Gottschalk VON STITEN

Gottschalk VON STITEN

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Name Gottschalk VON STITEN

Ereignisse

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Notizen zu dieser Person

1594: Gottschalk von Stiten, der Sohn des Trenthorster Gutsherrn Franz von Stiten, erklärte am 29. April 1594 vor dem Rat der Stadt Lübeck,er sei bereit, die Rückstände an Steuern und Abgaben von seinem verstorbenen Vater her, sowohl dem „hundersten Pfennig“ wie auch Schoßgeld und Türkensteuer an die Stadt Lübeck zu leisten. Der rückständige „Türkenschatz“ allein betrug 50 Taler. Dazu übernahm er eine zweite Verpflichtung. „Er hat auch gewilliget vor sich, seine Erben und seine Erbnehmer, daß er seine Landgüter Trenthorst sampt Grinow, Wulffenouw und Ahrensfeldt mit allen seinen Pertinentien (Zugehörigkeiten) sowohl bei seinem Leben vor sich als nach tödlichem Abgang durch seine Erben an niemandt frembdes alinieren (entfremden) vorkauffen, vorsetzen oder vorpfanden solle noch wolle, ohne allein an einem ehrbaren Rat oder dieser Stadt Bürger“. Dafür sollte er mit seinem Besitznachfolgern den Schutz des Rates und der Stadt Lübeck genießen. Diese Vereinbarung vom Jahre 1594 entsprach durchaus der damals geübten Gepflogenheit, die im Besitz von Bürgern befindlichen umliegenden Güter, die sogenannten „Lübschen Güter“ für alle Zukunft in eine feste Verbindung mit der Hansestadt zu bringen.

Identische Personen

In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.

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Hochgeladen 2022-04-10 15:19:49.0
Einsender user's avatar Hans Peter Wuth
E-Mail wuth@wuth.com
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