Michael LULEY

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Michael LULEY

Events

Type Date Place Sources
death before 1639
residence
Sonderbach, Heppenheim a.d.B., Deutschland Find persons in this place
marriage before 1608

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Marriage ??spouse_en_US??Children
before 1608
Margaretha ...

Notes for this person

HL1623: Sonderbach 5 (Huldigungsliste von 1623)

C1626: Sonderbach 1, 200 fl. (Contributionsliste von 1626

KB1628: Sonderbach 4 (Die Pfarrkinder von 1628)


2.4.1.1 Huldigungsliste 1623 (HL 1623)

Nach der Wiedergewinnung der Bergstraße durch Kurmainz (s. Tabelle im Abschnitt

  1. mussten die Untertanen Starkenburger Amts dem Erzbischof von Mainz die

Huldigung leisten. Das Original des zu diesem Zwecke angefertigten Verzeichnisses

liegt im Staatsarchiv Darmstadt, Abt. I, Verhältnisse mit Kurmainz, Konv 50, und

wurde von F. Koob in der Reihe 13 seiner Quellenveröffentlichungen, S. 1 - 3

wiedergegeben. Alle dort erwähnten Einwohner Heppenheims und der Dörfer sind

im Familienbuch, Abschnitt 5, aufgeführt. Außerdem werden sie in der Wiedergabe

der Liste C 1626 unter 2.4.1.4 zum Vergleich angeführt (s. dort).

Die Huldigung fand am 25.10.1623 statt.

2.4.1.2 Contributionsliste 1626 (C 1626)

Im Heppenheimer Stadtarchiv befindet sich ein Schatzungsregister des Oberamtes

Starkenburg, das an verschiedenen Terminen in den Jahren 1626 und 1627 aufgestellt

wurde. Es ist schon von Winter bearbeitet, aber nicht veröffentlicht worden. Auf S. 1

bis 39 (spätere Seitenbezifferung) dieses Registers wurde am Donnerstag, dem

25.6.1626 [Gregor. Kalender!] für die Einwohner Heppenheims und der sechs Dörfer

das Vermögen festgelegt, aus dem die Steuer je Monat mit 1½ Batzen für 100 Gulden

(fl.) Kapital errechnet werden sollte. Da ein Gulden etwa 16 Batzen war, entspricht

diese Abgabe etwa 1,1% im Jahr. Wie die Vermögen ermittelt wurden, ist nicht

angegeben. Vermutlich geschah es in ähnlicher Weise wie im Salbuch 1668 (S 1668).

Siehe unter 2.4.5.

Bei einigen Namen sind, offensichtlich später, Ortsnamen beigefügt. Man erkennt

dies deutlich an dem von der ursprünglichen Liste abweichenden Schriftbild. Die

Angaben sind nicht so klar ausgeschrieben und auch meist etwas blasser in der Tinte.

Bei dem Ratsherrn Nikolaus CLOßMAN (R 2) steht: „Seine Mutter ist aus

Fehlheim“. Diese Angabe ist eindeutig. Dagegen ist zunächst nicht recht ersichtlich,

warum Ortsnamen ohne näheren Hinweis, wen sie betreffen sollen, manchmal links

und manchmal rechts von den Familiennamen stehen. In einigen Fällen stehen auch

verschiedene Orte links und rechts, z.B. bei Hans Becker (StUV 33) links Hambach,

rechts Bürstadt. Auf Grund der Nachprüfung aller solcher Einträge spricht eine starke

Vermutung dafür, dass der links genannte Ort die Herkunft des Mannes, der rechts

die seiner Frau bezeichnet. Alle Herkunftsbezeichnungen von Witwen stehen

folgerichtig rechts. Allerdings kann das auch bedeuten, dass die Frau zwar nicht von

dem angegebenen Ort stammt, sondern dort verheiratet war. In einem einzigen Fall

steht die Herkunftsbezeichnung bei einer Witwe links, und zwar bei Lorenz Ilges

Witwe (UVUV 1). Dort ist aber vor dem Namen des Mannes ein † eingetragen,

sodass man annehmen kann, dass er selbst von Hambach stammte und gerade zur

Zeit der Listenaufnahme gestorben war.

2.4.1.3 Die Pfarrkinder 1628 (KB 1628)

Mit dieser Liste beginnt das erste erhaltene Kirchenbuch. Sie wurde von den Jesuiten,

die von 1624 bis 1628 zur Rekatholisierung eingesetzt waren, sozusagen als

„Bestandsaufnahme“, als Ersatz für das im Krieg verloren gegangene Kirchenbuch

aufgestellt. Hierzu wurden, wie es auf dem Titelblatt geschrieben steht, im März

1628 „Alle Pfarrkinder von Haus zu Haus durch fleißige Nachfrage und umständlich

verzeichnet“.

Die Liste wurde von dem verstorbenen Regierungsrat Rudolf Schäfer, dem früheren

Vorsitzenden der Hessischen Familiengeschichtlichen Vereinigung, in Band 8, Heft 4

und 5, der Mitteilungen der HFGV 1949/50 veröffentlicht. Sie weist einige Lücken

auf. Daher habe ich das Original erneut durchgearbeitet.

Bei jeder Familie ist zunächst der Familienname, dann sind die Vornamen des Vaters

und der im März 1628 lebenden Frau verzeichnet. Es folgen alle im Haus

befindlichen Kinder, getrennt nach Söhnen und Töchtern, jeweils mit ihrem Alter

und ihren Paten.

Die bei einer Familie genannte Ehefrau muss nicht die Mutter der angegebenen

Kinder sein. Sie kann auch die Stiefmutter einiger oder aller Kinder sein. Sie war

vielleicht auch früher schon anderweitig verheiratet. In Einzelfällen ist das infolge

der Angabe von Stiefkindern, Kindern früherer Ehe oder „der Frauen Kinder“

erkennbar.

Der Zeitpunkt, zu dem die 1628 bestehende Ehe geschlossen wurde, ist nicht zu

ermitteln, wenn nicht andere Hinweise z. B. Patenvorkommen helfen. Haushalte ohne

Kinder können so alt sein, dass die Kinder nicht mehr im Elternhaus weilten. Sie

können aber auch so jung sein, dass eben noch keine Kinder geboren waren. Um nun

eine zeitliche Einordnung zu ermöglichen, wurde, soweit besondere Hinweise nicht

vorlagen, als Ehedatum etwa ein Jahr vor der Geburt des ältesten angegebenen

Kindes angenommen. Zur Ermittlung der Geburtsjahre der Kinder, wurde ihr jeweils

angegebenes Alter von 1628 abgezogen.

Sources

1 Sippenbuch Heppenheim a.d.B. Band I, Seite 158
Author: Hans Joachim Bügge, Hans Rittersberger, Manfred Bräuer
 

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