Richwin VON KEMPENICH

Richwin VON KEMPENICH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Richwin VON KEMPENICH
Beruf Herr von Kempenich

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt about 1065
Tod after 1103
Heirat

Eltern

... VON WIED

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Kempenich (Adelsgeschlecht) in der Wikipedia.
sein Bruder ist Metfried von Wied

1093 Richwin von Kempenich wird in der Stiftungsurkunde des Klosters Maria Laach als Zeuge genannt, siehe auch Mittelrheinisches Urkundenbuch und Monasterium Urkundenarchiv

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit.
Ich, Heinrich, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein und Herr von Laach: Zur sicheren Befriedung der Demütigen im Geiste tun wir allen Christus und Getreuen, Künftigen, wie Gegenwärtigen, kund:
Da ich kinderlos bin, habe ich unter Zustimmung und Mitwirkung meiner Gemahlin Adelheid zum Heil meiner Seel und zur Erlangung des ewigen Lebens auf meinem väterlichen Erbe, nämlich in Laach, zu Ehren der heiligen Gottesmutter Maria und des heiligen Nikolaus ein Kloster gegründet als Wohnsitz für solche, die die Mönchsregel befolgen. In Gegenwart und unter der Zeugenschaft des Herrn Heilbert, des verehrungswürdigen Erzbischofs von Trier, habe ich diesem aus eigenen Gütern eine Mitgift bereitet....
Damit aber nicht einer meiner Erben oder Nachfolger Gott dem Herrn und der heiligen Maria einmal Unrecht zuzufügen wage hinsichtlich der Güter, die ich diesem Kloster verliehen habe, hielt ich es für gut, sie namentlich anzuführen, auch unter bischöflichem Bann ließen wir sie bestätigen. Es sind dies: Kruft samt Kirche, Bendorf und Heimbach mit ihrer Gemarkung, Bell, Rieden, Alken und Willenberg ...
So geschehen im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1093, in der ersten Indiktion, unter der Herrschaft des erlauchtesten Kaisers Heinrich, aus salischem Hause, im 38. Jahr seiner Regierung, im 14. Jahre des Pontifikats des Herrn Heilbert, Erzbischofes von Trier. Und damit diese unsere Übereignung für immer fest und unverletzlich bleibe, haben wir diese beiderseitig beschriebene Urkunde mit dem Aufdruck unseres Siegels versehen lassen.
Zeugen dieser Verfügung sind:
Mein Herr Heilbert, Erzbischof von Trier; Siegfried, mein Stiefsohn, Heinrich Herzog von Limburg und Wilhelm Graf von Luxemburg, meine Verwandten: Walram und sein Bruder Volko Grafen von Arlon; Dudo Graf von Laurenburg; Hermann Graf von Virneburg, Meffried Graf von Wied und sein Bruder Richwin von Kempenich; Burkhard von Olbrück und sein Bruder Heinrich; Rembold von Isenburg; Volkhold von Brohl.
1112 Monasterium Urkundenarchiv Urkunde 2 zweite Stiftungsurkunde
Pfalzgraf Siegfried bekundet: Nachdem Pfalzgraf Heinrich auf Ermahnen seiner Frau Adelheid, Siegfrieds Mutter, die Fundamente des Klosters, genannt Laach ("lacus") gelegt und, bereits dem Tode nahe, ihn sowohl zum Erben seiner Güter, als auch zum Vollender dieses Baus eingesetzt habe, sei diese Aufgabe in jüngeren Jahren ("utpote iuvenis") von ihm vernachlässigt worden, was er danach bereut und zu ändern versucht habe. Wegen der Ruhe des Klosters habe er daher die benachbarte Burg abbrechen und ihm deren Güter zukommen lassen. Laach selbst habe er auf immer der Leitung des Abtes von Afflighem ("Haffligeniensis cenobii") übergeben, damit die beiden, auf seinem Allodialbesitz gelegenen Klöster von dem gleichen Abt regiert würden. Beim Tod des jeweiligen Afflighemer Abtes sollen sich einige geeignet Laacher Mönche nach Afflighem begeben, falls dem nicht vorhersehbare Skandale entgegenstehen. In diesem Fall soll der Abt von den Afflighemer Mönchen allein gewählt und von beiden Klöstern anerkannt werden. Dies trifft freilich nicht zu, wenn dort die Abtswürde durch Simonie oder durch weltliche Gewalt vergeben wird. Dann soll vielmehr das Kloster Laach die aus Affligheim geflüchteten Mönche bis zur Beseitigung dieses Übels bereitwillig bei sich beherbergen. Die Vogtei über Laach wird Siegfried selbst ausüben und nach seinem Tod einer seiner Söhne oder der Erbe, der später seine bei Laach gelegenen Güter erhält. Dieser Vogt muß sich verpflichten, die obigen Bestimmungen Siegfrieds zu beachten, das Kloster zu schützen und dessen Hintersassen ("familia") gütig zu behandeln; er darf sein Amt weder als Mitgift noch als Lehen vergeben, sich weder durch einen Gehilfen, Stellvertreter noch Untervogt vertreten lassen, noch auf Klostergütern das Gastungsrecht wahrnehmen. Von den Einnahmen des Gerichts ("placidum"), auf dem er nur nach Aufforderung des Klosters erscheinen soll, in welchem Fall ihm näher bezeichnete Gebühren ("servitium") zustehen, erhält er nur ein, die Abtei jedoch zwei Drittel. Das Jagdrecht steht sowohl der Abei wie dem Vogt zu. Bei Bedrückung des Klosters soll er nach vergeblicher sechswöchiger Mahnung mit dem Kirchenbann belegt werden und die Vogtei an denjenigen seiner Angehörigen verlieren, den die Mönche wählen. Ferner bestimmt Siegfried Laach als Begräbnisstätte für sich, seine Frau und Söhne sowie für die Vögte und deren Angehörige. Um zu verhindern, daß einer seiner Erben oder Nachfolger das Kloster schmälert, zählt er die Laach unter Bestätigung von Bischöfen und Priestern vom Pfalzgrafen Heinrich und die von ihm selbst geschenkten Besitzungen auf: Kruft ("Croth"), einschließlich der Pfarrei ("ecclesia"), Bell, Rieden, Alken und Willeberg. Er selbst fügt noch die Herrschaft über vier Ritterfamilien zu Kruft sowie Houerhof und Meylem in Brabant hinzu. Siegelankündigung des Ausstellers. Zeugen: Graf Hermann und Ratro von Virneburg, Graf Meffried und sein Bruder Ricquinus, Borgardus de Oreburch, Folcoldus von Brohl ("Brule") und sein Sohn Werner, Embricho, Berno von Thür ("Thure") und Emicho von Poltersdorf.

Datenbank

Titel Blunck Troitzsch
Beschreibung Meine direkten Vorfahren, erstellt mit Ahnenblatt 4
Hochgeladen 2024-05-22 00:15:13.0
Einsender user's avatar Johannes Blunck
E-Mail johannes.blunck@gmx.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Kommentare

Ansichten für diese Person