Hugo II. VON TÜBINGEN

Hugo II. VON TÜBINGEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hugo II. VON TÜBINGEN
Beruf Pfalzgraf von Tübingen (1152-1182), Vogt des Klosters Blaubeuren

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1120
Tod 18. Dezember 1182
Heirat

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Elisabeth VON BREGENZ

Notizen zu dieser Person

Hugo II. Pfalzgraf von Tübingen (1152-1182)
--------- Vogt des Klosters Blaubeuren
um 1115/20-18.12.1182

2. Sohn des Pfalzgrafen Hugo I. von Tübingen und der Hemma von Zollern, Tochter von Graf Friedrich I.


Hugo II. gründete 1171 das Kloster Marchthal.

Dr. Eduard Heyck: Seite 383-384 1891
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"Geschichte der Herzöge von Zähringen"

In Schwaben ging der Zündstoff auf, den die Jahre unumschränkten kaiserlichen Schaltens aufgehäuft hatte. Hier glimmte außerdem noch der Funke eines älteren Zwistes; es bedurfte nur des Anfachens, um sofort zwei große Parteien in Waffen stehen zu lassen. Der Pfalzgraf Hugo von Tübingen nämlich hatte einen welfischen Mann hängen lassen und Herzog Welf VI. es vorläufig bei der auf seine Beschwerde gegebene Antwort Hugos, der übrigens Lehen von ihm trug, bewenden lassen. Nun griff aber der junge Welf VII., als er einige Zeit nach diesem Vorfall aus Italien zurückkehrte, wohin dafür der Vater ging, die Sache wieder auf und forderte ein Mal über das andere vom Pfalzgrafen Genugtuung, bis dieser im Einvernehmen mit Herzog Friedrich von Rothenburg einen scharfen Bescheid gab. Das meldete Welf seinen Freunden und Verwandten und diese waren in Folge der schon erwähnten allgemeinen Spannung auf das Eifrigste bereit, mit ihm ins Feld zu ziehen; so stand also ein großer rheinisch-schwäbischer Bund in Waffen, in welchem Herzog Bertold, Welf und die Bischöfe von Augsburg, Speyer und Worms neben den ZÄHRINGERN verwandten Markgrafen Hermann von Baden und Bertold von Vohburg und den Grafen von Pfullendorf, Habsburg, Calw, Berg, Rosenberg, Kirchberg, Veringen und Heiligenberg die hauptsächlichen Teilnehmer waren. Herzog Bertold nahm dabei eine so hervorragende Stellung ein, dass Otto von St. Blasien ihn allein als Verbündeten Welfs nennt. Sie zogen sogleich mit 2.200 Gewaffneten gegen die Veste Tübingen und schlugen in deren Nähe am Samstag Abend, den 5. September 1164 ihr Lager auf. In der Veste lagen Hugo und seine Verbündeten, der Herzog Friedrich mit so viel Mannschaft, als er irgend hatte auftreiben können, die ZOLLERN, die auch nach möglichsten Kräften Leute aufgebracht hatten, und andere nicht einzeln Genannte. Das war keine Fehde wegen eines umgekommenen Mannes mehr; es waren die großen Gegensätze in Reich und Kirche, die auch hier zum Austrag kommen sollten.
Den Sonntag wollten die Belagerer nicht entweihen, aber für den 7. September war ihr Sturmangriff beschlossen. Da waren es schlecht disziplinierte und neugierige Teile des zähringisch-welfischen Heerhaufens, die schon am Mittag des Sonntags mit einigen Burginsassen gleichen Schlages unterhalb der Burg in Kampf gerieten und damit die beiderseitigen Truppen aus der Ruhe aufscheuchten. Den Pfalzgräflichen gelang es, eine überlegene Stellung an der steilen Böschung des Neckar-Ufers zu gewinnen und den feindlichen Zuzug abzuschneiden, so dass von der noch am Besten geordneten Hauptmasse der hier und da zum Kampf eilenden Belagerer, welche unter dem von Graf Heinrich von Veringen getragenen Feldzeichen heran stürmte, nur wenige zum eigentlichen Kampfplatz durchzukommen vermochten. Auf diesem wurde zwei Stunden lang gekämpft, wobei in Folge des Mangels geeigneter Waffen bei den so unvermutet ins Gefecht Verwickelten fast niemand schwer getroffen, sondern nur Gefangene gemacht wurden: Da unterdessen die am Flußübergang verhinderten ohne rechten Grund das Feld räumten, unterlagen die von ihrer Seite an jenem Ort Kämpfenden, denen sie Hilfe bringen wollten, und schließlich auch jene vom Flußufer zurückgewichene Hauptschar sich in wilder Flucht vor den siegreichen Belagerern, die im ganzen 900 Gefangene machten. Welf selbst gelangte mit nur 3 Gefährten auf die Burg Achalm; in Wäldern und Bergen suchten seine zersprengten Bundesgenossen Zuflucht.
Indessen kehrte der ältere Welf aus Italien zurück und sorgte für Frieden. Aber nach einem Jahre brach die Fehde wieder los. Vereint mit Herzog Bertold und dessen Ritterschaft ging diesmal auch der ältere Welf gegen den Pfalzgrafen vor, verwüstete sein Gebiet und belagerte seine Burg Kelmünz an der Iller, die nach wenigen Tagen erobert und zerstört wurde; dasselbe Schicksal durch die Verbündeten erlitten die Burgen Hildrishausen (bei Herrenberg) und die auf einst zähringischem Boden erbaute Kirche zu Gülstein, deren Türme als Befestigung gedient hatten. Nachdem auch noch (Pfalzgrafen- Weiler nach etwas längerer Umschließung erobert und zerstört und inzwischen fortwährend das Gebiet Hugos verwüstet worden war, trennten sich Bertold und Welf und gingen in ihre Besitzungen zurück. Hugos einzige Zuflucht war Herzog Friedrich gewesen, der sich inzwischen böhmische Mannschaft verschafft hatte und jetzt mit diesen Horden hinter Welf drein eilte, den er nach Ravensburg hineindrängte und durch Verwüstung des welfischen Besitzes vergeltend schädigte. Dieser Rachezug fällt in die Zeit zwischen Epiphanias (6. Januar) und Maria Lichtmeß (2. Februar) 1166. Zur gleichen Zeit setzte Kaiser FRIEDRICH der wüsten Fehde ein Ende und berief ihre Teilnehmer auf einen Fastenreichstag nach Ulm. Dort stellten sich die beiden WELFEN, auch Herzog Bertold, die Grafen Rudolf von Pfullendorf, Bertold und Ulrich von Berg, Eberhard von Kirchberg mit seinen Söhnen, von der Gegenpartei Herzog Friedrich und Pfalzgraf Hugo. Wieder stand Herzog Bertold inmitten derer, die einst mit ihm als befreundete Genossen das Schwert gegen die Feinde des Kaisers in Italien geschwungen hatten, nunmehr er selber ein Helfer wider den Frieden des Reiches.
Der Kaiser mochte würdigen, was in der Seele des tapferen Herzogs vorging. Der Urteilsspruch, den er am 7. März fällte, überrascht trotzdem; die Quellen, denen wir folgen mußten, scheinen, obwohl den WELFEN und ZÄHRINGERN nahestehend, demnach die Verschuldung Hugos doch etwas bemäntelt zu haben. Von FRIEDRICH auf das Freundlichste aufgenommen, gingen die WELFEN und Bertold ganz ohne Rüge aus; dem Pfalzgrafen wurde auferlegt, sich in Welfs Gewalt zu geben oder das Reichsgebiet hinfort zu verlassen. Hugo wählte das Erstere. Vergeblich warf er sich Welf zu Füßen; dieser beharrte in der Rolle des entrüsteten Landesherrn. Erst nach dem dritten Fußfall des TÜBINGERS lenkte er ein, sandte ihn aber als Gefangenen auf seine Veste Neunburg in Rätien.

"WELF VI."
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Gerd Althoff: Seite 78
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"Welf VI. und seine Verwandten"

Ursache der Tübinger Fehde war die Tatsache, dass Pfalzgraf Hugo von Tübingen in einer Grafschaft, die er von Welf VI. zu Lehen trug, einige von dessen Dienstmannen hatte hängen lassen - sagt die Historia Welforum. Otto von Blasien ergänzt die Nachrichten der Historia Welforum um eine Mitteilung, dass Hugo eigene Dienstmannen laufen ließ und nur die welfischen zum Tode verurteilte. Der geschilderte Vorfall veranlaßte Welf VI. nämlich zu folgender Reaktion. Er erhob eine querimonia, eine Klage. Hierzu, und das ist wichtig, bemühte er keineswegs ein Gericht, sondern wandte sich mit seiner querimonia direkt an seinen Kontrahenten. Dieses Vorgehen signalisierte Hugo, dass er mit der Eröffnung der Fehde gegen sich zu rechnen habe, wenn er sich nicht zu einer geeigneten Genugtuung bereit fände. Die gütliche Beilegung des Konflikts durch eine geeignete Genugtuung (satisfactio) ist eine in mittelalterlichen Konflikten vielfach angewandte Praxis. Pfalzgraf Hugo von Tübingen gab auf die querimonia Welfs VI. - wie verlangt - eine gewisse Genugtuung: Er fand sich nämlich zu einem humile responsum bereit, also zu einer demütigenden, unterwürfigen Antwort. Dies veranlaßte Welf VI., der vom Autor der Historia Welforum in diesem Zusammenhang mansuetissimus genannt wird, von der Fehde abzulassen, ohne deshalb den Fall gänzlich erledigt anzusehen. Doch riefen ihn zunächst wichtigere Dinge nach Italien. Einige Zeit später erneuerte Welf VII. die genannte querimonia und mahnte den Pfalzgrafen erneut zur Genugtuung. Diesmal reagierte Hugo anders, wozu er nach dem Zeugnis der Historia Welforum vom Schwabenherzog Friedrich aufgehetzt worden war. Er gab nämlich nun keine humile responsio contumax ac minax, also eine trotzige und drohende Antwort. Für Welf VII. war diese Reaktion das Signal, die Fehde zu eröffnen. Wie hat man nun diese Nachricht zu verstehen?
Im Falle der Tübinger Fehde hatte die drohende Antwort die Konsequenz, dass wenig später zwei große Aufgebote einander kampfbereit gegenüberlagen: auf der einen Seite Welf VII. und die zahlreichen ihn unterstützenden Großen, auf der anderen Seite der Pfalzgraf Hugo von Tübingen mit Herzog Friedrich von Rothenburg und anderen Schwaben. Dass auch in dieser Situation jederzeit noch eine gütliche Einigung möglich war, zeigt der Autor der Historia Welforom mit folgender Bemerkung: "Hier gaben sich die einen die ganze folgende Nacht hindurch dem Gebet hin, andere handelten besorgt über eine zu leistende Genugtuung und eine Vergleich." Inhaltlich gleichlautend spricht Burchard von Ursperg diesen Vorgang so an: "Als viele von den Vornehmen und Fürsten sich intensiv darum bemühten und darum beteten, concordia und pax herzustellen", kam es durch Unvorsichtige zum Gefecht. In beiden Quellenaussagen wird deutlich, dass viele sich auch im unmittelbaren Vorfeld der bewaffneten Auseinandersetzung um einen gütlichen Ausgleich bemühten. Nur wenn man ein solches Verhalten in Rechnung stellt, kann man verstehen, warum so häufig vor dem Waffengang und die gütliche Einigung stand. Das Geschehen eskalierte in einer Fehde eben nicht blindwütig, sondern kannte gewisse Spielregeln und Gewohnheiten. Zu erinnern ist etwa daran, wie häufig die Belagerung einer Burg durch die Übergabe der Burg beendet wurde - gegen Gewährung freien Abzugs der Verteidiger.
Der Waffengang von Tübingen erbrachte für Welf VII. eine schmähliche Niederlage, wobei unter anderem 900 seiner Leute gefangengenommen wurden und die Gegner eine ungeheure Beute machten. Welf VI., der zu dieser Zeit aus Italien zurückkehrte, schloß daraufhin mit Hugo von Tübingen einen begrenzten Frieden. Zu dieser compositio, also gütlichen Einigung, gehörte auch die Herausgabe der Gefangenen. Ein Jahr später ging die Fehde dann weiter, die in ihren militärischen Verwicklungen hier nicht im einzelnen zu verfolgen ist. Schließlich fand sich der Pfalzgraf zu einer Unterwerfung bereit. Interessanterweise berichtet der Autor der Historia Welforum nicht, worauf diese Sinnesänderung zurückgeht. Die anderen Quellen sagen aber ganz klar, dass FRIEDRICH BARBAROSSA an der Beilegung des Konflikts zentral beteiligt war. Die Unterwerfung des Pfalzgrafen geschah schließlich auf einem Reichstag zu Ulm in Gegenwart des Kaisers. In der Forschung hat sich die Meinung gebildet und durchgesetzt, BARBAROSSA habe Hugo von Tübingen in einem Prozeß verurteilen lassen! In den Quellen steht davon wiederum nichts. Über die Aktivitäten BARBAROSSAS äußert sich am deutlichsten Otto von St. Blasien, der zunächst sagt, iussu imperatoris habe Hugo von Tübingen die Gefangenen freigelassen, dann habe der Kaiser eine generalis curia nach Ulm einberufen, wo er Welf VI. und seinen Sohn honorifice empfangen, dem Pfalzgrafen jedoch befohlen habe, sich entweder ohne jede Bedingung in die Hände der WELFEN zu geben für das ihnen angetane Unrecht, oder aber das Reich zu verlassen - also ins Exil zu gehen. Es scheint schwer einsichtig, dass Otto von St. Blasien so einen Spruch des Königsgerichts wiedergeben würde. Schließlich gibt es eine festgelegte, fast formelhafte Terminologie, mit der Urteile in Gerichtsverfahren ausgedrückt werden. Wir müssen daher wohl davon ausgehen, dass hier kein Prozeß im Königsgericht stattfand, sondern eine andere Konfliktregelung durchgeführt wurde.
Der Kaiser stellte sich in Ulm eindeutig auf die Seite derer, auf deren Unterstützung bei seiner Italienpolitik er nicht verzichten konnte. Doch sind diese Überlegungen müßig, da die Quellen keinerlei Aussagen in die eine oder andere Richtung machen. Ob also aus dem rigor iustitie oder aus politischem Kalkül, der massive Eingriff des Kaisers in die Fehde verdient hervorgehoben zu werden. Aber er spielt sich im außergerichtlichen Bereich ab.
Letzter Akt des Dramas der Tübinger Fehde war dann der Fußfall Pfalzgraf Hugos vor Welf VI. Der Autor der Historia Welforum schildert die Einzelheiten so: "Am Fastnachtsdienstag unterwarf er sich auf einem Reichstag in Ulm in Gegenwart Herzog Heinrichs, unseres Herrn unter den Augen des Kaisers selbst und Herzog Friedrichs, dem jungen Welf. Er fiel ihm zu Füßen und mußte es hinnehmen, verhaftet und gefesselt zu werden. So ward er bis zum Tode dieses Welf, nämlich anderthalb Jahre in Gefangenschaft gehalten". Otto von St. Blasien ergänzt die vielleicht bezeichnende Einzelheit, dass Hugo den Fußfall dreimal machen mußte, ehe ihn Welf akzeptierte.
Der Fußfall vor der Öffentlichkeit des Reichstages gehört zu den traditionellen Akten solcher Unterwerfungsrituale. Die dann folgende Abführung in Fesseln - wobei er vor allem auf die Tatsache der Fesseln nachdrücklich aufmerksam zu machen ist - ist dagegen äußerst ungewöhnlich. Sie weist deutlich auf die schon angesprochene Verschärfung der Bedingungen hin, unter denen solche Akte stattfanden. Die Unterwerfung war in der Tat bedingungslos, wie es BARBAROSSA von Hugo verlangt hatte, und deshalb mußte der Pfalzgraf die entehrende Fesselung in aller Öffentlichkeit hinnehmen. Man kann sich unschwer ausmalen, dass so etwas kaum zur wirklichen Beilegung des Konfliktes beitrug. In diesem Zusammenhang ist nachdrücklich daran zu erinnern, dass der wichtigste Helfer Hugos in der Fehde, der ihn aufgestachelt hatte und der in der Historia Welforum als sein propugnator bezeichnet wird, der Schwabenherzog Friedrich von Rothenburg, auf dem Ulmer Hoftag anwesend war. Es ist völlig unbekannt, wie FRIEDRICH BARBAROSSA seinen Verwandten Friedrich dazu brachte, dieser Behandlung seines Partners tatenlos zuzusehen. Eines muß mit allem Nachdruck betont werden: Die Art und Weise, wie FRIEDRICH BARBAROSSA Partei ergriff, ist völlig ungewöhnlich. Die Quellen lassen keine endgültige Aussage darüber zu, ob er dies allein kraft königlicher Autorität tun konnte oder etwa in der Funktion eines Vermittlers, dessen Anweisungen zur Beilegung des Konflikts beide Parteien Folge leisten mußten. In jedem Fall aber ist die im Befehl BARBAROSSAS an Hugo von Tübingen zum Ausdruck kommende Parteinahme zugunsten der WELFEN ein aufsehenerregender Vorgang.

Dr. L. Schmid: Seite 74-102 1853
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"Geschichte des Pfalzgrafen von Tübingen"

Pfalzgraf Hugo II. ist das hervorragendste Glied unserer Familie. Eine von ihm zwar mit viel Mut und Glück begonnene, aber für ihn tragisch endende Fehde führt ihn auf den größeren Schauplatz der Geschichte der WELFEN und HOHENSTAUFEN. Im alleinigen Besitz der Macht seines Hauses, die unter ihm einen bedeutenden Zuwachs bekam, bildet er, ein Mann von Energie und hoher Tapferkeit, den Glanzpunkt seines Hauses. Seine Gemahlin Elisabeth war die Erbtochter Rudolfs, des letzten Grafen von Bregenz, und der Wulfhild, Schwester des Herzogs Welf VI.
Hugo trafen wir schon im Jahr 1139 bei seinem Vater auf dem Reichstag zu Weißenburg; 2 Jahre später (1141, 10. April) unterschreibt er zu Straßburg eine Urkunde des Königs KONRAD III. als Hugo de Tüwingen nach einer Reihe von Grafen. In derselben Zeit, in der sein Bruder Friedrich als Pfalzgraf vorkommt, finden wir ihn als Graf. So im Jahr 1153 (12. Juli) vor Ludwig, Graf von Werdenberg, als Kaiser FRIEDRICH I. die Schenkung des Herrenhofes Basinkheim (Besigheim) von Markgraf Hermann von Baden an das Kloster Erstein bestätigte; in dem nächsten Jahre kommt er mit seinem Bruder, dem Pfalzgrafen Friedrich, zwei Mal, das eine Mal ohne Titel, das andere Mal als Graf im Gefolge des genannten Kaisers vor. Pfalzgraf Hugo II. machte den Römerzug mit, den König FRIEDRICH I. in den Jahren 1154, 1155 unternahm, wir werden ihn unten beim Kaiser in Peiting (bayerisch Landgericht Schongau), sehen, über welchen Ort des Heimweg des deutschen Heeres ging.
Im Jahre 1155 (20. September) unterzeichnete er zu Peiting mit Herzog Welf, Graf Gottfried von Zollern, Adelbert von Löwenstein und anderen eine Urkunde des Kaisers für das Kloster Wessobrunn in Bayern. - Als Kaiser FRIEDRICH im Jahre 1158 die Freiheiten des Klosters Pfeffers "in dem Gau Chur-Rhätien und in der Grafschaft Hugos gelegen", bestätigte, war er mit Graf Rudolf von Pfullendorf und anderen Zeuge; er war somit bereits verheiratet und im Besitz der erheirateten Grafschaft.
Wie aus einer päpstlichen Urkunde von dem Jahr 1159 hervorgeht, war unser Hugo Schirmvogt des Klosters Blaubeuren, welches Amt er aber nach dem Ausspruch des Papstes nur solange sollte verwalten dürfen, als es zum Nutzen und Frommen des Klosters geschehen würde. Dieses Amt, wozu ohne Zweifel auch der Besitz der Güter in der dortigen Gegend kam, sowie der Umstand, dass wir Hugo als Grafen von Chur-Rhätien trafen, lassen in ihm, gegenüber von Pfalzgraf Friedrich, den jüngeren Bruder erkennen.
Im folgenden Jahr (1160) finden wir ihn in einer Urkunde des Kaisers FRIEDRICH I. für das Kloster Salem unter den Zeugen, mit dem Titel Pfalzgraf, obgleich sein älterer Bruder noch lebte, dagegen in einer Urkunde desselben Kaisers vom 24. November 1162 gegeben zu Konstanz mit seinem Bruder, dem Pfalzgrafen, wieder als Graf. - Von dieser Zeit an, noch in demselben Monat, kommt er in allen Urkunden als Pfalzgraf vor, so am 27. des genannten Monats und Jahres mit Kaiser FRIEDRICH I. zu Konstanz; uns noch in demselben Jahr mit Herzog Welf VI.

Tübinger Fehde Seite 77-94

Kaiser BARBAROSSA befahl dem Pfalzgrafen, sich bei Strafe der Reichsacht den WELFEN auf Gnade oder Ungnade zu ergeben. Der Pfalzgraf gehorchte. Er bat 3 Mal auf Knien den jungen Welf um Verzeihung; dieser aber war hart und stolz genug, ihn, seinen Verwandten, nicht einmal aufzuheben; er ließ ihn als Gefangenen abführen, und auf die Feste Nuinburch in Chur-Rhätien bringen, wo er bis zu seinem Tode (August 1167) in Haft saß. In dieser Haft hat Hugo wahrscheinlich das Gelübde getan, das in Verfall geratene Kloster Marchthal wieder herzustellen.
Nach seines Sohnes Tod entließ ihn der alte Welf, mit dem wir ihn bald wieder in ganz gutem Einvernehmen treffen, seiner Haft.
Bei der pompösen Pfingstfeier (im Jahre 1175 zu Gunzenlech), zu welcher der schwelgerische Herzog Welf VI. viele Große, Vasallen und Ministerialen eingeladen hatte, finden wir auch unseren Pfalzgrafen Hugo mit seinem Sohn Rudolf und andere schwäbische Große.
Hugo faßte ohne Zweifel in seiner Haft, aus der er am Ende des Sommers 1167 entlassen wurde, den Entschluß, zur Ehre dessen, der ihm den Sieg über seine Feinde verliehen, das herabgekommene Stift Marchthal, welcher Ort als rechtmäßiges Eigengut seines Hauses erbweise auf ihn übergegangen, in ein Kloster zu verwandeln, und es dem Oden der Prämonstratenser zu übergeben. Pfalzgraf Hugo schenkte dem von ihm aufgerichteten Kloster Marchthal - mit Bewilligung seiner Gemahlin und Söhne - als erste Ausstattung den Ort Marchthal mit allen Rechten, die Kirchen samt den Kirchensätzen in Marchthal, Kirchbierlingen, Wachingen, Ammern; ein Gut in Stetten, den Weiler Bettighofen, endlich eine um 50 Mark erkaufte Pfründe.
Auch kurze Zeit nach seiner Haft sehen wir Pfalzgraf Hugo II. wieder bei den HOHENSTAUFEN. - Als Kaiser FRIEDRICH 1170 zu Mengen den Bischof Egino von Chur, der des Kaisers gleichnamigen Sohne die Schirmvogtei der Churer Kirche übertragen hatte, von allen Hof- und Reichsdiensten freispricht, erscheinen als Zeugen Herzog Berthold von Zähringen, unser Hugo "Palatinus comes de Tuwingen", und nach ihm viele Grafen und Herren. Diese Schirmvogtei hatte vorher Rudolf von Pfullendorf und vor diesem Hugos Schwiegervater, Rudolf von Bregenz; Hugo war somit als Besitzer der von diesem hinterlassenen Chur-Rhätischen Besitzungen neben dem Pfullendorfer bei der Verhandlung gewissermaßen beteiligt.
Einer Marchthalerurkunde zu Folge machte Hugo im Jahre 1174 einen Kriegszug gegen Rebellen des Reichs am Rheine mit, oder waren es bloß Landfriedensstörer, deren Burgen er, in Verbindung mit andern Großen des Reichs, im Auftrag des Kaisers brach. - Auf dem Reichstag, den Kaiser FRIEDRICH im Jahre 1180 nach Ulm berief, um über Heinrich den Löwen zu richten, sehen wir ihn nicht; dagegen wissen wir aus den Marchthaler Urkunden, dass sein Sohn Rudolf mit einem Gefolge von 130 Rittern dort war. Doch finden wir ihn wieder 1181 zu Ulm, wo er mit seinem Sohne (comes Rudolphus) einen Tauschbrief zwischen dem Kloster Roth und einem Ritter von Lopheim (Laupheim) unterzeichnet.
Hugo starb im Jahr 1182, ohne Zweifel in vorgerücktem Alter. Er hinterließ zwei Söhne, den uns schon bekannten Rudolf und Hugo. Elisabeth überlebte ihren Gemahl; sie kommt noch im Jahre 1188 vor.





vor 1152
oo Elisabeth von Bregenz, Erbtochter des Grafen Rudolf
1152- nach 1.4.1216

Elisabeth war die Erbin von Montfort und Bregenz.





Kinder:

Heinrich Graf
-

Rudolf I. Pfalzgraf von Tübingen
um 1160-1219 nach 1.4.

Burkard um 1180
-

Hugo I. Graf von Bregenz und Montfort
-12.3.1230/34
Hugo II. (Tübingen)

Pfalzgraf Hugo II. von Tübingen
Pfalzgraf Hugo II. von Tübingen († 1182) war Sohn des Pfalzgrafen Hugo I. von Tübingen und Hemma von Zollern. Er heiratete die Erbtochter Elisabeth von Bregenz. Dadurch erbte er Bregenz sowie weiteren Besitz in Churrätien, Tettnang und Sigmaringen. 1171 gründete er das Kloster Marchtal.


Inhaltsverzeichnis
1 Leben und Wirken
2 Die Fehde mit den Welfen
3 Nachfahren
4 Literatur
5 Einzelnachweise
Leben und Wirken
Pfalzgraf Hugo II. gilt als die bekannteste Persönlichkeit seines Geschlechtes. Er nahm seit 1139 neben seinem Vater wiederholt an Hof- und Reichstagen des Königs Konrad III. teil, z. B. in Weißenburg, Straßburg und Markgröningen. Im Jahr 1152 starb der Vater von Hugo II. und dessen ältester Sohn Friedrich folgte ihm im Pfalzgrafenamt. Neben seinem Bruder wird Hugo II. wiederholt im Gefolge Kaiser Friedrichs genannt, machte insbesondere auch den ersten Römerzug mit, der 1154 begann. Dadurch sah Hugo II., wie die Städte der Lombardei auf der Roncalischen Ebene vor Friedrichs Richterstuhl erschienen und ihre Klagen übereinander vortrugen und wie dieser durch Papst Hadrian IV. 1155 in Rom feierlich zum Kaiser gekrönt wurde.[1]


Hugo II. von Tübingen und Elisabeth

Charta fundatorum moasterii nostri Prigantini (Urkunde der Gründer unseres Klosters Bregenz) Pfalzgraf Hugo von Tübingen und seine Frau Elisabeth von Bregenz, 1519
Um 1150 vermählte sich Hugo II. mit Elisabeth, der Erbtochter des Grafen Rudolf von Bregenz und Churrätien. Durch diese eheliche Verbindung kam Hugo II. in nahe verwandtschaftliche Beziehungen zu Kaiser Friedrich und den Welfen. Aus dieser Ehe erwuchs Hugo II. nicht nur große Ehre, sondern auch ein höchst ansehnlicher Zuwachs von Besitz und Macht. Er erwarb so den größten Teil der Hinterlassenschaft seines Schwiegervaters.

Das ansehnliche Erbe der Grafen von Buchhorn, auf welches die Bregenzer, ihre Stammesvettern, den nächsten Anspruch gehabt hätten, hatte dagegen schon am Ende des 11. Jahrhunderts das welfische Haus an sich gebracht, worüber es aber zwischen diesem und dem Großvater von Hugos Gemahlin zu einer heftigen Fehde gekommen war.

Dafür übertrug Welf VI., Herzog von Spoleto, dem Gemahl seiner Nichte Elisabeth ein sehr ansehnliches Lehen. Dieses bestand fürs Erste aus einer namhaften Anzahl Dörfer, unter anderem Echterdingen und Möhringen auf den Fildern. Insbesondere aber gehörte zu diesem welfischen Lehen ein großer Teil der Grafschaft über den Glemsgau, deren Hauptort Burg und Städtchen Asperg bei Ludwigsburg war. Dieses welfische Lehen wurde ihm aber sehr verhängnisvoll. Es gab nämlich den Anlass zu einer heftigen und langwierigen Fehde zwischen ihm und den schwäbischen Welfen, durch das er auch in weiteren Kreisen des Reichs bekannt wurde, das aber für ihn tragisch endete.

Die Fehde mit den Welfen
Bald nachdem Hugo II. die pfalzgräfliche Würde erlangt hatte, ließ er drei Raubritter wegen Straßenraubs aufgreifen. Diese saßen in Möhringen auf den Fildern. Zwei davon standen in seinen Diensten, der dritte gehörte zu Herzog Welf VI. Er ließ den welfischen hängen, seine Mannen aber ungestraft laufen. Auf die darüber erhobene Beschwerde des alten Welf gab er diesem, seinem Lehensherrn, eine verletzende Antwort.

Welf VI. verfolgte aber die Sache nicht weiter, sondern überließ es seinem Sohn Welf VII., von dem Pfalzgrafen Genugtuung zu fordern. Er hatte ihm nämlich, ehe er nach Italien ging, alle Besitzungen übergeben, die von seiner Mutter, der Gräfin von Calw, herrührten. Dem jungen Welf gegenüber zeigte sich Hugo II. aber noch weniger willfährig. Er soll dabei besonders den Eingebungen des Herzogs Friedrich IV. von Schwaben gefolgt sein, der den Welfenhass von seinem Vater König Konrad III. geerbt hatte, während sein Vetter Kaiser Friedrich I. die Welfen begünstigte.[1]

Im Rahmen der Tübinger Fehde sammelte sich ein mächtiges Heer unter dem Banner Welfs, das Graf Heinrich von Voringen trug; die Bischöfe von Augsburg, Speyer und Worms nahmen teil sowie der Herzog von Zäringen, die Markgrafen von Baden und Vohburg, und eine Menge Grafen und Edle, darunter auch die Grafen von Calw und die Grafen Gottfried und Rupert von Ronsberg – zusammen mochten es wohl 2200 Mann gewesen sein. Hugo allein war ihm nicht gewachsen, aber er hatte mächtige Bundesgenossen: Obenan stand Herzog Friedrich von Rothenburg ob der Tauber mit 1500 Rittern. Trotzdem waren ihnen die Feinde an Zahl überlegen. Am 6. September 1164, an einem Samstagabend, kamen sie vor Tübingen an und schlugen auf der Derendinger Halde Lager in der Absicht, am Sonntag von ihrem Marsch auszuruhen. Wahrscheinlich waren sie in Eilmärschen angekommen, um den Tübingern jede weitere Hilfe abzuschneiden. Sie hatten sich daher erschöpft und fingen am folgenden Tage Unterhandlungen an, um ausruhen zu können.[2]

Einige aus dem Tübinger Schloss bemerkten ihre Ermattung, gingen auf dem Wörth herunter und neckten die Feinde. Es kam bald zu Tätlichkeiten, beide Gruppen bekamen jeweils Hilfe von ihrer Seite und es gab einen größeren Tumult. Die Tübinger waren darauf gefasst, die Welfischen vom Marsch ermüdet durch die Unterhandlungen eingeschläfert rannten in Unordnung herbei. Zwei Stunden nur hielten sie den Angriff aus, dann flohen sie in wilder Unordnung in die Täler und Wälder. Neunhundert wurden gefangen. Welf selbst kam nur mit zwei oder drei Begleitern auf die Burg Achalm. Als Erinnerung an diese Flucht errichtete man auf der Neckarwiese am Reutlinger Weg die Wennfelder Kapelle oder Nikolauskapelle.[2]

Nachfahren

Siegel des Tübinger Pfalzgrafen Hugo II
Sein zweiter Sohn Hugo (III., † 1228/30) begründete als Hugo I. von Montfort die neue eigenständige Linie Montfort. Das Haus Montfort übernahm das pfalzgräfliche Wappen mit geänderten Wappenfarben.

Literatur
Hans Jänichen: Hugo II.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 10, Duncker & Humblot, Berlin 1974, ISBN 3-428-00191-5, S. 15 f. (Digitalisat).
Ludwig Schmid: Hugo II., Pfalzgraf von Tübingen. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 13, Duncker & Humblot, Leipzig 1881, S. 311–319.
Einzelnachweise
Ludwig Schmid: Hugo II., Pfalzgraf von Tübingen. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 13, Duncker & Humblot, Leipzig 1881, S. 311–319.
Belagerung Tübingens durch den Herzog von Spolero. In: Heinrich Ferdinand Eisenbach: Beschreibung und Geschichte der Universität und Stadt Tübingen. Seite 9–12.

Quellenangaben

1 https://www.manfred-hiebl.de/genealogie-mittelalter/tuebingen_pfalzgrafen_von/hugo_2_pfalzgraf_von_tuebingen_+_1182.html https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_II._(T%C3%BCbingen)

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