♂ Matthias KURZ
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Matthias KURZ |
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Beruf
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Bauer auf dem Hof Fol. 48 |
1622 |
Schönau (Šenava, 1949 in Pěkná umbenannt), Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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Bauer auf dem Hof Fol. 38 |
vor 1636 |
Schönau (Šenava, 1949 in Pěkná umbenannt), Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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wohl Ausnehmer |
1636 |
Schönau (Šenava, 1949 in Pěkná umbenannt), Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Ereignisse
Art |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Tod
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nach 1638 |
Schönau (Šenava, 1949 in Pěkná umbenannt), Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Notizen zu dieser Person
S. zu ihm GB Nr. 60, Aufn. 96 ff., und die ausführliche Notiz zu Jakob Stini (Stine) in dieser Datei. Zu Beginn des GB 1622 hat "Motes" seinen Hof Fol. 48 in Schönau schon völlig abgezahlt. Am 30.4.1636 ist eingetragen, daß er ihn mit dem Hof des Jakob Styne um 300 Schock eintauscht. Stine muß aber weiterhin die Raten (5 Schock pro Jahr) für diesen Hof selbst abzahlen, denn, wie es im deutsch geschriebenen Parallel-Exemplar GB Nr. 59 (vermutlich des Waisenschreibers) heißt, "darvon hat maczl [korrigiert aus Johanneß] sein Sachen Entricht, vndt hat den hoff für bezaldte etc. vndt Jacob mueß den hoff zu 5 sß. auß zu zallen" (Aufn. 70). Soweit ich den Sinn verstehe, hatte also Matthias Kurz beim Hoftausch dem Jakob noch etwas bezahlt (seine Sachen entrichet) und besaß daher den Hof als bezahlt, während die tatsächlich noch auf dem Hof haftenden Zahlungsverpflichtungen weiterhin von Jakob Stine übernommen wurden. Im tschechischspracigen GB Nr. 60 gibt es dazu noch einen Randnotiz nach 1636, die für mich schwer zu übersetzen ist (Aufn. 72): Johannes Khurcz war gemäß (zerschnittenen?) Zetteln außerhalb des Buches verpflichtet, seinem Vater 300 Schock (für den Hof) zu zahlen, die nun nach dem Tod des Vaters den Kindern zustehen und auf sie verteilt werden (?). Im deutschsprachigen GB Nr. 59 heißt es zur Hofübergabe in Aufn. 71, daß obbeschriebener "maczl" Khurcz seinen Hof seinem Sohn Johannes um eine Summe 300 Schock übergeben hat. Daran läßt Matthias dem Johannes abgehen 30 Schock für das Heiratsgut; hat er (Johannes) auszuzahlen und gebührt dem Matthias Khurcz 270. Die Summe ist in jährlichen Raten zu 10 Schock zu zahlen, die erste Zahlung zu 15 Schock ist fällig am künftigen Georgi 1637. Georgi 1637 zahlt Johannes seinem Vater 15 Schock, Georgi 1638 10 Schock. Dann brechen die Aufzeichnungen dazu ab, wohl weil Matthias gestorben war.
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