Luitgarde _____

Luitgarde _____

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Luitgarde _____ [1] [2]
Beruf Gräfin im elsässischen Nordgau

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 915
Tod 8. April 960
Heirat etwa 945

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 945
Eberhard IV. (III.) VON EGISHEIM

Notizen zu dieser Person

BIOGRAPHIE: Liutgard, Tochter Wigerichs und Kunigundens, vermacht in der Abtei Sankt Maximin zum Seelenheil ihrer Eltern und ihrer beiden verstorbenen Ehegatten sowie ihrer Söhne und zum Nachlass ihrer eigenen Sünden dieser Abtei ihr elterliches Erbgut Mamer (Mambra, Mambren) in des Grafen Godfrid Grafschaft Mithengowe, vorbehaltlich lebenslänglicher Nutzniessung bei sofortiger Übergabe eines Mansus. (Quelle: www.mambra .lu, Mittelalter-Chronik, Schenkungsurkunde v . 8. April 960): Deutsche Übersetzung nach Henri Koch, Direktor des Knabenlyzeums Esch-Alzette (1960) (aus [Mamer, 1960]): Im Namen der Heiligen Dreifaltigkeit: Die heilige Schrift ermahnt alle Menschen durch Almosen sich von ihren Sünden loszukaufen, denn wie das Wasser das Feuer löscht, so löscht Almosen die Sünden. Gebet also Almosen und werdet rein sein. Ich, Luitgardis, habe erkannt, dass notwendigerweise jeder Christ dieser Vorschrift folgen muss und habe beschlossen einem so heilsamen Rat ein treues und geneigtes Ohr zu schenken. Damit es aber kein unnützer und leerer Gedanke sei, habe ich Sorge getragen ihn durch Taten zu bekräftigen. Ich habe deshalb dem Bekenner Christi, dem heiligen Maximin, der in der Vorstadt von Trier ruht, ein Erbgut, Mambra genannt, aus meinem Besitz übergeben, zum Nutzen der Mönche, die dort Gott dienen. Es ist im Methingau gelegen, dem Graf Gottfried versteht und es kam mir zu von meinen Eltern Wigerich und Kunigunde durch Erbschaft. Zur Rechtfertigung und Lossprechung dieser meiner Eltern, meiner Gatten Albert und Eberhard, meiner Söhne und zum Nachlass meiner eigenen Sünden habe ich das Gut verschenkt, mit der Kirche des Dorfes und allen Zugehörigkeiten mit allem was mir an jenem Orte gehörte an Hörigen, Gebäuden, bestellbarem und unbestellbarem Land, Wiesen, Weiden, Wäldern, Wassern und Wasserläufen, Mühlen, beweglichen und unbeweglichen Gütern, sowie an Einkünften, die ich erhebe oder noch erheben darf. Die Mönche sollen das alles, ohne Einspruch, auf ewig inne haben und besitzen, unter der Bedingung, dass ich, solange ich lebe, die Nutznießung habe und es danach in den Besitz des Klosters gelangt. Damit aber diese Schenkung bis dahin nicht unbedeutend und wertlos sei, habe ich dem Kloster als Zinsgabe dieses Besitzes einen Hof mit der Hörigen Alphis und ihren Söhnen Woppo, Humbold und Thietger abgetreten. Wenn nach meinem Tode der Abt des Klosters oder eine andere Person versucht, jenen Ort einem Dritten als Lehen oder Prekarie zu geben, so soll er dafür vor Gott dem Allmächtigen schuldig sein, und das Gut soll in meiner Erben Besitz zurückfallen, ohne Gefahr oder Schuld ihrerseits. Die Hörigen des besagten Ortes sollen denselben Gesetzen unterworfen sein wie seit langem, zur Zeit meiner Eltern und zu meiner Zeit, nicht etwa strengeren Gesetzen. Diese Mahnung geschah öffentlich zu Trier, im Kloster des heiligen Maximin, am 6. Tag vor den Iden des Aprils (8. April) im Jahre 960 nach der Menschwerdung des Herrn, in der dritten Indiktion, unter der Regierung Ottos XXV durch die Hand Irimberts, im Beisein von Treuhändern, die man gewöhnlich Salbürgen nennt, nämlich Konrad, Folmar und Wolmar, im Beisein Wikeros, des Abtes dieses Klosters Adalbert und Hildradus, sowie der Zeugen Erhard, Berninus, Albert, Liuthard, Thiedo, zusammen mit vielen anderen.

Quellenangaben

1 DB-18 Vogel, Ingolf Vogel
2 DB-08 Genealogie Mittelalter, Hugo III. raucus

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Hochgeladen 2022-06-19 16:55:51.0
Einsender user's avatar Hans-Georg Sachs
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