sogar zur Austreibung der Familie von Kesselstatt, der Plünderung und Zerstörung der Burg kam. Erst das kurtrierische Hofgericht und das Lehnsgericht zu Prüm/ die Friedrich III. von Kesselstatt angerufen hatte,sprachen ihm Burg und Herrschaft Föhren zu und wiesen ihn dort ein. DasUrteil wurde vom Trierer Kurfürsten Johann von Baden 1482 bestätigt. Mit Friedrich II. von Kesselstatts Bruder Peter als Abt des Augustinerklosters Springiersbach im Kondelwald von 1432-1468 errang die Familie von Kesselstatt erstmals auch eine bedeutendere kirchliche Position Es sollte allerdings noch bis zum Jahre 1581 dauern, ehe ein Mitglied der Familie in das Trierer Domkapitel aufgenommen wurde. Es ist dies um so erstaunlicher, als die Ritter von Kesselstatt damals bereits über 200 Jahre in kurtrierischen Hof- und Staatsdiensten sich bewährt durch zahlreiche Ehebande mit dem trierischen Landadel, der den Hauptteil der Trierer Domherren stellte, verschwägert waren. Allerdings gelang es dann im 17. und 18. Jahrhundert der Familie von Kesselstatt, nicht nur Domherrenstellen, sondern sogar führende Positionen imTrierer Domkapitel zu erringen. So bekleideten Karl Kaspar von Kesselstatt, Hugo Wolfgang und Franz Ludwig von Kesselstatt als Dompröpstedas nach dem Erzbischof damals höchste Amt der Trierer Kirche 1686-1723,1743-1750 und 1774-1777. Johann Philipp Franz von Kesselstatt warTrierer Domdechant 1795-1828, Georg Wolfgang von Kesselstatt und Lothar Adolf von Kesselstatt waren Archidiakone 1624-1626 und 1699-1712,Johann Hugo von Kesselstatt Domscholaster 1725-1730 Die weiteren Prälaten-Ämter der Trierer Domkustoden und Domsänger weisen keine Angehörigen der Familie von Kesselstatt auf. Darüber hinaus bekleideten noch sechs Mitglieder der Familie von Kesselstatt das Amt eines TriererDomherren. Zumeist waren mit diesen Prälaten- beziehungsweise Domherrenämtern auch solche an anderen Domkapiteln, vor allem in Mainz, verknüpft. Geistlicher Würden können sich auch weibliche Angehörige der Familie rühmen: Streitberger verzeichnet drei Äbtissinen im Kloster Marienberg bei Boppard und St. Tomas/Kyll, eine Priorin des Klosters Oberwerth bei Koblenz und darüber hinaus etliche Ordensfrauen und Stiftsdamen. Das erzbischöfliche Pallium oder die Bischofsmitra hat allerdings bis heute keiner aus dem Haus von Kesselstatt getragen, einer allerdings, Reichsgraf Edmund von Kesselstatt (1765-1840), zweifellos der bedeutendste aus der jüngeren Familie, hatte sie 1822 trotz Designation ausgeschlagen. Überblicken wir Streitbergers Aufstellung des Anteils der Mitgliederdes Hauses von Kesselstatt im diplomatischen und im Staatsdienst vonKurtrier, so fällt auf, dass im 15. und 16. Jahrhundert die Tätigkeit als kurtierische Amtmänner und Vögten überwiegend. Dagegen finden sich im 17. Jahrhundert höhere Positionen wie die eines Geheimrates und Statthalters von Trier (ab 1669-73,1704), eines kurtrierischen Gesandten (ab 1669), eines Hofrates immer wieder. Man wird daraus sicherlich auf das steigende Ansehen und die durch immer zahlreichere Familienbindungen mit anderen Adelsgeschlechtern ebenfalls wachsende landespolitische Bedeutung derer von Kesselstatt schließen müssen. Es würde im Rahmen dieses Uberblickes zu weit führen alle 24 von kesselstättischen Staatsmänner und Diplomaten im 16. 17. und 18 Jahrhundert aufzuführen. Eines fallt allerdings auf: dem Soldatenhandwerk waren seitdem 16. Jahrhundert nur wenige des Geschlechtes von Kesselstatt, nämlich fünf, gefolgt. So Karl I. von Kesselstatt, der mit Kaiser Karl V. in den Krieg gegen Frankreich 1552 zog, Heinrich II. von Kesselstatt, der als Offizier des Trierer Kurfürsten Jakob von Eltz bei dessenBelagerung der aufständischen Stadt Trier im Jahre 1568 als er waghalsig das Alttor in den Kaiserthermen in Brand stecken wollte, durch einen Büchsenschuß der Bürgerwehr fiel, ebenso wie Johann Wilhelm von Kesselstatt als kaiserlicher Obristleutnant und Kommandant des Fürstlich Anhaltischen Regiments in der siegreichen Schlacht bei Zentra gegen die Türken in Ungarn 1697unter dem Befehl Feldmarschalls Prinz Eugen. Ebensoviele wie im l6-18Jahrhundert als kaiserlich-österreichische Offiziere nach dem Ende des Trierer Kurstaates. Eine gewisse Rangerhöhung erlangten die Herren von Kesselstatt durch Wappenvereinigung mit der freiherrlichen Familie von Orsbeck. Der letzte dieses Geschlechtes hatte als Trierer Erzbischof und Kurfürst den geistlichen Kurstaat in schwerer Zeit von 1676-1711 mit Tatkraft regiert. Er verfügte testamentarisch, dass das Wappen seines Hauses mit dem des Hauses vonKesselstatt, das ihm durch die Heirat seiner Schwester Antonetta mitJohann Eberhard von Kesselstatt verbunden war, vereint werden sollte. Gleichzeitig schenkte er der Familie von Kesselstatt nicht nur dieHerrschaft Bekond (1709), sondern vermachte ihr auch das Weingut Wallten am Rhein und eine Barschaft von 10.350 Gulden. Die Wappenvereinigung wurde 1714 von der kaiserlichen Hofkanzlei gegen Bezahlung einerTaxe von 367 Gulden 30 Kreuzer Wiener Währung genehmigt. Nur wenig später, 1718, erfuhr die Familie von Kesselstatt eine Standeserhöhung durch kaiserliche Erhebung in den Reichsfreiherrnstand für Kasimir Friedrich von Kesselstatt. Bereits 1688 war ihm diese Standesverbesserung bei der Krönung Erzherzog Josefs zum König von Ungarn in Aussicht gestellt worden. An Taxe mussten 1718 1608 Gulden, 30 Kreuzer Wiener Währung geleistet werden. Kasimir Friedrich von Kesselstatt erreichte aber nicht nur den Reichsfreiherrnstand. Bereits vor der Erbschaft nach dem mit dem Trierer Kurfürsten Johann Hugo von Orsbeck ausgestorbenen Geschlecht der Freiherrn von Orsbeck ererbte er durch seine Gattin, Anna Klara Freiin vonMetternich-Burscheid, einzige Tochter des letzten männlichen Sprosses der Familie, WoIfgang-Heinrich von Metternich-Burscheid, nach dessen Tode im Jahr 1700 folgende Herrschaften, Häuser, Lehen (letztere wurden ihm von seinem Onkel, dem damaligen) Trierer Kurfürsten Johann Hugo von Orsbeck, neu verliehen) und Eigengüter: die Herrschaft Scharfbillig-Dodenburg, Haus und Herrschaft Bruch, Haus und Herrschaft Lösnich samt allen Rechten zu Erden, Bausendorf und Rhens/Rh., den Weltershof zu Ürzig, die Bolcher und Rodenmacher Höfe zu Kröv, vier Häuserzu Wittlich, die Herrschaft Bitburg, eine Weinrente zu Kinheim, das von-Metternich-Burscheider-Haus zu Koblenz, den Mühlenhof zu Zeltingen, den Zehnten zu Sülm und den Wilhelmshof bei Sehlem/Eifel, einen Hof zu Kaimt gemeinsam mit den Erben von Metternich-Müllenark den Hof zu Graach, den Kriechinger Hof Zu Kröv, die Herrschaft Bredimus in Luxemburg, zwei Höfe zu Bengel, den Lösnicher Hof zu Lieser. Ohne die gemeinschaftlichen Höfe und Herrschaften waren diese Besitzungen nach Streitberger mit 81.937 Reichstaler im Wert veranschlagt. Nimmt man die gemeinschaftlichen Herrschaften und Höfe sowie die Orsbecksche Erbschaft hinzu, so war unter dem ebenso fähigen wie glücklichen KasimirFriedrich Freiherrn von Kesselstatt das Vermögen um über 100.000 Reichtaler gewachsen. Zum Vergleich: die gesamten Ausgaben des kurtrierischen Staatshaushaltes betrugen 1714 nach dem Landtagsprotokoll dieses Jahres 191.931 Reichstaler! Mit Kasimir Friedrichs Enkel Hugo Kasimir Eduard (1727-1796) wurde die freiherrliche Familie von Kesselstatt von Kaiser Josef II. 1776 sogar in den Reichsgrafenstand erhoben. Bereits in jungen Jahren (1750)war er Oberamtmann von Pfalzel und Erbobervogt des Kröver Reichs (1751) geworden. 1764 hatte ihn Kaiser Franz I. zum k. k. Geheimrat ernannt. Dank seiner umsichtigen Vermögensverwaltung und vorzüglichen landwirtschaftlichen Kenntnisse - der letzte Trierer Kurfürst Klemens Wenzeslaus ernannte ihn zum Landhofmeister und beauftragte ihn mit der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Hebung der landwirtschaftlichen Produktion im Acker- und Weinbau im Kurstaat Trier, die auch verwirklicht wurden - konnte er den Wohlstand seines Hauses noch vermehren und in Trier ein stattliches Palais 1740-1746 gegenüber der Liebfrauenkirche durch den bekannten Barockbaumeister Valentin Tomann errichten lassen. Seine fünf Söhne schickte er nach Wien, wo sie an der k. k. Ritterakademie Rechts-, Polizei-, Finanz- und Handelswissenschaften studierten. Aber gerade Hugo Kasimir musste am Abend seines Lebens die Wechselhaftigkeit des Glückes erfahren. Wie so viele seiner rheinischen Standesgenossen flüchtete er 1792 und dann noch einmal 1794 vor den eindringenden französischen Revolutionsarmeen mit seiner Familie über den Rhein. Fern seiner Heimat und in Ungewissheit über die Zukunft seiner Familie, die 17 Kinder zählte, starb er 1796 in Würzburg . Die hohen französischen Kriegskontributionen und die Aufhebung aller Adelsvorrechte durch ein französisches Gesetz vom Jahre 1798 schlugen dem Wohlstand der Familie tiefe Wunden. Nach einer Aufstellung von Franz Xaver Streitberger besaß das reichsgräfliche Haus von Kesselstatt im Jahre 1802 Besitzungen und 1774 Untertanen in folgenden 35 Orten: Arenrath, Auw, Badem, Bausendorf, Bekond, Beilingen, Bruch, Dierscheid, Dodenburg, Daufenbach, Erlenbach, Esslingen, Föhren, Gelsdorf, Gladbach, Greverath, Heidweiler, Hosten, Lösnich, Meckel, Metternich, Heckenmünster, Naurath, Niersbach, Orenhofen, Niederolkenbach, Preist, Rivenich, Rodt, Scharfbillig, Speicher, Stolberg, Thörnich, Winterbach, Zemmer. Darüber hinaus sind Weingüter beziehungsweise Weinrenten des reichsgräflichen Hauses von Kesselstatt in folgenden Orten nachzuweisen: Bekond, Graach, Kinheim, Klüsserath, Kröv, Lieser, Longen, Lösnich, Mehring, Niederemmel, Reil, Schweich, Thörnich, Ürzig und Zeltingen an der Mosel sowie Linz und Wallen am Rhein. Dank der Erhaltung des 1794 bis nach Prag geflüchteten Familienarchives und der Neuordnung desselben durch den Sohn des Reichsgrafen HugoKasimir von Kesselstatt, Edmund (1765-1840), zwischen 1801 und 1803 konnten die Besitzansprüche gewahrt bleiben und der Besitz zurückgewonnen werden. In Reichsgraf Edmund Jodok Willibald Joseph Maria, wie der Retter des reichsgräflich von Kesselstättschen Familienvermögens mit seinem vollen Namen heißt, besaß das Haus von Kesselstatt in der kritischsten Epoche seiner Geschichte den rechten Mann am rechten Platz. 1765 zu Trier in dem prächtigen neuen Palais gegenüber der Liebfrauenkirche und dem Dom geboren, erhielt Edmund Domherrenstellen 1794 in Eichstätt, 1796 in Würzburg und 1801 zu Passau, nachdem er 1788 inMainz zum Subdiakon geweiht worden war. Höhere Weihen erhielt er nach damaligem Brauch nicht. Mit der Säkularisierung der Reichskirche, das heißt aller geistlichen Fürstentümer mit Ausnahme von Kurmainz und der beiden Ritterorden, im Jahre 1803 durch den Reichsdeputationshauptausschluss, drei Jahre vor dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, konnte er sich ganz der Erhaltung des Familienvermögens und seinen vielfältigen wissenschaftlichen, musischen, karitativen und politischen Neigungen widmen. Als 1814 seine trierische Heimat durch preußische Truppen befreit worden war, stellte er sich, ganz christlich-deutscher Patriot, den führenden preußischen Persönlichkeiten, wie Staatskanzler Fürst Hardenberg, General Graf von Gneisenau, Staatsrat Grüner zur Verfügung. Er unterrichtete Hardenberg in etlichen Denkschriften über die Sorgen und Wünsche der Moselländer, so über die Grenzregulierung an der Saar, das Polizeiwesen, die Wehrbarmachung des Landes, die landständische Verfassung, die Lage der Moselwinzer und den Absatz des Moselweins, die Einführung der Normalschulen und Wiedererrichtung der Trierer Universität, machte Vorschläge zur personellen Besetzung bei Einrichtung der Bezirksregierung in Trier. Seltsamerweise finden sich keine Unterlagen über politische Verhandlungen mit seinem nahen Verwandten, dem österreichischen Staatskanzler Fürst Metternich. Schon Ende l815 hatte General Gneisenau Reichsgraf Edmund von Kesselstatt als geeignetste Person für den Trierer Bischofsstuhl bezeichnet, sechs Jahre vor Abschluss des Konkordates zwischen Preußen und der Römischen Kurie 1821.1821, kurz nach Abschluss des Konkordates, erklärte der König von Preußen Friedrich Wilhelm III. dem damaligen Kultusminister Altenstein sein Einverständnis zur Bestimmung des Reichsgrafen Edmund von Kesselstatt für den Trierer Bischofsstuhl. Nach reiflichen Überlegungen und längeren Verhandlungen lehnte letzterer jedoch das ihn auszeichnende Angebot 1822 endgültig ab, weiler die staatliche Aufsicht über seine zukünftige Tätigkeit als Einengung seiner oberhirtlichen Funktionen und Einmischung ansah. Um so mehr wandte er sich angesichts der großen Not im Mosellande mit großer Energie karikativen Aufgaben zu. Zur Sicherung des Familienvermögens errichtete Reichsgraf Edmund kurz darauf, 1823, mit Erlaubnis des Königs von Preußen ein sogenanntesFideikommiß und Majorat, das bereits vor dem Jahre 1779 vor dem Wiener Reichshofrat verhandelt worden war (Wilkes). Die Anteile der einzelnen Brüder an dem Familienvermögen waren entweder von Edmund mit Geld abgelöst oder aber ihm testamentarisch vermacht worden, so dass erdas ganze Vermögen in seiner Hand vereinte. Es umfasste nach der Feststellung des definitiven Immobilien-Bestandes von 1846 21.185 MorgenLand (= zirka 5.400 ha) mit 18.541 Talern Katastralertrag sowie Weinrenten zu Thörnich/Schweich, Lieser, Lösnich, Zeltingen, Kröv, Reil und Burg, Klotten, Bruttig und Valwig an der Mosel und Wallen am Rheinmit einem Jahresdurchschnitt von 1.209 Taler Einkünften. 1834 wurde die Stiftungsurkunde darüber in Trier ausgestellt. Nach ihr sollte das gesamte Vermögen des Reichsgrafen Edmund vereinigt bleiben und ausdem Mannesstamm dem jeweils ältesten Sohn (darum Majorat) im Erbgangzufallen. 1919 wurde in der Weimarer Verfassung die Aufhebung der Fideikommisse gesetzlich festgelegt. Im Falle des Fideikommisses der Reichsgrafen von Kesselstatt sollte es jedoch über 30 Jahre dauern, ehedie Aufhebung tatsächlich durchgeführt war. 1826 war die Anerkennung des Grafenstandes durch ein königlich preußisches Ministerial-Reskript für die Grafen Edmund und Klemens von Kesselstatt erfolgt. 1840 starb Graf Edmund, der bedeutendste Angehörigeder Familie im 19. Jahrhundert. Nach Überwindung der schweren Wirtschaftskrise, die zwischen 1825 und 1855 den Absatz des Moselweins traf, entschloss sich die Verwaltung des reichsgräflich von Kesselstattischen Fideikommisses in der zweiten Jahrhunderthälfte, den zersplitterten Weingutsbesitz wegen seiner umständlichen und wenig gewinnbringenden Bewirtschaftung abzustoßen und dafür wenige, aber große Weingüter zu erwerben. So wurde 1854 das Weingut Kasel, einstiger Klosterhofder Abtei Oeren in Trier, um 24.000 Taler (=72.000 Mark) erworben, 1858 der Josephshof bei Graach, einstiger Klosterhof der Abtei St. Martin in Trier, um 60.000 Taler (= 180.000Mark), im gleichen Jahre in Piesport für 44.000 Taler (= 132.000 Mark) der ehemalige Stiftshof derKanonie Eberhardsklausen und schließlich 1889 das Weingut in Oberemmel, einst Klosterhof der Reichsabtei St. Maximin in Trier, um 640.000Mark. Mit diesen vier bedeutenden Weingütern, die aus Mitteln des Majorats-Reservefonds angeschafft wurden, gehörte und gehört die reichsgräflich-von-Kesselstattische Familie zu den großen Qualitätswein-Produzenten an Mosel-Saar-Ruwer. Es wäre noch vieles zu sagen über die engen Familien Verbindungen mit einem erheblichen Teil des deutschen, österreichischen und ngarischen Adels, welche die Familie der Reichsgrafen von Kesselstatt weit über das Trierer Land hinausweist. Es wäre zu sprechen über die Zurückhaltung der männlichen Glieder der Familie im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts gegenüber Annahme führender Positionen im stattlichen undpolitischen Leben. Aus Raummangel muss darauf verzichtet werden. Tradition zu wahren und den Fortschritt zu pflegen in einer sich stürmisch wandelnden Welt, die moderne, industrielle Massen- und Leistungsgesellschaft zu bestehen, wird Aufgabe der heutigen und kommenden Generationen in der seit mehr als einem halben Jahrtausend von der Ritterzeit bis ins Atomzeitalter blühenden Familie von Kesselstatt sein, im Dienste am Menschen, als Helfer der Armen und Schwachen, wie es schonimmer echte christliche Edelmannsart war und ist. Denn Adel verpflichtet.

Quellenangaben

1 www.dr-bernhard-peter.de
Kurztitel: www.dr-bernhard-peter.de

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Titel Familie von Rysel
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Hochgeladen 2021-01-31 17:43:13.0
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