Notizen zu dieser Person
nr 24
nach dem Tod seiner Ehefrau ging er zurück auf seinen Hof und nannte sich wieder Kixmöller
(Research):Actum Schötmar am Amte d 13 Febr 1811.
Der Witwer und Krüger Bernd Henrich Schuckmann Nr. 24 der Bauersch. Unterwüste, welcher zugleich Besitzer des Kixmöllerschen Colonats Nr. 1 der Bauersch. Oberwüsten ist, will zur 2ten Ehe schreiten mit Henriette, des Halbmeiers Hermann Henrich Tiesmeier Nr. 5 der Unterwüste ehelichen Tochter, und nimt die Braut zu sich auf seine jetzt bewohnende Krugstette, welche Sponsa aus Zusage ihres gegenwärtigen Vaters mit 350 rthlr. 1 Pferd, 2 Kühe 2 Rinder, 2 große 2 kleineb Schweine, einen halb beschmiedeten Wagen 6 Schefl. Rocken, und ordnungsmäßigen und vollständigen Brautwagen, nebst ein Ehrenkleide verbessert, und erfolget das Geld nebst Brautwagen, Korn und Ehrenkleid gleich bey der Hochzeit, das übrige aber, wenn Sponsus es nötig hat, und verlanget.
Aus erster Ehe sind 4 Kinder
1) Bernd Henrich 14 Jahre
2) Johann Friedrich 13 Jahre
3) Johanna Louise 12 Jahre
4) Johann Wilhelm 8 Jahre
und für selbige
a) der Halbmeyer Franz Henrich Voshage Nr. 7 von Bauersch. Welstrup
b) der Kleinkötter Johan Bernd Stutenhenrich Nr. 20 der Bauersch. Oberwüste zu Vormündern, fustirt und heute verpflichtet; jedoch haben sich Vormündern aus drücklich vorbehalten diese Vormundschaft nur unter der Bedingung angetreten, daß ihrer Pupillen Vater die aus stehenden Activa so wol, als die Schulden genauer verzinsen, als heute geschehen ist. Da aber die Activa nur 415 rth.und die Schulden an die 2000 rthr.betragen: so ist keine Schichtung zu volziehen, nur muß der Untervogt Meise das Inventarium auf Kixmöllers Colonat Nr.1 der Brsch. Oberwüste mit den Vormünder anach aufnehmen, und einliefern.
Auf den Fall, daß der Vater vorher mit Tode abgehen sollte, sind mit Einwilligung desselben, und der Vormünder die Meyer Jahre der Sponsae bestimt, bis beyde Anerben nemlich zum Colonat Nr. 1 der Bauersch. Oberwüste, und Nr. 24 der Unterwüste, das 28te Jahr, und auf deren Todesfall die folgende Anerbin das 25te Jahr zurükgelegt haben. Demnächst erhält dieselbe die Polizeiordnungsmäßige Leibzucht nach geführter Wirtschaft, und außerdem sie mag Witwe seyn oder nicht 10 Rthlr. järlich stat das Genuß von beyden Mühlen nebst denen Mattenfreyen mahlen .
Geschehen in Gegenwart des Bräutigams des Coloni Thiemeier und beyder Vormünder.
Quelle: LAV NRW OWL L 108 A Nr. 174 Seite 59ff