Friedrich Hermann Julius Axel VON HARNACK

Friedrich Hermann Julius Axel VON HARNACK

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Friedrich Hermann Julius Axel VON HARNACK [1]
Name Axel VON HARNACK
Beruf Historiker, Philologe, wissenschaftlicher Bibliothekar und Hochschullehrer [2]
title Dr. phil. habil

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 12. September 1895 Karlsruhe, Baden-Württemberg, Germany nach diesem Ort suchen [3]
Tod 17. Juni 1974 Tübingen, Baden-Württemberg, Germany nach diesem Ort suchen [4]
Heirat 8. September 1924 Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany nach diesem Ort suchen [5]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
8. September 1924
Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Hedwig Clara Agnes THIENEMANN

Notizen zu dieser Person

Nach einjährigem Privatunterricht besuchte Harnack das Joachimsthalsche Gymnasium in Berlin, wo er zu Ostern 1907 das Abitur ablegte. Anschließend studierte er drei Semester Rechtswissenschaften an der Universität Marburg, wo er Mitglied der Marburger Burschenschaft Germania wurde, und vier Semester in Berlin. Am 6. Mai 1911 bestand er die erste juristische Prüfung und begann anschließend eine Ausbildung beim Amtsgericht Berlin-Lichterfelde. Vom 1. Oktober 1911 bis 30. September 1912 leistete er als Einjährig-Freiwilliger seinen Militärdienst beim Husaren-Regiment Nr. 12 in Torgau. Vom 2. August 1914 bis 15. Mai 1915 nahm er am Ersten Weltkrieg teil und war anschließend beim Zivilbeauftragten in Russisch-Polen tätig. Seine Beamtenlaufbahn begann er am 8. März 1913, als er als Regierungsreferendar bei der Regierung in Oppeln angestellt wurde. Am 29. Juni 1918 wurde er zum Regierungsassessor im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ernannt und am 24. Januar 1921 zum Regierungsrat befördert. Vom 15. August 1921 bis 9. November 1923 und vom 1. Juni 1924 bis 31. Mai 1925 war er als Landrat im Landkreis Hersfeld tätig, zwischenzeitlich war er kommissarischer Landrat des Landkreises Randow. Am 1. Juni 1925 wurde er zum Regierungsvizepräsident in Hannover ernannt. Die gleiche Funktion übernahm Harnack am 1. April 1927 in Köln. Am 8. August 1929 trat er in der Provinz Sachsen das Amt des Regierungspräsidenten zu Merseburg an. Dieses Amt übte er bis zum 21. Juli 1932 aus. Seine Dienstentlassung erfolgte nach dem sogenannten Preußenschlag von Papens am 20. Juli 1932 gegen die sozialdemokratische Regierung unter Otto Braun. Er zog daraufhin nach Berlin. Am 27. November 1921 wurde er in den Vorstand des neu gegründeten „Bundes religiöser Sozialisten“ gewählt. Harnack wurde 1933 mehrere Wochen inhaftiert, nachdem er versucht hatte, die Mörder des während der „Köpenicker Blutwoche“ ermordeten ehemaligen Ministerpräsidenten und SPD-Reichstagsabgeordneten Johannes Stelling zu finden. Zur Zeit des Nationalsozialismus war er der Gräberkommissar. In Zusammenarbeit mit Willi Wohlberedt legte er für Berlin eine Gräberkartei an und beaufsichtigte ab 1938 die großflächigen Umbettungen, die für Albert Speers Welthauptstadt Germania angeordnet worden waren. Wegen seiner Teilnahme am Aufstand des 20. Juli 1944 wurde er am 1. Februar 1945 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 5. März in Plötzensee durch Erhängen vollstreckt. Sein Leichnam wurde an unbekannter Stelle verscharrt. Ein Familiengrab auf dem Friedhof Zehlendorf, Onkel-Tom-Straße, führt auch seinen Namen auf. Quelle: Wikipedia

Quellenangaben

1 Wikipedia
2 Wikipedia
3 Wikipedia
4 Wikipedia
5 Wikipedia

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