Heinrich EBERLER

Heinrich EBERLER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich EBERLER
Beruf Weinmann, Gerichtsherr

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1395 Basel nach diesem Ort suchen
Tod 1443 Basel nach diesem Ort suchen
Heirat
Heirat

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Elisabeth SCHLIERBACH
Heirat Ehepartner Kinder

Anna ZUM THOR

Notizen zu dieser Person

Heinrich Eberler, des Mathis schon mehrfach genannter jüngerer Bruder, ein Weinmann und wohnhaft «zum Hasen Marktplatz», trat politisch gar nicht hervor, das einzige Amt, das er - und zwar nur von 1442-1443 - bekleidete, war dasjenige eines Mitgliedes des Stadtgerichts. Er scheint daher in letzterem Jahre gestorben zu sein; 1448 jedenfalls ist er tot. Wie noch mehr als 20 Jahre nach seinem Tode seine Schwester Anna, die Witwe Henmans von Tunsel, einer seiner Töchter berichtete, war ihr Vater, von jeher ein «wunderlich letz man» gewesen. Was die von Tunsel zu diesem harten Urteil über ihren längst verstorbenen Bruder veranlaßte, war eine merkwürdige Bestimmung, die er trotz allen Abratens von seiten seiner Verwandtschaft in den Ehekontrakt mit seiner zweiten Ehefrau Anna hatte aufnehmen lassen. Diese, die Schwester des Junkers Peter zum Thor von Neuenburg am Rhein, und bedeutend jünger als ihr Mann, hatte er erst kurz vor seinem Tode - jedenfalls frühestens 1441 - geheiratet. Von seiner ersten Ehefrau Elsa, - wohl einer gebornen Schlierbach und Schwester Heinrichs,33) -hatte er nämlich außer drei Töchtern - Margaretha, der Ehefrau Heinrich Sinners, Agnes, der Ehefrau Bartholome Studlins, und Magdalena, der Ehefrau des Ratsherrn Ulrich zum Luft - auch noch einen offenbar damals noch ganz jungen Sohn Mathis, den er nun seiner zweiten Ehefrau zur Morgengabe vermachte. Als nun im Jahre 1468 Anna zum Thor, Heinrich Eberlers Witwe, starb, verlangte ihr Stiefsohn Mathis auf Grund ihres Ehekontraktes mit seinem Vater von ihrem sie überlebenden zweiten Ehemanne, dem Goldschmied und Ratsherrn Friedrich Tichtler, Herausgabe eines Erbes, oder genauer ausgedruckt: eines Kindteiles, was dieser aber rundweg verweigerte. Als nun darauf Mathis Eberler die Angelegenheit vor Gericht zog, ergaben die verschiedenen Kundschaften wohl einesteils die Richtigkeit von Mathis Eberlers Behauptung, daß er nämlich seinerzeit von seinem Vater seiner Stiefmutter sei zur Morgengabe gegeben worden, andererseits aber war augenscheinlich das Gericht nicht darüber im klaren, was darunter zu verstehen sei, d. h. welche rechtlichen Folgen diese Ubergabe nach sich gezogen habe. Der Fall war eben für die Basler Gerichte ein ganz neuer, noch nicht dagewesenen. Es verlohnt sich daher, die wichtigsten Zeugenaussagen im Wortlaute wiederzugeben. Zunächst sagen die drei Schwestern des Klägers übereinstimmend aus, wie sie stets gehört hätten, daß ihr Bruder ihrer Stiefmutter zur Mörgengabe sei übergeben worden, ebenso auch eine alte Magd, die bei der Frau von Tunsel in Diensten stand. Am ausführlichsten sprechen sich von den Schwestern Margaretha, die Ehefrau Heinrich Sinners, und Agnes, die Ehefrau Bartholome Studlins, aus. Erstere erzählt unter anderem wie ihre Base, eben die von Tunsel, ihr einst auf ihre Frage, warum sie ihrem Bruder Mathis «lypdinge» kaufe, geantwortet habe: «Wann Mathias stirbt, so wird in syn stieffmuter erben ... din vatter was ein wunderlich letz man und wolt niemer volgen, und hat. Mathisen, dinen bruder, siner stieffmuter zu morgengab geben. und ist sin erb, ob si in überlebt.» Eben diese letztere Eventualität, daß nämlich die junge Stiefmutter den ihr zur Morgengabe übergebenen Stiefsohn lange auf ihren Tod könnte warten lassen, ja ihn vielleicht sogar überleben könnte" war der Grund gewesen warum die von Tunsel bei Aufrichtung des Ehevertrags ihrem Bruder von dieser Ubergabe abgeraten hatte, und eben diese Befürchtung hatte sie auch dazu angetrieben, ihrem Neffen, der nun offenbar seine rechte Mutter nicht auch noch beerbt hatte, eine Leibrente auszusetzen, damit er doch wenigstens etwas erhalte. Da. Heinrich Eberler selbstverständlich seinem Sohne durch diese Übergabe einen Vorteil hatte verschaffen wollen, so müssen wirannehmen, daß seine zweite Ehefrau Anna zum Thor sehr vermöglich gewesen ist, jedenfalls vermöglicher als die erste, da diese Bestimmung ja sonst keinen Zweck gehabt hätte. Die andere Schwester berichtet, sie wisse zwar nichts näheres in der Sache, « wol habe sich gemacht das dieselbe ir stieffmuter alleweg me liebe zu Mathisen, irem bruder, dann zu ir hett; sprech sie einsmals. min muter, wie kompt das dir min bruder lieber ist dann ich und ander min geschwisterte?, antworte sy ir: da ist er min kint und mir von dinem vatter geben.Darnach sprech sy zu irer großrnutter, der alten Grünenzwigin: wie kompt, dz min vatter Mathisen miner stieffmuter geben hat, ich wolt wenen, er wer im das allerliebst so er sust dhein knaben hat,' sprech ir großmuter: Hy du böser vogel, du weist nit, was du seist; stirbt din stieffmuter, so würd er sy erben, darum ist dz gescheen».
Nach Konstatierung des Tatbestandes handelte es sich nun für die Richter darum, auch noch die richtige Interpretation zu finden. Zu diesem Zwecke mußten weitere Zeugenverhöre vorgenommen werden. Man konnte jedoch nur zwei Personen ausfindig machen, die darüber aussagen konnten; die erste war der « ersam fürneme her Caspar von Regisheim, alter zunftmeister», der da erzählte, «daß er zu Ofen in Ungarn gewest, daselbst ein frow oder man ... dem andern ein kind ze morgengab geh mit den fürworten, wann es zum fellen kein (d. h. wenn der Fall einträte), daß dasselb kind mit den andern iren elichen kinden erben und zum erb gon solt. Und als das zum fellen kein, da arbte dasselb kind mit den andern kinden und wurde im also vil ze teilung als der andern kinden einem.» Altoberstzunftmeister Kaspar von Regisheim hat also diesen sonst in Basel nicht bekannten Brauch der Einkindschaft, nach welcher ein zur Wiederverheiratung schreitender Ehegafte und dessen künftiger Ehegatte übereinkommen, die Kinder ihrer früheren Ehen die sogenannten Vorkinder - sowohl gegenüber ihren Stiefeltern, als auch gegenüber den zu erwartenden Kindern der neuen Ehe - den sogenannten Nachkindern - völlig gleichstellen zu wollen, als wären auch sie Kinder der neuen Ehe, seinerzeit in Ungarn kennen gelernt. Doch auch in Basel selbst ist schließlich noch ein Präzedenzfall gefunden worden, der sich aber immerhin von dem in Frage stehenden Fall dadurch unterscheidet, daß dort nicht, wie es in diesem geschehen ist, bloß ein Kind der früheren Ehe den Nachkindern gleichgestellt worden ist, sondern - wenigstens theoretisch alle; in der Praxis kam es dann freilich- auf dasselbe hinaus, indem nur ein Kind vorhanden war. Wir lesen nämlich weiter in den Kundschaften: «Item dessglichen hat geseit Burkhart Sifrit, knecht zum beren, wie er ein swöster hab, genannt Gredlin Schaffners, die einen eman gehept, genant Hüglin Wagner von Pfirt, der darnach abgangen und ein kindlein von ir beiden geborn verlassen; demnach neme dieselb sin swöster Heinrich Schaffnern an den Spalen zem steinin crutz, demselben sy das obgedacht kind ze morgenab geh und das (er) dafur uffnemme, und gewunn darnoch by demselben och fier oder funff kind. Der darnoch abgieng - do erbte das obgedacht kind, so er ze morgengab empfangen hat, mit den andern kinden und wird im ze teilung als vil als der andern einem.» 34) Wie die Sache dann schließlich ausgegangen ist und wer Recht bekommen hat, wissen wir leider nicht; ich habe einen Urteilsspruch darüber nicht finden können.

Heinrich "gen. Grünenzwig" Eberler‏‎
Sohn von Matthias "gen.Schlosser" Eberler und Anna von Kilch‏.
Geb. ‎ca. 1395 in Basel, Basel, BS, CHE
Gest. ‎vor 1448 in Basel, Basel, BS, CHE‎
Beruf: Weinmann, Gerichtsherr
1424 Teilnehmer an einem Hussitenzug
1426 Stubenmeister zum Schlüssel und Sechser
1429 Beseher der Tuchscherer
1442/43 des Stadtgerichts

Verheiratet ‎vor 1430 mit:

reports
woman‎Elisabeth Schlierbach‏‎
Tochter von Klaus Schlierbach und Anna von Aarburg‏.
Geb. ‎in Basel, Basel, BS, CHE
Gest. ‎vor 1441
Kinder:

1. reports
woman‎Anna Magdalena "gen. Grünzwig" Eberler‏‎
Verbindung mit ‎Ulrich zum Luft‎
Geb. ‎in Basel, Basel, BS, CHE
Gest. ‎nach 1491

2. reports
man‎Matthias Eberler‏‎
1. Ehe mit ‎Barbara Schaler‎, 2. Ehe mit ‎Margaretha von Geroldseck‎
Geb. ‎ca. 1440 in Basel, Basel, BS, CHE
Gest. ‎1502‎, Alter ungefähr 62 Jahre
Beruf: Junker

3. reports
woman‎Margaretha Eberler‏‎
verheiratet mit ‎Heinrich Sinner‎
Geb. ‎in Basel, Basel, BS, CHE
ihr Ehemann verzeichnet 1450 selbst die Hochzeit
1481 von ihrem Bruder Mathys Eberler enterbt (dieser prozessierte 1468 gegen den Ratsherrn Friedrich Tichtler, den zweiten Ehemann seiner Stiefmutter Anna zem Tor, Witwe des Heinrich Eberler)

4. reports
woman‎Agnes Eberler‏‎
Verbindung mit ‎Bartholome Studlins‎
Geb. ‎in Basel, Basel, BS, CHE

Quellenangaben

1 http://www.hfls.ch/humo-gen/family/1/F8186?main_person=I22077 aus : August Burckhardt, In : Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, IV. Band, 1905

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