♂ Johannes GROH
Eigenschaften
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Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Johannes GROH |
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Notizen zu dieser Person
In der Quittung für Matthäus Zehe vor dem Pfarrlehengericht Gefell am 22.3.1658 wird Hans Grohe zu Kautendorf als selig bezeichnet; seine Kinder Lorenz und Anna werden von ihrem Onkel Peter Wolfram zum Rothenacker als Vormund vertreten (als seiner Schwester Kinder, wie es im Text heißt). 1651 bei der Erbteilung dagegen eventuell noch am Leben, da er hier i. U. zu seiner Frau nicht als verstorben bezeichnet wird; allerdings beziehen sich die Angaben, wieviel jedem Erben zustand, auf einen Zettel vom 12.4.1642. Demnach hatte Hans Groh 10 f 16 g wegen seines Weibes Katharinen Wolfran selig zusammen mit ihren (und seinen) Kindern als Lorenz und Annen, Geschwistert, zu erhalten, außerdem 9 f 5 g wegen der Schwester Margarethen (der Katharina) selig Erbteil.
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