Katharina NN "DIE CASPARSCHE"

Katharina NN "DIE CASPARSCHE"

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Katharina NN "DIE CASPARSCHE"
Religionszugehörigkeit evangelisch-lutherisch

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1600
Tod nach 1674 Ausserhalb von Hessen-Kassel nach diesem Ort suchen
Wohnen
Heirat vor 1620

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
vor 1620
Dietrich LIPS

Notizen zu dieser Person

Leben und Leiden von Katharina Lips

1671 beschuldigte eine Frau aus Schönbach im Amt Kirchhain in einem Hexenprozess unter der Folter Katharina Lips und weitere Frauen der Teilnahme am Hexensabbat. 1672 wurde Katharina Lips in das Gefängnis nach Marburg (wohl derHexenturm) überstellt. Zeugen wie der Schultheiß Johann Schmitt aus Bürgeln sagten bei ihrer Vernehmung, sie wüssten vom Hörensagen, dass die Lips eine Hexe sei. Andere beschuldigten sie des Schadenzaubers und Tötens von Kindern und Vieh. Sogar ein naher Verwandter hielt Katharina Lips für eine Hexe, und ihr eigener Schwiegersohn meinte, man könne ihr zwar nichts Böses nachsagen, aber sie sei allgemein als Hexe bekannt. Diese Anschuldigungen wurden Katharina Lips im „Gütlichen Verhör“ vorgehalten.

Katharina Lips bestritt alles hartnäckig. Der Fiskal forderte am 3. Februar 1672, das halsstarrige Leugnen der Lips müsse durch die Tortur gebrochen werden. Die Juristenfakultät inMarburg erkannte auf Anwendung der Folter, und am 6. April 1672 wurde Katharina Lips in der Folterkammer „befragt“. Das Protokoll der Folter durch den Scharfrichter Meister Christoffel istsehr bekannt geworden und wird unten auszugsweise aufgeführt. Wie das Protokoll ausweist, antwortete Katharina auf die meisten Fragen verneinend („Negat“, „nescit“). Katharina Lips blieb trotz schlimmster Foltern bei ihrem Bekenntnis zu Gott und bestritt, sich mit dem Teufel eingelassen zu haben. Am 30. Mai 1672 wurde sie gegen Urfehde und Kaution freigelassen, mussteaber die Kosten ihres Verfahrens tragen.

Nach ihrer Freilassung berichtete der Schultheiß zu Schönstadt von neuen Vorwürfen gegen Katharina Lips. Unter anderem wurde behauptet, sie sei mit ihrer Enkelin Anna Schnabel auf dem Hexentanz gewesen. Katharina Lips beschwerte sich bei der Landgräfin Sophie und bat um Erlass der Prozesskosten. Der Oberschultheiß strengte eine erneute Untersuchung gegen Katharina Lips an. Der Schulmeister von Betziesdorf, Dietrich Lips, wollte nach diesen Vorfällen seine Frau nicht mehr bei sich aufnehmen und wurde daher verpflichtet, „sie zu alimentieren.“

Erneute Verhaftung von Katharina Lips

Aufgrund der Beschuldigungen durch ihre Enkelin wurde Katharina Lips wieder inhaftiert und am 4. November 1673 in Marburg erneut den härtesten Folterqualen unterworfen. Sie wurde viermal aufgezogen, sechzehnmal wurden die Schrauben der Spanischen Stiefel so weit geschraubt, wie es nur möglich war, und da sie wiederholt vor Schmerzen in Starrkrampf verfiel, wurde ihr mit Werkzeugen der Mund aufgebrochen, damit sie bekennen sollte. Doch Katharina Lips bewies eine unglaubliche Glaubensstärke, betete während der Folter zu Gott und bestritt, sich dem Teufel ergeben zu haben. Durch ihre Standhaftigkeit gelang es ihr, keine anderen Personen in Verdacht und in Hexenverfahren zu bringen.

Der Bericht der Räte mit dem Torturprotokoll an die Landgräfin Hedwig Sophie vom 19. November 1673 verzeichnete schreckliche Qualen – Katharina Lips habe bald „wie ein Hund gebollen, bald wie ein Jaulen sich hören lassen, auch das Maul verschiedene Mahle so fest zugethan, dass man ihr solches mit Instrumenten uffbrechen müssen“. Die Peinlichen Richter schlossen aus ihrer Standhaftigkeit lediglich, dass solches nicht natürlich zugegangen sei. Eine nochmalige Folter wurde aber nicht gestattet.

Hedwig Sophie, als Witwe des 1663 verstorbenen Landgrafen Wilhelms VI. Regentin der Landgrafschaft Hessen-Kassel, ordnete aufgrund dieses Folterprotokolls an, dass in dergleichen „Hexerey-Process mit sonderbarer circumspection (= Sorgsamkeit) und Behutsamkeit“ verfahren werden solle. Am20. Januar 1674 hob die Landgräfin das Überstehen der harten und ungewöhnlichen Tortur bei Katharina Lips hervor. Dennoch wurde sie von der Landgräfin „... zu wohlverdienterStrafe und anderen zu abscheulichem und abschreckendem Exempel ...“ aus dem Fürstentum verwiesen. Von diesem Zeitpunkt ab verringerte sich die Zahl der Hexenprozesse zusehends.

1674wandte sich der Oberschultheiß wegen der Gebühren für die Verbrennung bzw. Hinrichtung der wegen Hexerei Beschuldigten Schnabel, Möller und Staudinger an die Regierung. Diese befahl, den Scharfrichter aus dem Vermögen der hingerichteten Frauen zu bezahlen.

Die Hexenverfolgungen in Betziesdorf gingen weiter. Noch 1682 stand Anna Katharina Wolff, die Ehefrau des Schulmeisters und Opfermannes aus Betziesdorf, auf Grund der Anzeigen des Pfarrers Schott aus Betziesdorf und des Schultheißen Schädla aus Schönstadt unter der Anklage der Zauberei.

 

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Titel Homberger
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Hochgeladen 2021-11-13 17:24:43.0
Einsender user's avatar Harald Siegel
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