Berendt SENGSTAKE
♂ Berendt SENGSTAKE
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Berendt SENGSTAKE |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | 20. Januar 1701 | Rockwinkel, Oberneuland, Bremen nach diesem Ort suchen | |
Quelle | Maus Bremen, Datensammlung, Lebensdatenregister-Taufen nach diesem Ort suchen |
Datenbank
Titel | Familie Sengstake in Katrepel, Kirchspiel Oberneuland |
Beschreibung | unter Beschreibung https://gedbas.genealogy.net/person/show/1427184144
Kolonisation des Kirchspiels Horn, in Bremisches Jahrbuch 52 (1972), S. 5 - 20
daraus
Die Holländerurkunde Erzbischof Friedrichs I. von Hamburg-Bremen und die Kolonisation des Kirchspiels Horn von Karl Reinecke
pdf Seite 67 (S. 19)
…. Welches Gebiet war also gemeint, als man 1113 eine erste Kolonisationsurkunde ausstellte? Ein sicherer Nachweis
läßt sich nicht erbringen. Immerhin kann aber das Stader Gebiet schwerlich in Frage kommen, denn die 1113 festgelegte
Hofgröße stimmt nicht mit der Hufengröße im Alten Land überein. Die Länge der Flurstreifen umfaßte nur zwei Drittel
der Flurstreifen der Königshufe 71). Im Bremer Kolonisationsgebiet einschließlich Horns waren dagegen die Kolonisationshöfe
durchschnittlich 47,7 Hektar groß 72). Diese Hufengröße läßt sich bis in den Anfang des 17. Jahrhunderts zurückverfolgen und
dürfte zweifellos bis in die Kolonisationszeit zurückreichen 73). Die Hofgröße von 47,7 Hektar entspricht nun durchaus den in
der Urkunde von 1113 festgelegten Maßen von 30 Königsruten Breite und 720 Königsruten Länge, denn durch einfaches
Dividieren kommt man bei 47,7 Hektar auf eine Länge der Königsrute von 4,70 m, während die alte Bremische Rute mit 4,63 m
festgelegt ist 74). Die 1113 festgelegte Hufengröße läßt sich im Stader Bereich also nicht nachweisen, die Urkunde kann nicht für
jenen Bereich gedacht gewesen sein. Da die Hufengröße aber im Bremischen Bereich vielfach feststellbar ist, darf angenommen
werden, daß die Urkunde für den Bremischen Bereich ausgestellt wurde, wie ja auch alle anderen Kolonisationsurkunden,
die für das Erzbistum überliefert sind 75). Im Bremer Bereich kann die Urkunde von 1113 aber nur für Horn gegolten haben.
pdf Seite 68 (S. 20)
So muß abschließend festgestellt werden, daß die Kolonisationsurkunde von 1113 nicht für das Elbegebiet gegolten hat,
daß sie aber durchaus in den Bremer Bereich zu passen scheint und alles dafür spricht, daß es sich um die Kolonisationsurkunde
für Horn gehandelt hat.
71 Günther Strehlow: Die holländische Einwanderung des 12. und 13. Jahrhunderts und ihr Einfluß auf die Rechtsentwicklung
des Alten Landes. Jur. Diss. (mschr.), Hamburg 1951, S. 18 und S. 18 Anm. 11: Die Feststellung an Hand des Meßtischblattes
ergibt, daß die Flurstreifen etwa 2 km lang sind. Aus Zeugnissen von 1559 und 1640 läßt sich entnehmen, daß die Flurstreifen
4 Altländer Morgen zu je 120 Ruten Länge umfaßt.
Königsrute
30 x 4,70 m = 141 m Breite
720 x 4,70 m = 3384 m Länge
141 x 3384 = 477144 : 10.000 = 47,7 (ha) = Königshufe dazu
Ausgehend von den Niederlanden mit einer "Mutterlandschaft" kolonisierten Holländer im Mittelalter
die Marsch des Alten Landes über einen längeren Zeitraum räumlich ausbreitend von der Ersten bis
zur Dritten Meile als "Tochterlandschaft". ....
Im hollerschen Kolonisationsgebiet des Alten Landes hatte die Hufengröße in der Regel 2,25 km Länge
und knapp 150 m Breite, was eine Größe von 33,5 ha ergibt.
(33,5 ha = 335000 : 150 m Breite = 2233,33 m Länge = 2,23 km also rund 2,25 km Länge)
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Hochgeladen | 2024-03-27 20:51:24.0 |
Einsender | Sabine Sengstake Köhler |
sengstakekoehler@icloud.com | |
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