♂ Urban Dietrich VON LÜDECKE
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Urban Dietrich VON LÜDECKE |
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Beruf
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königlich preußischer und fürstlich braunschweig-lüneburgischer Geheimrat und Kanzler |
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Notizen zu dieser Person
Er besuchte das Gymnasium zu Halle und studierte zunächst ab 1672 an der Universität Leipzig und ab 1675 an der Universität Frankfurt (Oder), wo er 1677 unter Samuel Stryk de curiositate disputierte. Ab 1678 bereiste er zwei Jahre lang die Niederlande, England und Frankreich. Ab 1681 praktizierte er in Halle, wurde Pfänner und Inspektor der Ratskämmerei. 1685 Assessor am Schöppenstuhl. 1686 wurde er zum Hofrat am Hofgericht Wolfenbüttel berufen. 1693 Geheimrat, 1697 Wirklicher Geheimrat. 1703 wurde er unter Beibehaltung der braunschweigischen Dienste vom König von Preußen zum Geheimrat, Stiftshauptmann und Ober-Steuerdirektor von Quedlinburg ernannt, 1704 eingeführt und gleichzeitig vom braunschweigischen Hof zum Direktor der Kanzlei und vom Konsistorium bestellt. Am 29. September 1704 erhob ihn der preußische König Friedrich I. in den erblichen Adelsstand. 1706 wurde er nach Berlin berufen, wo ihm die Präsidentenstelle im Tribunal oder Ober-Appellationsgericht angeboten wurde. Er war auch bereit, diese Stelle anzutreten, allein Herzog Anton Ulrich wollte ihn nicht gehen lassen und so erhielt er vom königlich preußischen Hofe die Erlaubnis, in Wolfenbüttel zu bleiben. 1714 sollte wegen der Nordischen Unruhen in Braunschweig ein Friedenskongress stattfinden, wobei König Friedrich Wilhelm I. Lüdecke zu seinem plenipotentiario ernannte. Herzog Anton Ulrich intervenierte. Friedrich Wilhelm I. forderte daraufhin Lüdecke auf, entweder die fürstlich braunschweigischen oder die königlichen Dienste einschließlich der Quedlinburgischen Hauptmannschaft zu verlassen. Lüdecke entschied sich für letzteres. Am 17. November 1718 verstarb der Kanzler Philipp Ludwig Probst von Wendhausen und Herzog August Wilhelm (Braunschweig-Wolfenbüttel) machte Lüdecke bereits am folgenden Tage zu dessen Nachfolger. Er blieb es bis zu seinem Lebensende.
wurde 1704 in den erblichen Adelsstand erhoben
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