Notizen zu dieser Person
Geboren zwischen 9 und 10 Uhr vormittags. Getauft in hiesiger Klosterkirche. Pate: Johann Peter Föster, Bürger und Weinhäcker allhier. Der Pfarrer merkt an: Weil er aber der römisch-katholischen Religion beigetan und nach 75jähriger Observanz in hiesiger Pfarr kein Katholik allein ein evangelisches Kind hat versprechen dürfen, als hat man auch dem Kindesvater dahin bedeutet, daß ein Evangelischer die Stell vertreten oder aber dem Gevatter in Versprechung assistieren müßte, weil sich aber Föster da widersetzt habe, deswegen ein Konsilium vom Herrn Superintendenten Rößlern Exzellenz von Baiersdorf eingeholet, der die Observanz approbieret, besonders weil Föster selbsten uf 9 mal hat taufen lassen und jeder Zeit entweder einen evangelisch-lutherischen Gevattern genommen oder, so er einen Katholiken gebeten, einen evangelischen Stellvertreter haben müssen, wie supra p. 103 zu sehen; als hat er bei dieser Gevatterschaft seine Stelle vertreten lassen Georg Helm, Bürger und Branntweinbrenner allhier. Es sollen fromme und christliche Leute, so unsers Glaubens sind, zu Gevattern gebeten werden, damit es nicht scheine, als hätten wir einen Wohlgefallen an der Gottlosigkeit oder falschen Lehren derer, die wir zu Gevattern bitten, 1. Thess. V 22, und daß wir unsere Kinder, wenn wir sterben, mit desto ruhigerem Gewissen ihnen zur Auferziehung überlassen können, D. Gerhard [B?]. T. p. 896. Dahero sagt die Hanauische Kirchenordnung p. 170 nicht ohne Ursach, es sei sehr zu wünschen, daß zum Werk der Gevatternschaft niemand anders als nur unsere Glaubensgenossen aller Orten zugelassen würden - vid. [R?]unte [Sus?] Cons. p. 637 q. s. in h. l.