Wolf ZEDER

Wolf ZEDER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Wolf ZEDER
Beruf Bauer
Religionszugehörigkeit kath

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1547 (ermittelt aus der ursprünglichen Angabe "er.r..1547") Wetzldorf nach diesem Ort suchen
Tod ??.??.???? Wetzldorf nach diesem Ort suchen
Heirat ??.??.????
Heirat ??.??.????

Eltern

ZEDER

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
??.??.????
Elisabeth FRITZMANN
Heirat Ehepartner Kinder
??.??.????
NN

Notizen zu dieser Person

Bauer in Wetzldorf Seiner Zeugenaussage vom 25.01.1594 na
ch, um 1547 geboren, Bauer in Wetzldorf und 1577 bereits Wit
wer mit Kindern, wird in ein Gerichtsverfahren wegen angebli
ch 1577 mehrfach veruebter Unzucht mit seiner damaligen Diens
tmagd Elisabeth Fritzmann aus Pfaben verwickelt, in dessen V
erlauf er mehrmals 1577 und 1579 inhaftiert und verhoert wird
, aber immer wieder freigelassen wurde, dank dem Beistand de
s Richters Lorenz Schreyer von Erbendorf und anderer Gewaehrs
maaenner. Ob seine 1625 verstorbene 2. Ehefrau Elisabeth mit
vorgenannter Elisabeth Fritzmann identisch ist, bleibt unge
wiss. Er selbst duerfte zwischen 1625 und 1630 gestorben sein
, denn 1630 erscheint bereits Hans Zeder als Hoferbe, der se
ine Geschwister und Miterben mit 525 fl abfinden muss und off
enbar vor 1651 stirbt. Hauptstaatsarchiv, Reichskammerger
ichtsakten Nr. 10190/2, fol 129 Extrekt aus dem Steuerregis
ter des Amts Waldeck Wolf Zetterer zu Wetzldorf, Untertan d
es Joachim von Mengersdorf Vermoegen 144 fl, Steuer 1 fl 12
xr, ferner fuer 1 Bubeb 3 xr und eine Maid 2 xr. 28.07.157
7: Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden Nr. 247 Inliegend ein
Schreiben des Erhard Pfitzmann zu Pfaben an den Richter und
Kastner. Fritzmann schildert darin unter Bezugnahme auf die
laufende Klage seiner Tochter Elisabeth gegen Wolf Zeter zu
Wetzlsdorf, wie er 2 Vertrauensmaenner, naemlich Hans Koler,
Buerger zu erbendorf, und Georg Pollat zu Thann zu wolf Zeter
geschickt habe, um diesen im guten zu ueberreden, er solle d
er Elisabeth ihre Ehre wiedergeben und sie zur Frau nehmen,
worauf dieser aber keine andere Antwort gegeben habe als, si
e sollten ihm den Hintern lecken. Unter diesen Umstaenden bit
te er den Pfleger, dem Zeter diese Ungebuehrlichkeit zu verwe
isen und ihn zu veranlassen, dass er "seinem begangenem Fall
nach" die Tochter des Beschwerdefuehrers "zur Kirchen und Str
assen" fuehre. 06.06.1579 A) Gemeinschaftsamt Parkstein-We
iden Nr. 536, letztes Prod 3. guetliches Verhoer der Streitst
eile Elisabeth Fritzmann und Wolf Zoetterer Die Klaegerin erk
laert, der Beklagte habe sie, eine unbescholtene Jungfrau, ge
noetigt ihm zu Willen zu sein, das erste Mal am Sonntag vor d
em Neujahr und dann noch mehrere Male und ihr auch die Ehe v
ersprochen. Auf ihren Einwand, seine Mutter und sein Bruder
koennten dagegen sein, habe er erwidert, er frage nichts nach
seiner Mutter und wolle eine heiraten, die ihm passe. Sie b
egehre auch kein Geld, denn damit koenne er ihr die Ehre nich
t zahlen. Der Beklagte gibt zu, dass er die Klaegerin in sein
bett gezogen habe, bestreitet aber energisch, dass er mit ihr
Verkehr gehabt und ihr die Ehe versprochen habe. Sie habe v
ielmehr ein staendiges Verhaeltnis mit dem Knecht gehabt. Bei
der Gegenueberstellung beharren beide Teile auf ihren Aussag
en. Dabei erwaehnt der Beklgte, die Klaegerin habe von ihm ver
langt, er solle ihr einen Unterrock seiner verstorbenen Frau
schenken oder verkaufen. Abschliessend erklaerte er nochmals
energisch, er habe nichts mit ihr zu tun gehabt, solle nicht
sein Haus und seine Kinder mit ihr "verunzieren" und werde
sie daher auf keinen Fall heiraten. B) Hauptstaatsarchiv, R
eichskammergerichtsakten Nr.10190/2, Bl. 132 Abschrift aus
dem Aktenstueck, betitelt: 3. guetliche Aussage Wolfen Zettere
rs und seiner Krethen (Schimpfwort) Ist Wolf Zetterer von W
etzlsdorf auf empfangenen kurfuerstlichen Befehl seinem Verha
ft gegen Bezahlung der Atzung also ergeben, dass er diese Ver
haftung nimmer anden, eifern noch rechnen, sondern auf Erfor
dern sich jederzeit wiederum stelle wolle, hat auch dessen z
u Buergen gesetzt Pargraz und Georg Zetterer, Gebrueder zu Neu
enreuth und Hauxdorf, und Lorenz Schreyer von erbendorf, wel
che saemtlich angelobt, diesem allen gehorsamlich nachzusetze
n und auf den Fall wieder zu stellen. 1580: Amt Waldeck-
Kemnath Nr. 4246 - Tuerkensteuer, fol 159 R Wolf Zetterer zu
Wetzlsdorf, Untertan des Joachim von Mengersdorf Vermoegen
144 fl, Steuer 36 xr, ferner fuer Ehalten 2 1/2 xr 09.04.1
583: Hauptstaatsarchiv, Reichskammergerichtsakten Nr. 10190
/1, Seite 10 In einem Schriftsatz heisst es: 12. wahr, dass
Wolf Zetterer eben an diesem Ort Wetzlsdorf anno 1579 mit se
iner Magd getriebener Unzucht wegen fast ins Gerede kam 13.
wahr, dass er deswegen von dannen gleichfalls gen Kemnath fe
fuehrt, angeklagt und zu gebuehrender Straf angehalten 08.0
9.1584: Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden Nr. 247 In einem
Bericht des Richters und Kastners von Kemnath an die Amberg
er Regierung heisst es: Wiederum ist fast unleugbar und land
eskundig, dass anno 77 Wolf Zetterer, so noch zu Wetzlsdorf w
ohnt, mit seiner gewesenen Dienstmagd Elisabeth Fritzmann Eh
everloebnis halber (vielleicht hat er sie also doch geheirate
t?) ins Amt mit Klagen ...dass gedachter Zetterer hernach den
20. Februar gefaenglich allhier eingezogen und weilen neben
dem eheverloebnis auch fleischliche Vermischung und starke ve
rmutung vorhanden und vorgeloffen, ... 27.03.1593: Geme
inschaftsamt Parkstein-Weiden Nr. 536 Saemtliche 14 Untertan
en zu Wetzldorf sagen bei der Zeugenvernehmung uebereinstimme
nd aus, dass 4. wolf Zetterer zu Kemnath in gefaenglichen Ver
haft genommen. 6. Wolf Zetterer wohne unterhalb der Linden
im vorletzten Haus. 1598: Amt Waldeck Nr. 4030- Tuerkenhi
lfe, fol 185 Wolf Zeder zu wetzldorf, Untertan des Hans von
der Gruen zu Trautenberg, vorher der Mengersdorfer steuert
3 fl 20 xr 1602: Bayreuth Nr. 50, ad 294 Auszug aus der
Steuerbeschreibung des Amts Waldeck wolf Zeder, Untertan d
es Hans von der Gruen zu Trautenberg Vermoegen 500 fl, Steuer
3 fl 20 xr 1616: Amt Waldeck Nr. 4119 - Steueranlag, fo
l 282 R Wolf Zedner zu Wetzldorf, Untertan der Hofmark Trau
tenberg 1 Hof 491 fl, Gesamtvermoegen 948 fl, davon 438 fl h
ingeliehenes Gelsd), Steuer 4 fl 44 1/4 xr 1657: Musteru
ngen Nr. 456, Prod. 76e - verzeichnis der Leute im Landgeric
ht Waldeck, die zur Landesverteidigung ueberhaupt nicht heran
gezogen werden koennen: Wolf Zeter zu Wetzldorf, Untertan de
r Hofmark Trautenberg, ein alter Mann, wehruntauglich.

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Hochgeladen 2023-10-07 15:53:21.0
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