♂ Rudolf WASSMER
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Rudolf WASSMER |
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Notizen zu dieser Person
Urteil des Oberchorgerichts Bern vom 24. Mai 1779 über Paternität des Sohnes Rudolf Wassmer (StAB B III 715). Der Knabe wurde dem Vater zugesprochen.
"Der Abbüssung betrefend, haben wir nach Vorschrift Gesetzes beyde Parteien dazu verfällt, mithin der Anker eine 20 tägige, dem Wasmer aber eine 15 tägige Gefangenschaft in Loco delicti auferlegt."
"Vinelz berichtet".
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