Gerberga of SAXONY

Gerberga of SAXONY

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Gerberga of SAXONY

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 913
Tod 968
Heirat 939

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Herzog von Lothringen GISELBERT
Heirat Ehepartner Kinder
939
Ludwig IV. König VON FRANKREICH

Notizen zu dieser Person

Im Rahmen seiner West-Politik gab König HEINRICH I. Herzog Giselbert von Lothringen Gerberga zur Frau. Nach dem Tod Giselberts (939) versuchte OTTO I. vergeblich, die Witwe mit dem Bayern-Herzog Berthold zu vermählen: sie heiratete sofort Ludwig IV. von Frankreich, der damit seine Ansprüche auf Lothringen bekräftigte und mit seinem Rivalen Hugo von Francien (oo Gerbergas Schwester Hadwig) gleichzog. In den folgenden politischen Auseinandersetzungen spielte Gerberga (vor allem mit Hilfe ihrer familiären Beziehungen) eine aktive Rolle. Auf ihren Hilferuf hin ermöglichte OTTO I. 945 die Entlassung Ludwigs IV. aus der Haft Hugos. Nach dem Unfalltod Ludwigs 954 konnte Gerberga beim Herzog die Anerkennung ihres noch minderjährigen Sohnes Lothar als König erreichen. In der Folgezeit hatte ihr Bruder Brun großen Einfluß auf das französische Geschehen. 959 erhielt der Erzbischof in Köln von Lothar im Beisein Gerbergas Garantien wegen Lothringen; Brun half seinerseits dem König, Graf Reginar III. von Hennegau zu bezwingen, der Ansprüche auf Gerbergas Witwengut aus der Ehe mit Giselbert erhob. Gerbergas Vita zeigt jenes Profil eigenständiger politischer Verantwortung, das auch bei anderen Herrscherinnen des 10. Jh. sichtbar wird (zum Beispiel Adelheid, Theophanu). Ihre hohe Bildung und intellektuelles Vermögen bezeugt die Widmung in Adsos von Montier-en-Der "De Antichristo" (um 950).

Gerberga ist als Tochter König HEINRICHS I. bei Widukind I c., S. 43, und durch den Continuator Regionis a. 929, S. 158 bezeugt. In D O I. 317 nennt König OTTO I. die Königin Gerberga seine Schwester. Zum Geburtsjahr der Gerberga vergleiche Köpke-Dümmler S. 16. Der Todestag ist im Epitaphium Gerberga in St. Remi zu Reims, gedruckt MG. Poet. lat. Bd. 5, S. 286 f., genannt. Das Todesjahr Gerbergas ist ein besonders Problem, auf das näher eingegangen werden muß. In den Quellen ist Gerberga letztmals als lebend kurz vor dem Tod der eigenen Mutter, der Königin Mathilde († 968 III 14), bezeugt: Gerberga schickte ihrer Mutter ein mit Gold besticktes Tuch, das dann aber erst nach dem Ableben der Königin Mathilde eintraf und so zum Einhüllen von Mathildes Leichnam Verwendung fand; vgl. Köpke-Dümmler S. 441. Von diesem letzten Auftreten in den Quellen ausgehend, setzten Kalckstein, Königtum S. 322 f., und Lot, Derniers S. 62 mit Anm. 3, den Tod Gerbergas in das Jahr 969; die NBD-Redaktion entschied sich in dem einschlägigen Artikel in NBD Bd. 6, S. 256, für 968 oder 969. Dagegen hat Werner VI, 12 und VI, 47 wie bereits Brandenburg VI, 38 und VI, 33 das Sterbejahr 984, wobei sich Werner als Nachweis auf Brandenburg bezieht. Dieser hat seinerseits als Fundstelle Lauer, Louis IV. S. 231, was eine Fehlinformation ist, da hier der Todesnachweis für Gerberga mit dem für ihren zweiten Gemahl, König Ludwig IV., verwechselt ist. Das Sterbejahr 984 findet sich schon bei Böttger, Brunonen S. 274 (1865), dort allerdings ohne jeglichen Nachweis. Scheid, Origines Guelficae IV S. 446, Anm. **, berichtet, er habe das Todesjahr der Königin Gerberga aus keiner ihm bekannten Quelle ermitteln können. Auch Leibnitz, Annales imperii Bd. 3, S. 378, konstatiert, das Todesjahr Gerbergas sei nirgends mitgeteilt, stellt aber die Grabinschrift dann zum Jahr 977. Strecker hat in seiner Edition des Epitaphiums in der zugehörigen Fußnote den Forschungsstand skizziert und resümiert, man nehme in der Forschung gemeinhin jetzt das Jahr 984 an. Mir ist trotz intensiver Suche nicht gelungen, herauszubekommen, worauf sich eigentlich die Angabe 984 stützt. Doch scheint mir dieses Jahr 984 auf die Briefsammlung Gerberts von Auriallac hinzudeuten, wo möglicherweise in der zahlreichen älteren Editionen (vgl. zu diesen in der Ausgabe von Weigle S. 16 ff.) ein Briefkonzept auf Gerberga hin interpretiert worden sein könnte; in der neuesten Ausgabe der Briefe Gerberts ist eine solche Identifizierung jedoch nicht vorgenommen worden. Wie wichtig es ist, sich die skizzierte Unklarheit zum Sterbejahr der Gerberga zu vergegenwärtigen, zeigt Althoff, Adelsfamilien S. 161 ff., wo mit dem Todesjahr 984 wegen der Wirren um die Nachfolge Kaiser OTTOS II. (Usurpationsversuch Heinrichs des Zänkers!) erklärt wird, warum der Todestag der Königin Gerberga unter denen der OTTONEN-Familie als einziger nicht in das Merseburger Nekrolog aufgenommen ist; bei einem Sterbejahr 968 oder 969 ließe sich jedoch an Unsicherheit der neuen Quedlinburger Äbtissin Mathilde denken. Die Vermählung Gerbergas, der Tochter König HEINRICHS I., mit Herzog Giselbert von Lothringen bezeugen die Annales S. Maximini a. 929, SS IV 6; die weiteren Quellenbelege sind bei BO. 22b zusammengestellt. Der zeitliche Ansatz dieser Eheschließung ist in der Forschung strittig. Wir folgen wie Köpke-Dümmler S. 16 und Werner VI, 12 dem Jahr der Annales S. Maximini, während sich Waitz S. 121 f. und BO. 22b für Sommer 928 entschieden, da die Annales S. Maximini in ihren Nachrichten des Jahres 930 (Heirat des sächsischen Königs-Sohnes OTTO mit Edgith, Tod König Karls des Einfältigen) um ein Jahr vorausdatiert worden sind und dann folglich auch die Heirat Gerbergas mit Giselbert ein Jahr zu spät stände. Doch läßt sich bei einem Ansatz dieser Hochzeit für 929 an einen Zusammenhang mit der Hausordnung desselben Jahres denken; vgl. zur Bedeutung dieser Hausordnung für die familiären Verhältnisse des Königs Schmid, Thronfolge S. 439 bis 442. Zur Zeit der Hausordnung muß die Ehe Gerbergas aber schon bestanden haben, wie aus den damals angefertigten Gedenkbucheinträgen in den beiden Verbrüderungsbüchern von St. Gallen (col. 265, Piper S. 84) und dem Kloster Reichenau (pag. 63) ganz eindeutig hervorgeht. Zu den REGINAREN, der Familie Herzog Giselberts, vgl. Werner V, 11 und VI, 12-VI, 14, Knetsch, Brabant S. 12 zu III 4, sowie zur politischen Bedeutung der REGINARE Hlawitschka, Lotharingien passim. Herzog Giselbert hatte, wie Vanderkindere, Formation Bd. 2, S. 163 f., annimmt, wohl die Grafenrechte im Lüttichgau; vgl. dazu auch Nonn, Pagus S. 103. König Ludwig IV. "der Überseeische", ein Sohn König Karls III. des Einfältigen und dessen dritter Gemahlin Eadgifu (einer Schwester der Königin Edgith), mußte nach der Absetzung und Inhaftierung seines Vaters (923) nach England fliehen. Auch für die Familie Ludwigs IV. und seine eigene Person sind die Daten und Belege bei Werner V, 38 und VI, 37-47 zusammengestellt.

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