♂ _Adolf BÄRMANN
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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_Adolf BÄRMANN |
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Ehepartner und Kinder
Heirat |
Ehepartner |
Kinder |
26. November 1925 Gündlingen, Breisach, Baden |
_Maria Anna REIN
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Notizen zu dieser Person
Adolf Bärmann erhielt 1918 vom Badischen Staatsministerium mehrere Auszeichnungen für seine Teilnahme am 1. Weltkrieg: „Verleihung des Ritterkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen, der goldenen Verdienstmedaille am Bande der militärischen Karl-Friedrich-Verdienstmedaille und der silbernen militärischen Karl-Friedrich-Verdienstmedaille“ (GLAK Sign. Eintrag in 233 Nr. 57356).
Über seine Zeit im 3. Reich existiert eine Gnadenakte von 1951 des Bad. Staatskommissariats für politische Säuberung (StAF Sign. D 180/3 Nr. 1962). Adolf Bärmann war in einem Spruchkammer- Urteil vom 22.08.1948 zu einer Bewährungs-strafe sowie zu einer Geldbuße von 100,- DM verurteilt worden. Ursprünglich lautete das Urteil auf eine Geldstrafe von 7.500,- RM und 5 Jahre Bewährung (StAF Sign. D 180-2 Nr. 111476). Mit dem Gnadenerweis vom 07.06.1951 wurde auf seinen Antrag hin die Geldbuße erlassen. Die Familie wohnte im Salzhof Nr. 5 in Gündlingen. Aus der Spruchkammerakte des Adolf Bärmann geht hervor, dass er tatsächlich wohl nur ein Mitläufer war und irgend wie in die Geschichte hineinschlitterte. Er wurde von Personen entlastet, die in keinster Weise in Verdacht standen aktive Nazis gewesen zu sein, z. B. durch Pfr. Irion oder den Bgm. Schätzle und Joh. Anton Schächtele, der für seine ablehnende Haltung gegenüber der Nazi- Ideologie bekannt war. Einige Fakten:
- im Mai 1933 wurde er Mitglied der SA, ist jedoch schon im November gleichen Jahres aus eigenem Entschluß wieder ausgetreten. Angedeutet ist dass er mit seinen „Oberen“ nicht klarkam. Er bekam Schwierigkeiten mit seinen Vorgesetzten weil er sich weitgehend passiv verhielt und sich nicht für die Ziele der Organisation einsetzte. Man drohte sogar ihn als Saboteur zu betrachten.- Bärmann wurde 1933 automatisch wegen seiner SA- Zugehörigkeit Mitglied der NSDAP, hat jedoch nie ein Parteiamt bekleidet und ist nie durch besondere Aktivitäten für die Partei und deren Ziele aufgefallen. Er hat laut Zeugenaussagen auch nie versucht jemanden von der Partei oder von deren Ideologie zu überzeugen.Er sollte eigentlich eine Geldstrafe von 7.500 RM bezahlen, das hätte aber wohl seinen wirtschaftlichen Ruin bedeutet da sein Besitztum kaum größer war. Deswegen setzten sich auch etliche politisch unbelastete Gündlinger für ihn ein, und die Geldstrafe wurde auf 500 RM reduziert und später im Gnadenverfahren ganz erlassen.Sein einziger Sohn und Hoferbe war 1944 im Osten vermißt, die Frau verstorben, und so mußte er die Landwirtschaft mit einer Haushälterin und seiner Tochter betreiben. Ob der Sohn wieder zurückkam, ist momentan nicht bekannt..
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