Nicolas Eberhard HOJER

Nicolas Eberhard HOJER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Nicolas Eberhard HOJER
Beruf Pastor in Kaltenkirchen
Religionszugehörigkeit ev

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 11. Februar 1732 Drelsdorf nach diesem Ort suchen [1]
Bestattung 18. Dezember 1795 Kaltenkirchen nach diesem Ort suchen [2]
Taufe 19. Februar 1732 Drelsdorf nach diesem Ort suchen [3]
Tod 18. Dezember 1795 Kaltenkirchen nach diesem Ort suchen [4]
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Heirat 11. Dezember 1764 Kaltenkirchen nach diesem Ort suchen [5]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
11. Dezember 1764
Kaltenkirchen
Henrietta Catharina Elisabeth WENDISCH

Notizen zu dieser Person

11./19.2.1732 D. den 11. dito des Morgens zwischen 5 und 6 Uhr ist Hrn. Andrae Hojern Compastoris Söhnlein gebohren, den 19. getauft und Nicolaus Eberhardus genannt. Die Gevattern: Mons. Tüche Thomsen vom Lecks Gaarde, Mons. Moritz Vette D., deßen Stelle Mons. Joh. Hinr. Wolter aus Bredstedt vertrat, und Jungfer Christina, seel. Pastor Nic. Hojers zu Clixbüll Tochter. Tod: Nach einem vieljährigen Leiden und einem schweren Krankenlager erfolgte endlich das Ableben eines vieljährigen treuen und redlichen Lehrers der hiesigen Gemeine, nemlich des Herrn Nicolaus Eberhard Hojer. Der Selige war geboren im Jahre Christi 1732 d. 12. Februarii zu Drelsdorf in der damaligen Landschaft, jetzt Amte Bredstedt. Sein seel. Vater ist gewesen Hr. Andreas Hojer, damals Diaconus daselbst, und die seel. Mutter Frau Metta Maria geb. Vette, auch daselbst in Drelsdorf eheleibl. Jungfer Tochter. Bald nachdem er seine ackademische Laufbahn vollendet hatte, ist er dem seel. Herrn Pastor Tilli hieselbst adjungiret (= zugeordnet) worden,und nach seinem nicht lange darnach erfolgten Absterben ist er zum wirklichen Pastor der hiesigen Gemeine allerhöchst bestellet worden. Ein Jar darauf trat er in den Stand der heiligen Ehe mit seiner jetzt noch lebenden Wittwe Henrietta Cathrina Elisabeth geb. Wendisch, des weil. Pastoris zu Sülfeld eheleibl. Jungf. Tochter. In dieser Ehe sind ihm 3 Töchter geboren, die alle 3 ihren seel. Vater überleben. Davon heißt 1. die älteste: Anna Christina Maria verehelichte Wulf in Kaltenkirchen, deren Kinder sind: a) Catrina Maria Henriette, b) Johann Friedrich, c) Nicolaus Wilhelm, d) Jochim Christian, 2. die mittelste: Ida Friederica Hedewig, 3. die jüngste: Sophia Margreta Elisabeth. Diese beiden letzten unverehelicht. Sein Amt hat er 30 und einige Jare mit vielem Segen geführt. (StReg Kaltenkirchen Ost 20/1795) 11. Dec. 1764 Herr Nicolai Eberhard Hojer, Pastor zu Kaltenkirchen, des weil. Andreas Hojer, anfänglich Diaconi zu Drelsdorff in der Landschaft Bredsted, darauf Pastoris zu Grosenwiehe, Amts Flensburg, und endlich Pastoris zu Kaltenkirchen, und weil. Metta Maria gebohrne Vettin eheleiblicher Sohn, mit Jungfer Henrietta Catharina Elisabeth Wendisch, des Herrn Johann Christian Wendisch, Pastoris zu Sülfeld, und Caecilia Hedewig gebohrne Hartungen eheleibliche Tochter. (HReg Kaltenkirchen Ost 2/1765) 5.8.1752 Rede bei der Vermählung des Königs Friedrich V. von Dänemark "HOYER (Nikolaus Eberhard), Pastor zu Kaltenkirchen Amts Segeberg seit 1761; geb. (zu Grafenwiehe im Herzogthum Schleswig, nach andern) zu Drelsdorf in der Landschaft Bredstedt Amts Flensburg (wo sein Vater damals Diakonus war) 1729 (?). ��. Rede bey des Königs Friedrich V. Vermählung mit Juliana Maria von Braunschweig, gehalten zu Helmstedt am 5. August 1752, Helm. Fol. (Mitgeteilt.)" (Kordes, Seite 175-176) Die "Helm. Fol." sind nicht in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel und der Königlichen Bibliothek in Kopenhagen vorhanden. Weitere Angaben über das "Kirchspiel Kaltenkirchen" und über 54 Nicolai Eberhard Hoyer siehe Anlage 1, Seite 225. 1762 Vergütung für Tätigkeit als Pastor Die Pastoren Hoyer und Timm erhalten für die Bedienung des Alters und der Cantzel je 10 Thaler 16 Schilling. (Kirchenrechnung Kaltenkirchen, LAS 150.1 Nr. 2 Seite 598) 15.7.1769 Kirchenrechnungsbuch An Herrn Pastor Hoyer für ein Argief Buch (= Archivbuch) bezahlt 24 Schilling. (LAS Abt. 150.1 Nr. 3 Seite 11) 6. und 7.6.1771 Kirchenvisitation Kirchenvisitation durch den Königl. Konferenz- und Landrat, Ritter von Arnold, und den Königl. Kirchenprobst Hasse. Die Kirchenrechnungen werden geprüft im Beisein der beiden Prediger Hoyer und Mieden, des Kirchspielvogts Wichmann sowie des Inspektors Klein vom eingepfarrten adeligen Gut Kaden. (Kirchenrechnungen Kaltenkirchen, LAS 150.1 Nr. 3 Seite 88) 24.3.1820 Kauf eines Bauplatzes Die Witwe "Frau Pastorin Hojer" kauft von Johann Tiede in Kaltenkirchen einen Bauplatz, der zwischen ihrem und dem Grundstück von Jochim Bestmann liegt und auf dem ein abgebranntes Gebäude steht, für 362 Reichsbanktaler. Sie hat außerdem an den Kirchspielvogt Springer jährlich 24 Schillinge und an Jochim Bestmann 6 Schillnge Hamburger Courant zu zahlen und übernimmt die Kosten des Kaufvertrags. (LAS Abt. 110.3 Nr. 447 Seite 1458 f.) 13.7.1833 Testament von Henriette C.E. Hoyer geb. Wendisch "Actum Kaltenkirchen, den 13. July 1833. Es hatte die hieselbst wohnende Wittwe des weil. Pastor Hoyer, Henriette Catharina geborene Wendisch uns unterschriebenen Prediger und Kirchspielvogt rufen laßen und gebeten, daß wir ihre letztwillige Disposition in einer deshalb zu verfertigenden Acte aufnehmen und vollziehen möchten. Wir fanden die Frau ...bei unserer Ankunft Alters halber schwach, jedoch bei völligem Verständnis, und erklärte dieselbe, daß, da sie nicht wissen könne, wie nahe ihr Lebensende sey, sie wünsche, ihren letzten Willen niedergeschrieben zu haben, um einige für ihren Todesfall nöthig befundene Anordnungen in Betreff ihres Nachlasses, vorzüglich in Beziehung und aus mütterlicher Fürsorge für ihre beiden im Wittwenstande und in dürftigen Umständen lebende Töchter Ida Friederica verwittwete Hinzelmann in Neumünster und Sophia Margaretha verwittwete Andreßen in Kaltenkirchen zu hinterlaßen, deren Befolgung sie hiedurch verordnen wolle. In dieser Veranlassung hat gedachte verwittwete Pastorin Hoyer unter Beystand ihres ad hunc actum erbetenen Curators, des Abschiedsmannes Hans Schümann in Kaltenkirchen, folgendes verordnet und bestimmt: � 1 Daß ihre am Leben befindlichen beiden Töchter, die Eingangs genannte Wittwe Ida Friederica Hinzelmann in Neumünster und die Wittwe Sophia Margaretha Andreßen in Kaltenkirchen, imgleichen die Kinder ihrer verstorbenen Tochter Anna Christina Maria verheyrathet gewesene Wulff, die Erben ihres Nachlaßes, selbiger bestehe, worin er wolle, seyn sollen, daher sie selbige, jedoch unter folgenden in nachstehenden �� näher festgesetzten Bedingungen als Erben einsetze. � 2 Sogleich nach ihrem Ableben sollen ihre benannten beyden Töchter Wittwe Hinzelmann und Wittwe Andreßen oder, falls mittlerweile eine von ihnen versterben sollte, die alsdann noch nachlebende Tochter ihren ganzen Nachlaß, es bestehe solcher in beweg- und unbeweglichem Gut, nichts davon ausgenommen, entgegennehmen und selbigen in uneingeschränktem Besitz und Genuß behalten, auch damit nach ihrem besten Wissen und Gewissen zu schalten und zu walten befugt seyn, dergestalt, daß sie erforderlichenfalls selbstbeliebig und wie sie es nach ihren Umständen für nöthig erachten, sowohl die Kathenstelle mit Zubehör als den übrigen Theil des Nachlaßes verkaufen, Gelder darauf anleihen und selbige verpfänden, kurz, alles damit vorkehren mögen, was ihnen beliebt, ohne darüber Rechenschaft abzulegen verpflichtet zu seyn. � 3 Sollte nachsodann eine von diesen beyden Töchtern mit Tode abgehen, so tritt die nachlebende Tochter ausschließlich in dieselben Rechte und Befugnisse dieses vorhin gemeinschaftlichen Erbrechts; nach dem Tode der Längstlebenden von ihnen aber solle der alsdann noch vorhandene Nachlaß der Testatorin an die Kinder ihrer verstorbenen Tochter Anna Christina Maria verheyrathet gewesene Wulff und die Kinder der Wittwe Hinzelmann oder deren Leibeserben erb- und eigenthümlich übergehen und gesetzlich unter ihnen verteilt werden. � 4 Da diese testamentarische Bestimmung einzig und allein dahin gerichtet ist, den beyen lebenden Töchtern soviel als möglich durch diese Erbschaft Hülfsmittel zu ihrer Versorgung zu geben, demnach aber auch den andern gesetzlichen Erben der Testatorin dasjenige zuzuwenden, was zu diesem Zweck nicht erforderlich gewesen ist, so verpflichtet selbige hiedurch ihre beiden Töchter, sparsam und haushälterisch mit ihrem Nachlaß umzugehen, auch davon nichts, Kleidungsstücke ausgenommen, an ihre sonstigen Verwandte oder andere Personen zu verschenken, wenn auch im Uebrigen, wie in � 1 bemerkt, ihre Töchter in der freyen Disposition der Erbmasse nicht gestört werden sollen. � 5 Da Testatorin von besagten beyden Töchtern die Zusicherung bereits erhalten hat, daß sie diese ihre mütterliche Absicht dankbar erkannten und damit zufrieden wären, so hofft selbige auch, daß die nachlebenden Kinder ihrer verstorbenen Tochter Anna Christina Maria Wulff, und falls die Wittwe Hinzelmann vor der Testatorin versterben würde, deren Kinder die Absicht und den Wunsch ihrer Großmutter kindlich ehren und diese ihre testamentarische Disposition aufrechterhalten werde, sie will jedoch auch zugleich hiedurch für den unvermutheten entgegengesetzten Fall als ihr ernstlicher Wille bestimmen und festsetzen, daß, falls abseiten der Wulffschen, auch eventuell der Hinzelmannschen Erben dieses Testament angefochten werden sollte, und sie also solches nicht genehmigen würden, gedachte Wulffsche oder Hinzelmannsche Erben bis auf den Pflichtteil enterbt seyn sollten und der ganze übrige Nachlaß ihren beyden Töchtern Wwe. Hinzelmann und Wwe. Andreßen nicht nur zum gemeinschaftlichen Besitz und Genuß, sondern auch zum ausschließlichen Eigenthum und ohne irgendeine Beschränkung in Absicht der Disposition sofort, jedoch unter den obgedachten unverändert bleibenden Bedingungen der Übertragung an die Längstlebende von ihnen anheim fallen und diese gehalten seyn sollen, den Erben der verstorbenen Tochter Wittwe Wulff, eventuell auch den Erben der Wittwe Hinzelmann nichts weiter als besagten Pflichttheil nach Ablauf eines Jahres von ihrem Todestage an zinsenlos auszukehren. � 6 Zur Ausmittelung des im vorigen � bemerkten Falles der Auskehrung des Pflichttheils verordne Testatorin hiedurch ausdrücklich, daß kein öffentlicher Verkauf ihres Nachlaßes aus diesem Grunde stattfinden solle, sondern der ganze Nachlaß von den beeidigten Kirchspiels-Taxatoren nach dem wahren Werth geschätzt würde, zur Bestimmung des Werths ihres unbeweglichen Guts aber annoch zwey unpartheiische Eingesessene - von denen ihre Töchter den einen, und die Wulffschen eventuell die Hinzelmannschen Erben den andern zu wählen befugt sind - hinzugezogen werden sollen, deren Ausspruch nach Stimmenmehrheit gültig und feststehend seyn soll. Falls die Stimmen getheilt seyn würden, solle der p.t Kirchspielvogt hieselbst, welchem auch die Aufnahme des Schätzungsprotocolls zu übertragen ist, ersucht werden, als Obmann einzutreten, und dessen Ausspruch, welcher übrigens in den Gränzen der von beyderseits Taxatoren angenommenen Summen zu beschränken ist, gültig und feststehend seyn. Da nun Testatorin als Eigenthümerin des Ihrigen mit demselben nach ihrem Gefallen und Gewissen zu schalten und zu walten befugt zu seyn glaube, so erkläre sie cum curatore wie sie wolle, daß alles dasjenige, was sie in vorstehendem letzten Willen verordnet, genau gehalten werden und diese ihre Disposition, wo nicht als ein zierliches Testament, doch als ein Codicil fideicommiß oder auf andere Weise, wie solches den Rechten nach am besten geschehen könne und möge, bey Kräften und aufrecht erhalten werden solle, wie sie denn zu dem Ende zur mehrern Urkund dessen diesen ihren letzten Willen in unserer, des Predigers und Kirchspielvogts Gegenwart, mit ihrem erbetenen Curator eigenhändig unterzeichnet, welches alles von uns pflichtmäßig attestirt wird. actum et supra Henriette Cath + arina Hoyer eigenhändiges Kreuz Hans Schümann als Curator Niese, Pastor Laudan, Kirchspielvogt" (LAS Abt. 110.3 Nr. 448 Seite 268)

Quellenangaben

1
 * 1732, 148 / Otto F. Arends I S. 367
2
 gedbas.genealogy.net/././
3
 ~ 1732, 148
4
 gedbas.genealogy.net/././1065514921
5
 oo 1765/6 Nr. 2

Datenbank

Titel Kirchspiele Bad Bramstedt Kaltenkirchen und mehr
Beschreibung Ahnensammlung aus Familienbeziehungen und aus den Aufzeichnungen der Genealogen Hans Riediger, Arthur Pohlmann, Klaus Biel, Heinz-Rudolf Mohr und anderen mehr ... mit Schwerpunkt in den Kirchspielen Bad Bramstedt und Kaltenkirchen. Dank auch an die vielen Familienforscher, die auf gedbas publizieren.
Personen mit bekanntem Geburtsdatum nach 1922 oder bekanntem Sterbedatum nach 1990 sind in der Datei nicht enthalten.

Zu den Kurzbezeichnungen der (Sekundär-)Quellen wie "Riediger" oder "Aufz. Pohlmann" finden sich die Quellmaterialien unter https://www.alt-bramstedt.de/familienforschung

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